NCI
Berichte vom Kündigungsprozess H.S.
>> Themen           >> Stichwortverzeichnis           >> Suche
Donnerstag, 4.8.2011
Letzter Hofmannstraßen-Kündigungsschutzprozess gewonnen
Gestern fand wie angekündigt (siehe Artikel vom 3.8.2010 „Kündigungsschutzklage gegen NSN erstinstanzlich gewonnen“) die von NSN angestrengte Berufungsverhandlung gegen Hardy S. statt; dieser war als letzter Hofmannsträßler gekündigt worden, als Einziger in Mch-H als dort die Lichter ausgingen, und hatte dagegen erstinstanzlich bereits erfolgreich geklagt; auf eine Sozialauswahl hatte sein Arbeitgeber großzügig verzichtet.
Nun also die Berufungsverhandlung am Landesarbeitsgericht – um’s kurz zu machen: Die „zu-Null-“ Serie der 2003 begonnenen Hofmannstraßen-Prozesse wurde bis zu diesem Schlusspunkt heute konsequent fortgesetzt, NSN verlor auch diese Berufung, und eine BAG-Revision wurde nicht mehr zugelassen. Der wesentliche Grund für diesen Ausgang lag darin, dass das Gericht richtig feststellte, dass hier keine Betriebsschließung (eines Betriebes, der nur aus dem Gekündigten bestanden hätte) vorlag, mithin wäre sein tariflicher Kündigungsschutz (wegen langer Firmenzugehörigkeit) zu beachten gewesen.
Erstmal herzlichen Glückwunsch an Hardy!
Wichtig war dieses Ergebnis freilich auch mit Blick auf künftige NSN-Restrukturierungen: Ein anderes Urteil hätte düstere Signale gesetzt. Ja, und das war’s nun also, nun ist die Hofmannstraße endgültig Historie, es gibt nichts mehr aufzuräumen, nichts mehr zu klären oder auszukämpfen, das war die letzte MchH-„Altlast“. Summa summarum ist die Hofmannstraßen-Schließung aber doch auch ein Erfolg für den Arbeitgeber gewesen: Dank recht anständiger Trennungskonditionen und auch des Ringtauschprogramms konnte die Schließung, von der vor allem auch viele ältere langjährige Mitarbeiter betroffen waren (die zudem nicht nach Sozialkriterien auserwählt wurden), weitgehend Problem- und Geräusch- los abgewickelt werden! Da kann NSN so einen einzelnen verlorenen Prozess sicher auch noch verschmerzen, insgesamt war die Hofmannstraßen- Abwicklung eine Erfolgsstory für die NSN-PA. Was natürlich auch mit den schon erwähnten Trennungs-Konditionen zusammenhängt: Je mehr es der Firma wert ist, genau (und nur) die Mitarbeiter loszuwerden, die man loswerden will, desto leichter geht dies auch. Und so harren wir gespannt der Konditionen, die’s wohl zu unserer nächsten „Restrukturierung“ geben wird…
(bt)
Dienstag, 3.8.2010
Kündigungsschutzklage gegen NSN erstinstanzlich gewonnen
Kollege Hardy S. hat seine Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen!
Das freut uns natürlich - war's also doch ein gutes Omen, dass auf der Heimfahrt von der Gerichtsverhandlung im Autoradio Westernhagen fröhlich trällerte: "Ich bin wieder da - war niemals fort..."
Herzlichen Glückwunsch, und (da der Arbeitgeber sicherlich in die Berufung gehen wird) nun auch noch alles Gute und viel Erfolg für die zweite Instanz am Landesarbeitsgericht!
(bt)
Donnerstag, 29.7.2010
NSN Mch-H: Eine Kündigung für die Glaubwürdigkeit?
Hardy S. wurde bekanntlich aus dem NSN-Betrieb München-Hofmannstraße (Mch-H) als Einziger (von ursprünglich einmal 410 abzubauenden Kollegen) betriebsbedingt gekündigt, und dies ohne Sozialauswahl. Dazu nun also am 28.7.2010 der (erstinstanzliche) Kündigungsschutzprozess.
Der Richter bemühte sich zunächst noch einmal um eine gütliche Einigung, was freilich in diesem Fall vergebliche Liebesmühe war: NSN einigt sich gerne auf Basis einer Trennung, und Hardy einigt sich gerne auf Basis einer Weiterbeschäftigung, an diesem „unwesentlichen“ kleinen Unterschied scheiterte freilich der nette Versuch.
Hardy begründete sein „nein“ aber auch, und zwar mit „niederschmetternden Ergebnissen“ bei seiner Jobsuche als ÜfÜ (=Über-Fünfziger): Er als ÜfÜ-Familienernährer ist auf seinen NSN-Job schlicht angewiesen.
In der Folge wurde klargestellt, dass Hardy zuvor zwar einem ihn betreffenden Betriebsübergang zur Firma Trovicor (die mit Abhörtechnik für Geheimdienste ihr Geld verdient) widersprochen hatte, ihm aber in Wahrheit dort gar keine Arbeit angeboten wurde: Seine letzten Arbeitsaufgaben sind längst zu einer ganz anderen Firma ausgelagert worden.
Als daraufhin der Arbeitgeberanwalt fragte, wie NSN dann seiner Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung hätte nachkommen können, antwortete Hardys Anwalt ebenso kurz&bündig wie zutreffend: „Mit einer Weiterbeschäftigung als Ingenieur!“
Der unzutreffenden Behauptung, Hardy habe sich auch dem „Ringtausch“-Projekt verschlossen (ein Programm zum Austausch von solchen, die gehen sollen aber nicht wollen, mit denen, die gehen wollen aber nicht dürfen), widersprach Hardys Anwalt sofort: Nein, natürlich hat er mitgemacht, wenn auch vergeblich! Zuletzt fanden zwei Vorstellinterviews dazu (am 31.8. und 3.9.2009) statt, wenngleich leider mit dem Ergebnis, dass dann nach Rücksprache mit dem übergeordneten Vorgesetzten ein „nein“ zum vorgeschlagenen Ringtausch erging.
Zum Thema „unterlassene Sozialauswahl“ behauptete der Arbeitgeber-Anwalt, Hardy sei als einziger von 410 abzubauenden Mitarbeitern im Betrieb Mch-H übrig geblieben, und außerdem seien die IT-Kollegen (bisher ebenfalls in Mch-H) zuvor als eigener Betrieb „Mch-T“ abgespalten worden. (Und später in Mch-H umbenannt worden, was erst recht nicht stimmt, es war gerade umgekehrt...)
Die Frage des Richters, was denn aus den anderen Hofmannsträßlern wurde, beantwortete Hardys Anwalt.
Zusätzlich könnte man erwähnen, dass von den 410 „Auserwählten“ nicht nur Hardy übrig blieb, sondern es gab insgesamt 6 „Übrige“, von denen aber nur einer gekündigt wurde (Hardy eben). Weil einer ja auch als „abschreckendes Exempel“ schon reicht, worüber gleich noch zu berichten ist.
Wie’s tatsächlich war mit der vermeintlichen MchT-Abspaltung, ist im Betriebsratswiderspruch nachzulesen:
Richtig ist, dass der Arbeitgeber angekündigt hatte, den Betrieb Mch-T abspalten zu wollen, der Betriebsrat aber die Rechtsauffassung vertrat, eine Betriebsaufspaltung in 2 Betriebe, von denen einer nur noch den Betriebszweck geschlossen zu werden hat, sei rechtlich unzulässig, und mit gerichtlicher Klärung drohte, die dann aber dadurch überflüssig wurde, dass der Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung vom 1.10.2010 einräumte, dass „der Betrieb München-Hofmannstraße (Mch H) unter dem neuen Namen Betrieb München Tölzerstraße (Mch T) fortbesteht“.
Also keine Betriebsaufspaltung in Mch-H (Hardy und 5 weitere Kollegen) und Mch-T (IT), mithin wären die IT-Kollegen bei einer Sozialauswahl zu berücksichtigen gewesen.
Entsprechend auch die Antwort auf die Frage des Richters, welchen Betriebsrat denn die IT-Kollegen zuletzt gewählt hätten? Natürlich den Hofmannstraßen-Betriebsrat...
Nicht mehr zur Sprache kam, dass übrigens damals rund 10 IT-Kollegen noch in Mch-H (wie Hardy) arbeiteten und erst später zu ihren anderen IT-Kollegen in die Tölzerstraße umzogen.
Im Zusammenhang mit der Sozialauswahl-Frage sei auch noch darauf hingewiesen, dass nicht entscheidend ist, welchen Jobgrade die Kollegen heute haben, sondern welchen sie zum Zeitpunkt von Hardys Kündigung hatten (wie im Betriebsrats-Widerspruch reflektiert).
Nicht unwichtig erschien dem Richter auch der nur geringe finanzielle Abstand zwischen JG8 und JG9.
Nachdem der Arbeitgeber-Anwalt behauptete, die im Betriebsrats-Widerspruch angeführten freien Stellen im Unternehmen seien zum Kündigungszeitpunkt tlw. schon besetzt gewesen, wies Hardys Anwalt auf ein neues BAG-Urteil hin, demzufolge ein Arbeitgeber nach einem Betriebsübergangswiderspruch nach §613a BGB dem Mitarbeiter umgehend und aktiv einen neuen Job in der alten Firma anbieten muss, anstatt den Job auszuschreiben. Entscheidend ist also nicht, ob der Job zum Zeitpunkt der Kündigung noch frei war, sondern ob er zwischen Betriebsübergangs-Widerspruch und Kündigung schon besetzt war – was natürlich nicht der Fall war.
Die Frage, warum eine Firma mit 10.000 Mitarbeitern in Deutschland (davon 4000 in München) einen einzigen Ingenieur nicht mehr weiterbeschäftigen könne (oder wolle?) wurde gleich mehrfach kritisch vom Richter hinterfragt; ist ja auch in der Tat kaum nachzuvollziehen.
Nun ließ der NSN-Anwalt (halt doch eine ehrliche Haut...) einen Klops los:
Das sei eine Frage der Glaubwürdigkeit! Wenn man erst sagt „wenn Ihr nicht in die beE geht, werdet Ihr gekündigt“ und dann doch nicht kündigt, braucht man bei der nächsten Restrukturierung gar nicht mehr erst mit Kündigung zu drohen.
Also doch wie wir schon immer gesagt haben: Es geht nur um die Statuierung eines abschreckenden Exempels!
Deshalb 1 (!) Kündigung als Schlussakkord nach einem erfolgreichen Personalabbau von 410 Kollegen in einer Firma mit 10.000 deutschen Mitarbeitern... Um bei dem Begriff zu bleiben: Mit dieser Aussage war der NSN-Anwalt in der Tat glaubwürdig. Nur wie das mit dem „Ultima Ratio“ Prinzip von §1.2 KschG zusammengeht?...
Die Entscheidungsverkündung wurde vertagt. Klar dürfte aber sein: Egal wie’s ausgeht, das geht sicherlich noch in Berufung zum LAG (womit Hardy noch 1 Jahr länger als abschreckendes Exempel dienen kann).
(bt)
Montag, 31.5.2010
Kündigungsschutzprozess: Hardy S. gewinnt Einstweilige Verfügung gegen NSN
Im Vorfeld zu seinem Kündigungsschutzprozess am 28.7.2010 beantragte Hardy S. in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung, dass er über seine Kündigungsfrist hinaus bis zur Entscheidung des Rechtsstreits weiterzubeschäftigen sei.
Der Arbeitgeber konterte mit einem Entbindungsantrag (s. Prozessbericht vom 19.5.2010).
Heute gab es dazu die Entscheidungsverkündung: Dem Antrag von Hardy S. wurde stattgegeben, dem NSN-Entbindungsantrag hingegen nicht. Das Gericht konnte schlicht nicht nachvollziehen, dass es in einer Firma wie Nokia Siemens Networks nicht möglich sein soll einen Systemingenieur wie Hardy S. einstweilig (bis zur Entscheidung des Hauptsacheverfahrens) sinnvoll weiterzubeschäftigen.
Auch wenn das natürlich noch nicht die Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorwegnimmt (heute ging es mehr um Fragen wie Verfügungsgrund und Eilbedürftigkeit, nachher wird es um Sozialauswahl und freie Stellen im Unternehmen gehen), ein schlechtes Omen ist es sicherlich auch nicht.
Wir gratulieren Hardy zu seinem Etappensieg und wünschen ihm nun auch für sein Hauptsacheverfahren am 28.7.2010 alles Gute!
(bt)
Mittwoch, 19.5.2010
Prozessbericht vom Arbeitsgericht München zum Fall „Hardy S.“
Hardy S. wurde bekanntlich von Nokia Siemens Networks als Einziger in Mch-H/T betriebsbedingt gekündigt (nachdem er zuvor einem Betriebsübergang zu Trovicor widersprochen hatte) und führt dagegen nun eine Kündigungsschutzklage. Da solche Prozesse üblicherweise deutlich länger als die Kündigungsfrist dauern, pflegt man zusätzlich zum Hauptsacheverfahren in einem eigenen Eilverfahren eine einstweilige Verfügung zu beantragen, dass man auch über das Ende der Kündigungsfrist hinaus (in diesem Falle 31.5.) bis zur Entscheidung des Rechtsstreits weiterzubeschäftigen ist. Genau um diese Weiterbeschäftigung ging es heute.
Firmenseitig traten gleich zwei Anwälte auf, ergänzt um einen Zeugen (dafür, dass Hardys frühere Aufgabe ausgegliedert wurde), aber ohne Vertreter der Personalabteilung. Hardy beantragte natürlich seine Weiterbeschäftigung (auf Basis §102.5 BetrVG), und der Arbeitgeber beantragte in einem Gegenantrag seine Entbindung von derselben.
Für beide Anträge müssen natürlich gewisse Voraussetzungen erfüllt sein; dass für Hardys Weiterbeschäftigungsantrag die Voraussetzungen wie z.B. ein guter, formal zutreffender und fristgerecht abgegebener Betriebsratswiderspruch (im Rahmen der BR-Anhörung zum Kündigungsbegehren) erfüllt sind, wurde recht schnell festgestellt.
Kniffliger wurde die Bewertung des Gegenantrags auf Entbindung des Arbeitgebers von seiner Verpflichtung, Hardy bis zum Ausgang des Hauptsacheverfahrens weiterzubeschäftigen. Die Arbeitgeber-Anwälte führten im wesentlichen 3 Gründe an:
Erstens wurde behauptet, es sei schlicht unmöglich ihn weiterbeschäftigen zu können, da seine bisherigen Aufgaben zu Trovicor übergegangen sind (Hardy hatte für seine Person diesem Betriebsübergang nach §613a BGB widersprochen). Hardys Anwalt hielt dagegen, er sei die letzten Jahre als Systemingenieur beschäftigt gewesen und NSN habe ja wohl noch immer (andere) Arbeit für Systemingenieure; das dafür nötige Handwerkszeug hat er von seiner bisherigen Tätigkeit.
Zweitens wurde behauptet, die Unbegründetheit des Widerspruchs sei „offensichtlich“ (diese Offensichtlichkeit ist für solche Eilverfahren immer ganz entscheidend), weil die vom Betriebsrat in seinem Widerspruch genannten Sozialvergleichs-Kollegen in keiner Weise mit Hardy vergleichbar seien; dass dies so sei, und vor allem dass dies „offensichtlich“ so sei, konnte das Gericht aber nicht nachvollziehen. (Wir auch nicht...) Was aber nicht offensichtlich, d.h. auf den ersten Blick ohne detailliertere Erörterung, erkennbar ist, kann nicht Gegenstand eines Eilverfahrens sein, das gehört erst in’s Hauptsacheverfahren.
Drittens wurde die Eilbedürftigkeit dieses Verfügungsanspruchs in Frage gestellt; auch dies eine Grundvoraussetzung für Eilanträge. Wie könne der Anspruch auf Weiterbeschäftigung jetzt plötzlich so eilig sein, wo Hardy doch schon seit seinem Betriebsübergangs-Widerspruch freigestellt war ohne etwas dagegen zu unternehmen?
Hardy stellte dazu fest, dass er mehrmals seine Arbeitskraft per Email (vergeblich) angeboten hat, und auch in einem Trennungsgespräch (in Gegenwart eines auch heute anwesenden Betriebsrats). Zwei unter den Zuschauern anwesende ex-MchH/T-Betriebsräte meldeten sich an dieser Stelle unaufgefordert zu Wort: Einer bestätigte, in einem Personalgespräch dabei gewesen zu sein, in dem Hardy auferlegt wurde, sich täglich in der Firma bei seiner Vorgesetzten zu melden, und der andere bestätigte, dass Hardy diese angeordneten Anrufe „hallo Chefin, ich bin jetzt in der Arbeit“ täglich von seinem (BR-) Telefon aus getätigt hat, weil Hardy selber kein Firmentelefon mehr hatte.
Er hat also tagtäglich seine Arbeitskraft vor Zeugen angeboten, vor Ort in der Firma, und dies sogar auf Weisung von oben.
Dann wurden die Anträge gestellt: Weiterbeschäftigung ab 1.6.2010 in München als Systemingenieur.
Und natürlich auch der Gegenantrag dazu.
Wie’s ausging? Na, so leicht wollen wir uns das aber nicht machen, ein wenig Spannung muss schon sein!
Daher: Entscheidungsverkündung am 31.5.2010. Wir drücken Hardy dazu beide Daumen.
Und am 28.Juli (13:45) folgt dann das eigentliche Hauptsacheverfahren zu dieser Kündigung.
(bt)
Freitag, 18.12.2009
Gütetermin Hardy S. (betriebsbedingte Kündigung NSN Mch-H/T ohne Sozialauswahl)
Am 18.12. gab es mal wieder einen proppevollen Gerichtssaal im Münchner Arbeitsgericht in der Winzererstraße; etwa 45 interessierte Zuschauer, etwa 20 davon blieben nur noch Stehplätze (und das obwohl es erstmal nur um einen Gütetermin ging).
Warum diese Attention, was gab es denn so Besonderes? Freibier für alle?
Nein, es gab die Fortsetzung der Hofmannstraßen-Story.
Im Januar 2003 wurden erstmalig (damals hießen wir noch nicht Nokia Siemens Networks sondern Siemens) zahlreiche Kollegen ohne betriebsweite Sozialauswahl gekündigt, 163 klagten und gewannen in Serie alle ihre Kündigungsschutzprozesse, was für nicht geringes Aufsehen sorgte.
Nicht nur dieser Ausgang der Verfahren sorgte für öffentliches Interesse, sondern auch die Lockerheit, mit der Siemens damals die Feinheiten des deutschen Arbeitsrechts (u.a. §1.3 KSchG) großzügig übersah.
Schon damals war die Solidarität der Kollegen untereinander und deren Interesse an den Gerichtsprozessen der Kollegen sehr groß und die Gerichtssäle daher gut gefüllt.
Diesmal, ist „nur“ ein einziger Kollege gekündigt worden, wieder einer von denen, die schon 2003 gekündigt wurden und sich erfolgreich wieder in die Firma zurückklagten. Zweiter Versuch also; warum nun gerade der eine? Das hängt vielleicht damit zusammen, dass er in der Zwischenzeit auch gewagt hatte, bei einer ihn betreffenden Ausgliederung von seinem Widerspruchsrecht nach §613a.6 BGB Gebrauch zu machen; da NSN derzeit recht munter Personal per Ausgliederung abbaut, soll hier wohl mal wieder sondiert werden, wie weit man gehen kann, ob man in so einem Fall mit einer Kündigung bei der nächsten besten Gelegenheit durchkommt; also gewissermaßen ein Versuchsballon, so wie auch die Kündigungen 2003 bekanntlich schon ein Versuchsballon waren (wenn auch mit einem anderen als dem von Siemens gewünschten Ergebnis).
Allzu sehr modifiziert hat der Arbeitgeber die „Versuchsanordnung“ seither auch nicht mehr, auch diesmal steigt der Ballon mal wieder ohne jegliche Sozialauswahl; KSchG §1.3 - nie gehört!?
Heute war wie gesagt erstmal nur der noch wenig spektakuläre „Gütetermin“, und dass eine gütliche Einigung nicht zustande kam hat wohl niemanden wirklich überrascht.
Interessant war allenfalls, dass die Firmenseite über das breite Interesse der vielen Zuschauer überrascht war (was uns wiederum überrascht hat, nach dieser Vorgeschichte hätte man sich das eigentlich denken können), und dass der Firmen-Anwalt sich über den umfangreichen Widerspruch des Betriebsrats gegen das Kündigungsbegehren im Rahmen der Betriebsratsanhörung („tonnenweise Papier“) beschwerte; danke für die Blumen, freut mich, dass es angekommen ist! War ja auch viel Arbeit…
Wie geht’s weiter: Natürlich mit der Abgabe der beiderseitigen Schriftsätze, erst danach geht es vor Gericht „richtig zur Sache“; dazu wurden Schriftsatzfristen 15.2. und 15.3.2010 festgelegt.
Tja, und zur Hauptverhandlung im Frühjahr „buchen“ wir dann vielleicht einen größeren Sitzungssaal?
(bt)
Freitag, 18.12.2009
Gütetermin Hardy S. (betriebsbedingte Kündigung NSN Mch-H/T ohne Sozialauswahl)
Richter Karrasch, heute Kammer 19, in 2003 Kammer 19a, also ein "alter Bekannter".
Aktenzeichen 19 ca 16621/09 RA Vüllers für Hardy, NSN RA Lutz Gleiss.
Der Saal war mit 44 Kollgen/innen, teils stehend, voll. Viele bekannte Gesichter waren dabei. Vor der Tür ab und zu verstohlen hereinblickend ebenfalls ein bekanntes Gesicht: Herr Bayer von der BAYME.
Als RA Vüllers kam, war der Raum zwar schon ziemlich voll, aber noch nicht so voll wie etwas später, jedenfalls war sein Kommentar zu uns Zuhörern: "Meine Südkurve ist auch schon da!". Die Verhandlung begann mit ca. 10 Minuten Verspätung. Als erstes wurden die Schriftsätze festgestellt und die Frage nach einer gütlichen Einigung.
RA Gleiss bemerkte, dass Hardy soviele englische Schriftsätze (Bewerbungen von Hardy) bei seinen Unterlagen hätte und er sich nicht in alle einlesen konnte. Hardy wäre von ca. 800 gekündigten der einzige mit einer Kündigungsschutzklage, alle anderen hätten sich einvernehmlich getrennt, entweder über beE oder Aufhebungsverträge. Er verstehe auch nicht, warum so viele Zuhörer anwesend seien, es gehe doch "nur um einen Gütetermin".
Darauf RA Vüllers: "Warten Sie mal die Hauptverhandlung ab". Hardy beharrt auf der Weiterbeschäftigung, da er Unterhaltsverpflichtungen hat und in einem Alter ist, wo er 10 Minuten nach Abgabe einer Bewerbung bereits eine Absage erhält.
Die Schriftsätze müssen von NSN bis zum 15.02.2010 abgegeben werden, Hardy muss seinen Schriftsatz am 15.03.2010 abgeben.
Das Ganze dauerte ca. 5 Minuten.
(GZ)
Freitag, 18.12.2009
Gütetermin Hardy S. (betriebsbedingte Kündigung NSN Mch-H/T ohne Sozialauswahl)
19ca16621/09
RA Vüllers/Seidel
NSN RA Lutz Gleiss und von der PA Hr. Markus Gerwig
Kammer 19, Richter Karrasch
44 Personen sind im Saal 1. Er ist total überfüllt, viele KollegInnen stehen.
Die Verhandlung beginnt mit 5 Min. Verspätung und dauert auch nur gut 5. Min.. Der Richter ist erstaunt über die Anzahl der Zuhörer und fragt ganz erstaunt RA Vüllers: Wir haben doch heute nur 2 Fälle. Wieso haben wir heute so viel Publikum, das möchte ich schon erklärt haben.
RA Vüllers: Der Kollege war schon 2003 von einer Kündigung betroffen und daher kommt das große Interesse des Publikums.
Dann begann die Gegenseite mit Angriffen auf RA Vülles und den Käger.
RA Gleiss: Wir haben zu viele Anlagen bekommen, auch sehr viele in Englisch. Ich bin nicht bereit anhand der Unterlagen erst den Prozessgrund herauszulesen und außerdem, was sollen die vielen englischen Anlagen, wir sind hier bei einem deutschen Gericht.
Hallo Hr. RA Gleiss, haben Sie noch nichts davon gehört, dass Nokia Siemens Networks ein finnisch, deutsches Unternehmen ist und daher die Geschäftssprache auch Englisch ist. Aus diesem Grund sind natürlich auch viele Unterlagen nur in Englisch.
Also, was lernt man daraus: englisch lernen, dann klappt es auch mit den Unterlagen.
RA Gleiss versteht auch nicht, wieso heute so viel Publikum da ist. Es ist sehr außergewöhnlich, dass man am Ende dieses Abbaues der Hofmannstr., wo doch für alle anderen eine Lösung gefunden wurde, jetzt doch noch ein Kündigungsverfahren hat.
Er wird schriftsätzlich alles vorlegen. Benötigt aber einige Zeit.
RA Vüllers erläuterte den Grund der Klage mit einigen Worten.
Ri Karrasch sagt daraufhin: somit erübrigt sich wohl die Frage nach einer gütlichen Einigung.
Außerdem sagt er, er sieht die Vielzahl der Unterlagen nicht, die RA Gleiss angeführt hat.
Außerdem ist der Ri etwas irritiert über die Aussagen von RA Gleiss bezüglich der Klage. Ri Karrasch sagt ganz klar, wir haben hier doch eine Kündigungsschutzklage.
RA Gleiss sagt daraufhin zu RA Vüllers und dem Kläger: Sie haben nicht geschrieben, wieso Klage erhoben wird.
RA Vüllers erklärt, dass eine Kündigung ausgehändigt wurde und somit eine Klage gestellt worden ist.
Ra Gleiss kann man ja verstehen. Er hat die Unterlagen zur Klage nicht gelesen und weiß daher auch nicht, warum Klage erhoben wurde. Würde jedem anderen auch so gehen, wenn er die erforderlichen Unterlagen nicht liest.
Da Ri Karrasch die nächsten 3 Monate am LAG ausgeliehen ist, hat es mit der Schriftsatzfrist keine Eile. Daher hat die Gegenseite den 15.2.10 und die Klägerseite den 15.3.10.
bebe
Vorgeschichte
(in umgekehrter zeitlicher Reihenfolge)
Güteverhandlung im Kündigungsschutzprozess H.S. am Freitag 18.12.2009 10:00 Uhr
betriebsbedingte Kündigung Mch-H/T ohne Sozialauswahl
Arbeitsgericht, Winzererstr. 104 (U2 Hohenzollernplatz)     google.maps
Zeigen wir dem gekündigten Kollegen unsere Solidarität!
Und zwar in alter NCI-Tradition: mit einem vollen Saal!
Montag, 2.11.2009
Kündigung eines NSN Mch T Mitarbeiters
Hierzu erreichte uns ein Leserbrief eines NSN-Kollegen
Die NSN-Firmenleitung ließ es sich nun doch nicht nehmen, die eine angekündigte betriebsbedingte Kündigung eines Kollegen noch vor dem 1.11.09 auszusprechen. Als etwas missglücktes Geschenk lag sie so ausgerechnet am Tag seines 53. Geburtstags im häuslichen Briefkasten.
Der freundliche Hinweis des Betriebsrats (Ex Mch H / jetzt umbenannt in Mch T) an die Firmenleitung im Widerspruch zum Kündigungsbegehren, dass sie u.a. versäumt hat, den betroffenen Kollegen zumindest in die Sozialauswahl über den Betrieb Mch T einzubeziehen, hat wohl nicht gefruchtet.
Wir vermuten allerdings, dass mit dieser Kündigung ein Zeichen für all diejenigen Kolleginnen und Kollegen des application service der IT gesetzt werden sollte, deren Aufgaben an externe Dienstleister outgesourced werden sollen:
Wer widerspricht, wird gnadenlos gekündigt. Das steht zwar so nicht im bürgerlichen Gesetzbuch und dürfte für NSN zumindest bei der jetzt ausgesprochenen Kündigung rechtlich kaum durchsetzbar sein, die Kosten für die gerichtlichen Auseinandersetzungen scheinen aber auch in Zeiten der knappen Firmenkassen keine Rolle zu spielen.
Hier könnte NSN tatsächlich mal sinnvoll sparen!
(pk)
Sonntag, 1.11.2009
NSN Mch-T: Eine Kündigung zum Geburtstag
Nun ist es also doch noch passiert: Obwohl von 410 abzubauenden Hofmannstraßen-Mitarbeitern dank Ringtauschprogramm und einvernehmlicher Trennungen nur noch ein einziger Mitarbeiter übrig blieb (der problemlos auch in einem anderen NSN-Betrieb hätte weiterbeschäftigt werden können, wie der Betriebsrat im Rahmen seiner Anhörung klar dokumentierte), hat NSN den Kollegen nun doch noch betriebsbedingt gekündigt.
Das Kündigungsschreiben kam, so sensibel sind wir ja schon, genau an seinem Geburtstag (na dann mal herzlichen Glückwunsch und alles Gute!); aber er ist ja schon einiges gewohnt, war auch bei den rechtswidrigen Massenentlassungen Mch-H 2003 schon dabei.
Schon damals glaubte der Arbeitgeber, keine betriebsweite Sozialauswahl treffen zu müssen, und nun sieht es fast so aus, als hätte man seither wenig dazugelernt.
Seinen Arbeitsplatz ist er damit natürlich noch lange nicht los, das wäre erst dann der Fall, wenn er seinen nun natürlich folgenden Kündigungsschutzprozess letztinstanzlich verlieren würde, wovon wir absolut nicht ausgehen. Umso unbegreiflicher ist diese Kündigung!
Der Betriebsrat ist nun „außen vor“, sein Pulver ist verschossen und seine guten Argumente blieben ungehört, der Rest ist Sache der Rechtsanwälte in einem individualrechtlichen Kündigungsschutzprozess.
Wir drücken unserem Kollegen dazu ganz fest die Daumen! Die konkreten Prozesstermine geben wir dann natürlich wieder wie üblich bekannt, damit sich möglichst viele solidarische und interessierte Kollegen zur Gerichtsverhandlung einfinden können.
(bt)
Dienstag, 27.10.2009
NSN Mch-H/T: Betriebsratsanhörung für eine Kündigung
Wie zu befürchten war, hat der Arbeitgeber nun doch noch 1 (!) betriebsbedingte Kündigung mit einem „Kündigungsbegehren“ angebahnt; der Betriebsrat hat dieses heute fristgerecht mit einem qualifizierten Widerspruch beantwortet. Der nächste Schritt (insofern sich der Arbeitgeber nicht doch noch von den guten Argumenten des Betriebsrates überzeugen lässt) wird dann wohl die betriebsbedingte Kündigung selber sein.
Der Betriebsrats-Widerspruch kann vielleicht den Arbeitgeber nicht an einer Kündigung hindern, erleichtert dem betroffenen Kollegen aber nachher erheblich das Leben in seinem Kündigungsschutzprozess, (sowohl wegen des einstweiligen Weiterbeschäftigungsanspruchs nach §102.5 KschG als auch wegen der darin enthaltenen guten Argumente gegen die Kündigung, die natürlich auch prima für eine Klageschrift verwendbar sind).
Diese Kündigung ist wohl vor dem Hintergrund nicht nur des Offshoring-bedingten Stellenabbaus in Mch-H, sondern vor allem auch eines zuvor abgelehnten Betriebsübergangs (also Outsourcing) von IS zu Trovicor zu sehen; eine Mischung aus Pilotversuch und Abschreckung mit Blick auf die nächsten NSN-Teilausgliederungen wie aktuell in der IT Mch-T?
Es geht hier offensichtlich weniger um Offshoring als um die Frage, was der Arbeitgeber mit jemandem macht, der es wagt, einem angeordneten Betriebsübergang zu widersprechen. Seine Message an potentielle Nachahmer: Gegebenenfalls kündigen wir dann (vorgeblich mangels Weiterbeschäftigungsmöglichkeit) bei der nächsten besten Gelegenheit.
Die Zeitgleichheit dieser Kündigung mit den aktuellen IT-Ausgliederungen kann natürlich rein zufällig sein, muss aber nicht, und an Zufälle glauben wir schon lange nicht mehr.
(bt)
Donnerstag, 1.10.2009
NSN Mch-H Fronten geklärt: Es gibt nur 1 Kündigung, und keinen Academy-Umzug
Nachdem zuletzt nur noch 4 ungelöste Fälle in der Hofmannstraße übrig waren, hat sich nach zähen Verhandlungen der Arbeitgeber nun doch noch bereit erklärt, in 3 Fällen auf die Kündigung, und auch auf den Academy-Umzug nach Düsseldorf zu verzichten.
Leider blieb 1 Kollege übrig, für den wir in Kürze ein Kündigungsbegehren erwarten (das wir dann natürlich mit einem qualifizierten Betriebsrats-Widerspruch erwidern werden); es geht um einen Kollegen, der zuvor einem Betriebsübergang widersprochen hatte und wohl genau aus diesem Grund gekündigt werden soll. Wir werten das als eine Mischung aus Versuchsballon (ob der Arbeitgeber mit so einer Kündigung nach einem Betriebsübergangs-Widerspruch vor Gericht durchkommt) und Abschreckung (für künftige NSN-Betriebsübergänge).
So erfreulich es natürlich ist, dass von 410 Betroffenen nur ein Einziger gekündigt wird, so wenig nachvollziehbar ist es, dass nun wegen nur einem einzigen Kollegen doch noch die große Kündigungs-Keule ausgepackt wird. Aber wir können den Arbeitgeber daran letztlich nicht hindern, wir können und werden nur einen guten BR-Widerspruch im Rahmen der Betriebsratsanhörung abgeben (kollektivrechtliche Verfahren laufen keine mehr), der Rest ist dann Sache der Anwälte in einem individualrechtlichen Kündigungsschutzprozess.
Wir drücken dafür dem Kollegen alle Daumen, dass er nicht nur Recht hat sondern auch Recht bekommt!
Und was wird nun aus der strittigen Frage der MchH/T-Betriebsstruktur? Ganz einfach: Der Betrieb Mch-H besteht unter dem neuen Namen Mch-T fort.
(bt)
Donnerstag, 10.9.2009
NSN Mch-H: Ergebnis der Ringtausch-Fortsetzung
Das ursprünglich bis 30.6.09 geplante Ringtauschprojekt wurde bis 10.9.09 verlängert. Dabei erhöhte sich die Zahl erfolgreich durchgeführter Ringtäusche auf nunmehr 146 (allerdings auch einige Ringtäusche mit nicht wirklich unmittelbar kündigungsbedrohten Kollegen mitgezählt). Die Zahl der 35 kündigungsbedrohten Hofmannsträßler ließ sich so (und auch mit ein paar doch noch ausgehandelten einvernehmlichen Trennungen) auf 17 reduzieren (7 Betriebsräte und 10 „Normalos“, Durchschnittsalter 51); ein paar davon gehen möglicherweise auch noch mit weiteren einvernehmlichen Trennungen ab.
17 von ursprünglich mal 410 – das ist nicht mehr wirklich viel; dass es nicht noch weniger wurden, liegt teilweise daran dass Trennungswillige von ihren Chefs aus verschiedenen Gründen gar nicht erst zum Ringtausch zugelassen wurden (davon gibt es noch eine ganze Menge), oder aber dass Chefs keinen der angebotenen Ringtausch-Kandidaten aus Mch-H akzeptierten. Ein Ausweg zur Lösung auch der restlichen 17 Fälle, die nicht mit einem direkten „tausche-Maier-gegen-Müller“-Ringtausch gelöst werden konnten, könnte in einem „Dreieckstausch“ liegen (Maier geht in die beE, dessen Aufgabe übernimmt Schmidt aus dem gleichen Betrieb, und dafür übernimmt MchH-Müller die Schmidt-Aufgabe; oder Maier hatte selber schon keine aktuelle Arbeitsaufgabe mehr und geht in die beE, seine Etatstelle wird auf eine andere Abteilung im gleichen Betrieb übertragen, und dorthin wechselt dann MchH-Müller).
Die Betriebsräte für Mch-H und Mch-M versuchen nächste Woche Verhandlungen mit dem Arbeitgeber in dieser Richtung (dabei wird auch mit über zwei vom Martinstraßen-Betriebsrat abgelehnte Ringtäusche zu verhandeln sein); ob erfolgreich, steht aber abzuwarten.
Zugleich rechnen wir nun aber auch täglich mit den ersten „Kündigungsbegehren“ (Betriebsratsanhörung) und sind darauf vorbereitet, in diesem Fall fristgerecht qualifizierte Betriebsratswidersprüche abzugeben.
Die Kündigungsdrohung (wenn auch mittlerweile „nur“ noch gegen relativ Wenige) steht leider und unbegreiflicherweise nach wie vor sehr konkret und sehr kurzfristig im Raum.
An unserem Ziel halten wir aber unverändert fest, das geben wir noch immer nicht auf, egal ob mit oder ohne Anhörung: Keine Kündigungen bei Nokia Siemens Networks!
(bt)
Mittwoch, 19.8.2009
Gescheiterter Interessenausgleich NSN Mch-H: Eine Analyse
Mit etwas Abstand betrachtet: Was genau ist hier eigentlich geschehen?
Dass der Betriebsrat sich weigert, Namenslisten zu unterschreiben, ist löblich aber nicht wirklich überraschend; alles andere wäre auch ein reichlich dicker Hund gewesen.
Dass der Arbeitgeber nicht ernsthaft am Zustandekommen eines Interessenausgleichs interessiert ist, dass er einfach nur "sein Ding durchziehen" und kündigen will, wie es sich darin dokumentiert, dass alleine schon ein "Nein" des BR zu Namenslisten ausreichte die Verhandlungen für gescheitert zu erklären, ist auch nicht wirklich überraschend: Ein Interessenausgleich ist, im Gegensatz zum Sozialplan, nicht erzwingbar, und der Arbeitgeber will kündigen, mithin war es zu erwarten, dass die Verhandlungen zum Interessenausgleich scheitern mussten.
Nur die Art und Weise, wie das begründet wurde, mag dem einen oder anderen die Zornesröte ins Gesicht treiben.
Von daher also: Noch kein Grund zur Panik, nichts wirklich Unerwartetes.
Ob die Betroffenen ihren Job behalten, wird sich erst in der BR-Anhörung und ggf. nachher vor Gericht klären; dass sich das nicht schon in der Einigungsstelle bereinigen lässt, war leider von Anfang an zu erwarten.
Der Betriebsrat kann und wird jetzt noch gute Kündigungswidersprüche im Rahmen der Betriebsratsanhörung schreiben, aber dann haben die Anwälte das Wort - der Rest ist Juristerei. Über Moral zu diskutieren ist da völlig sinnlos, das interessiert niemanden.
Der Spaß kommt die Firma teuer zu stehen - schließlich sind diese Kündigungen, bei dieser "Sozialauswahl", nicht eben gerade rechtssicher. Das Unternehmen muss damit rechnen, die Kollegen zwar alle zu kündigen, sie aber größtenteils so nicht loszuwerden (insoweit diese erfolgreich klagen nämlich). Kennen wir ja alles schon: Gleiches Programm mit nur im Detail etwas "optimierten" Methoden.
Die Liste der von Kündigung Bedrohten umfasst nach wie vor eine Gruppe mit Durchschnittsalter 51, darunter zahlreiche Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Schwerbehinderte und sogar einen Aufsichtsrat.
Warum tut sich die Firma das an, wozu soll das überhaupt gut sein?
Wirtschaftlich sinnvoll ist das genauso wenig wie moralisch nachvollziehbar, es geht also wohl weder um das eine noch das andere - Geld scheint die Firma genug zu haben, sonst würde sie es nicht so aus dem Fenster werfen.
Nein, es geht wohl eher darum, ein "Zeichen" zu setzen, ein Zeichen der Härte. Ein Zeichen "wenn wir Dir sagen Du gehst in die beE, weil Du sonst gekündigt wirst, dann machst Du das besser auch, denn wir halten unser Kündigungs-Versprechen auch", und dieses Zeichen lässt sich die Firma auch etwas kosten. Sowohl Geld als auch Image (siehe Nokia Bochum; man könnte sagen da merkt man die Halbmutter Nokia, aber genau genommen hat Halbmutti Siemens vor 6 Jahren ja auch schon nichts Anderes praktiziert).
Wem das Zeichen gilt, ist unschwer zu erraten - das kann nur an die Adresse der Martinstraßen-Kollegen gerichtet sein. So gesehen zahlen die 36 betroffenen Hofmannsträßler die Zeche dafür, dass man die Martinsträßler mal tüchtig erschrecken will.
Genauso wie die 38 Academy-Kollegen die Zeche dafür zahlen, dass man die Hofmannsträßler ohne Sozialauswahl kündigen will. Sonst bräuchten sie wohl kaum nach Düsseldorf abgezogen zu werden - auch wenn der Arbeitgeber offiziell behauptet, dafür gäbe es andere Gründe. Wenn es so wäre, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Kündigungen und den Umzügen gäbe, wie wäre dann zu erklären, dass der Arbeitgeber den Academy-Kollegen jeglichen Interessenausgleich für ihren Düsseldorf-Umzug verweigert (anders als den Ulmer Kollegen), nur weil der Betriebsrat bei den Kündigungen der anderen 35 Mch-H-Kollegen Namenslisten verweigert?
Das war die eigentliche Überraschung aus der Einigungsstelle: Dass mittlerweile solche Massenumzüge auch noch ohne Interessenausgleich, ohne Nachteilsausgleich durchgezogen werden sollen. Dass ein gestern noch fast fertig ausverhandelter Interessenausgleich heute wieder vom Tisch gefegt wird, weil der BR keine Namenslisten unterschreibt (was ja wohl zu erwarten war) - die BR-Verhandlungsdelegation darf sich dadurch genauso verarscht fühlen wie die betroffenen Academy-Kollegen, das war schon ein dreistes Vorgehen.
Mit dem der Arbeitgeber aber den zu Kündigenden in die Hände spielt: So dokumentiert er selber den direkten Zusammenhang zwischen Umzug und Kündigungen, also den Umzugszweck "Umgehung einer Sozialauswahl". Das dürfte gerichtlich verwertbar sein; die Academy-Kollegen zahlen aber die Zeche. So ist das, wenn jemand in "Geiselhaft" genommen wird, um jemand anderen unter Druck zu setzen, der sich aber nicht zu einer Pflichtverletzung erpressen lässt.
Wie geht es weiter?
Im Prinzip rein reaktiv.
Die zu Kündigenden können sich nur mit guten Inputs (freie NSN-Stellen etc.) für den BR-Widerspruch auf ihre drohenden Kündigungen vorbereiten; die BR-Anhörung kann im Prinzip jetzt jederzeit schon anlaufen, sobald nur der Arbeitgeber will.
Fertig ausgearbeitet werden können die BR-Widersprüche aber erst wenn die Kündigungsbegehren des Arbeitgebers vorliegen, denn da muss dann natürlich auch auf die darin enthaltene Begründung des Arbeitgebers Bezug genommen werden.
Zugleich sollte sich jeder aktiv darum bemühen, dass doch noch ein Ringtausch für ihn zustande kommt; es gibt mehr als zwei Trennungswillige auf jeden Betroffenen, das dokumentiert deutlich, dass JEDER Betroffene so gerettet werden könnte, wenn die Firma nur ernsthaft genug will; auch das ist ggf. gerichtsverwertbar ("ultima Ratio Prinzip"). Ringtausch als Kündigungs-Alibi ("wir haben ja alles versucht") wird bei dieser Zahl von Trennungswilligen wohl kaum funktionieren.
Für die IT- Kollegen und die Academy-Kollegen wiederum gilt ebenfalls, dass wir nun erstmal abwarten müssen, was genau der Arbeitgeber als nächstes unternimmt, und wie; bald dürften wir's wissen. Gegen eine vermeintliche IT-Abspaltung (zur Sozialauswahl-Umgehung) wird ggf. zunächst mal der BR gerichtlich tätig werden müssen, es ist aber nachher natürlich auch in jedem Kündigungsschutzprozess ein Thema, wer alles bei einer korrekten Sozialauswahl hätte einbezogen werden müssen.
Auch bei einem Düsseldorf-Umzug kommt es sehr auf die Details an: Werden z.B. Tarifler angewiesen umzuziehen oder wird es ihnen nur angeboten? Wird ihnen im Falle einer Weigerung mit Kündigung gedroht? Werden ihnen zum Umzug auch ohne Interessenausgleich doch noch vernünftige Konditionen (nach Ulm-Modell) angeboten oder nicht? Letztlich werden wir erst dieses abwarten müssen, bevor wir uns mit unseren Rechtsanwälten zum weiteren Vorgehen abstimmen können - auch hier wird letztlich alles zur reinen Juristerei.
Leider scheint sich NSN mit seinen Mitarbeitern nur noch vor Gericht unterhalten zu wollen.
Da fällt mir wieder ein alter NCI-Abschiedsgruß ein: "Man sieht sich vor Gericht"!
Unglaublich, wie sich doch alles wieder wiederholt. In Sachen "Unternehmenskultur" sind wir keinen Schritt weiter gekommen,
da ist noch viel gute Arbeit zu tun!
(cnn)
Dienstag, 18.8.2009
Einigungsstelle NSN Mch-H: Interessenausgleich nicht zustande gekommen
Am zweiten Verhandlungstag der Einigungsstelle zur Hofmannstraßen-Restrukturierung (Phase 2) am 18.8.09 stellte der Schlichter abschließend fest:
Ein Interessenausgleich kommt nicht zustande.
Warum ist das so? Weil der Betriebsrat so „stur“ war, keine Namenslisten unterzeichnen zu wollen (und auch ein freiwilliger Verzicht auf fristgerechte Kündigungswidersprüche im Rahmen der Betriebsratsanhörung kommt für den BR nicht in Betracht); ohne das war aber für den Arbeitgeber eine „friedliche“ Einigung nicht mehr möglich, weiter ging seine „Kompromissbereitschaft“ schon nicht mehr.
Das gilt leider auch für einen vorverhandelten Teil-Interessenausgleich für die Academy (Umzug nach Düsseldorf), den zwar der Betriebsrat anbietet aber der Arbeitgeber nun wieder ablehnt: Diese 38 Academy-Kollegen werden quasi mit in „Haft“ dafür genommen, dass der Betriebsrat nicht auf BR-Widersprüche für die 35 Kündigungskandidaten verzichten will.
Eine IT-Betriebsabspaltung ist nach BR-Ansicht in der gegebenen Konstellation rechtlich nicht möglich; ob und wann der Arbeitgeber es trotzdem versucht (was dann zu einer gerichtlichen Klärung führen würde), ist noch unklar.
Die mündlich bereits zugesagte Fortführung des Ringtauschprogramms bis 10.9.09 wird nochmal in einer separaten Vereinbarung schriftlich dokumentiert.
Wie geht’s weiter: Als nächstes geht nun auch noch der (erzwingbare) Sozialplan (für die zu Kündigenden ebenso wie für den Academy-Umzug) in die Einigungsstelle, jedoch erst ab 12.10.09.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Nein, eine Kündigungs-Anhörung kann nicht erst dann, sondern auch jetzt schon sehr kurzfristig auf uns zurollen.
(bt)
Donnerstag, 9.7.2009
NSN: Verhandlungen zur "Phase 2" in der Hofmannstraße gescheitert
Obwohl von ursprünglich 410 abzubauenden Hofmannstraßen-Mitarbeitern nur noch 36 übrig sind, besteht der Arbeitgeber weiterhin auf betriebsbedingten Kündigungen; zugleich hat der Betriebsrat einstimmig beschlossen, keine Namenslisten lt. §1 (5) KSchG zu unterzeichnen.
Wir kommen einfach nicht zusammen, daher: Die Verhandlungen sind gescheitert!
Was nun? Jetzt wird die Einigungsstelle angerufen, die ab 4.8.2009 tagen wird.
Bis dahin werden allenfalls noch einzelfallweise für einzelne Betroffene Lösungen versucht, aber die Verhandlungen selbst werden erst in der Einigungsstelle wieder aufgenommen.
Schwer verdaulich, dass selbst bei diesem Abbau-Ergebnis noch immer keine friedliche Lösung möglich war!
(bt)
Dienstag, 7.7.2009
NSN Mch-H: Wer soll gekündigt werden?
Nach genauerem Hinsehen stehen nur noch 36 Kollegen auf der „Abschussliste“, übrigens mit einem Durchschnittsalter von 51 Jahren und knapp 26 Jahren Firmenzugehörigkeit. 36 von ursprünglich einmal 410 abzubauenden Kollegen, das sind gerade mal 8,8%; kaum nachvollziehbar, dass diese trotzdem nun doch noch gekündigt werden sollen, statt sie sinnvoll in Nachbarbetrieben (Mch-M und/oder IT Mch-H) weiterzubeschäftigen.
Da wir hier von betriebsbedingten Kündigungen reden, lohnt es sich natürlich auch deren Kündbarkeitsstruktur zu analysieren. Unter diesen 36 Kollegen sind zahlreiche amtierende Betriebsräte, sogar Gesamtbetriebsräte und ein Aufsichtsrat, Schwerbehinderte und Gleichgestellte, Jubilare, und Mitarbeiter mit tariflichem Kündigungsschutz; alles Kollegen, bei denen sich die Firma in einem Kündigungsschutzprozess schwer tun dürfte.
Übrig bleiben nur noch 5 von 36 Betroffenen, die keiner dieser besonders schwer kündbaren Personengruppen angehören! Und selbst unter diesen 5 sind noch welche, die sich auf einen Einsatz als Betriebsrat (z.B. als nachrückende Betriebsrats-Urlaubsvertretung) berufen können.
Falls die Firma bei ihrem angekündigten Kündigungsprogramm bleiben sollte, ist also für "Unterhaltung" bestens gesorgt, das werden mal wieder richtig aufsehenerregende Prozesse!
Worin der tiefere Sinn und Nutzen für das Unternehmen liegen soll, bleibt uns jedoch verborgen.
Aber vielleicht gibt es ja doch noch ein Einlenken in den nächsten Verhandlungsrunden!?
(bt)
Freitag, 3.7.2009
NSN Mch-H: Arbeitgeber will allen „Übrigen“ kündigen.
... und zwar im Kontext mit einer Betriebsschließung.
Obwohl nach unserem erfolgreichen Ringtauschprogramm und zahlreichen beE-Unterschriften nur noch 45 von den ursprünglich einmal 410 unerwünschten Mitarbeitern übrig geblieben sind, soll allen 45 (egal ob schwerbehindert oder Betriebsrat oder...) gekündigt werden, ohne jegliche Sozialauswahl.
Schon enttäuschend, wir hatten gehofft dass uns dieses Ergebnis besser honoriert würde. Wie war das nochmal mit dem „guten Arbeitgeber“ NSN?
Da der Betrieb Mch-H dummerweise einige hundert Mitarbeiter umfasst und nicht nur diese 45, müsste der Arbeitgeber erstmal den Betrieb maßgeschneidert so umstrukturieren, dass mehrere Betriebe entstehen; einer mit diesen 45, dessen einziger Betriebszweck seine Schließung ist, ein weiterer mit der weiterhin benötigten IT (dessen einziger Betriebszweck es ist, seine Mitarbeiter einer Sozialauswahl zu entziehen), das „Technical Training“ wird umgezogen... Für den Fall dass der Betriebsrat eine solche „IT-Betriebsabspaltung“ erfolgreich gerichtlich verhindern sollte, wurden Kündigungen mit Sozialauswahl unter Einbeziehung der IT angedroht (dann dürfte vor Gericht wiederum die Frage der Vergleichbarkeit und Zumutbarkeit einer Einarbeitung entscheidend werden).
Die „Bellmann-Story“ von 2003 scheint sich also zu wiederholen, nur diesmal mit einem anderen Management. Hoffentlich auch wieder mit dem selben Happy-End (damals haben alle 163 Gekündigten ihre Kündigungsschutzklagen gewonnen, d.h. sie wurden zwar gekündigt aber haben ihre Jobs nicht verloren. Siemens hatte damit unfreiwillig Rechtsgeschichte geschrieben).
Und wie geht’s nun weiter?
Es wird verhandelt, täglich. Der Arbeitgeber wird versuchen seine beabsichtigten Kündigungen so rechtssicher wie möglich zu machen, während der Betriebsrat versuchen wird Kündigungen (und erst recht Kündigungen ohne Sozialauswahl) doch noch zu verhindern; GS CSI ASP hat in Mch-M gerade vorgemacht, wie so etwas geht, wenn der gute Wille da ist (WENN – bei CC scheint das aber dzt. nicht der Fall zu sein).
Was aber dann wirklich geschehen wird, darüber können wir heute nur spekulieren.
Was ich hiermit tue: Meine persönliche Prognose (mit der ich aber auch völlig falsch liegen kann) wäre folgender weitere Ablauf:
  1. BR und BL werden sich nicht einig, es gibt eine Einigungsstelle, diese beschließt keinen Interessenausgleich sondern nur einen Sozialplan für Kündigungen.
  2. Der Arbeitgeber versucht den Betrieb so maßzuschneidern, dass er nachher ohne Sozialauswahl kündigen kann, der Betriebsrat schafft es aber, dies gerichtlich zu verhindern. Es entsteht also kein eigener IT-Betrieb.
  3. Der Arbeitgeber kündigt trotzdem, aber mit einer Pseudo-Sozialauswahl, in der nur wenige Alibi-IT-Mitarbeiter einbezogen werden. Die fehlerhafte Sozialauswahl führt dazu, dass viele Gekündigte eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage führen werden.
Und dann hätten wir wieder genau das: Außer Spesen nichts gewesen. Wofür das gut sein soll und inwiefern so etwas „wirtschaftlich erforderlich“ sein soll, möge bitte ein anderer erklären.
(bt)
Donnerstag, 2.7.2009
NSN-beE Mch-H: Nur 45 haben nicht unterschrieben.
... wozu natürlich auch die erfolgreiche Ringtauschaktion nicht unwesentlich beigetragen hat.
Das Hofmannstraßen-"Restproblem" ist also sogar kleiner als das aktuelle GS_CSI_ASP-Problem in Mch-M. Die genaue Personalstruktur dieser 45 müssen wir uns erst noch anschauen, aber vermutlich sind die aller-meisten Schwerbehinderte, Betriebsräte, und Kollegen mit Jubilarsschutz oder tariflichem Kündigungsschutz, mit so einer "umgekehrten Sozialauswahl" dürfte sich der Arbeitgeber in eventuellen Kündigungsschutzprozessen reichlich schwer tun. Eine Kündigung führt aber nur dann zum Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der Arbeitgeber auch noch den Kündigungsschutzprozess gewinnt, andernfalls ist außer Spesen nichts gewesen und die Mitarbeiter stehen immer noch auf der Payroll.
Trotzdem können wir uns heute noch keineswegs sicher sein, dass das Nokia-bestimmte NSN-Management nicht doch noch Kündigungen beschließt, daher warnen wir vor vorschnellen Schlüssen! Wirklich wissen werden wir das frühestens morgen, nach der ersten Verhandlungsrunde zur "Phase 2". Daher werden wir auch erst frühestens morgen mehr dazu sagen können, wie's nun weitergeht mit diesen 45.
(bt)
Montag, 22.6.2009
NSN: Kündigungen in der Münchner Hofmannstraße
Die Betriebsleitung Mch-H hat den Betriebsrat wissen lassen, dass ihrer Auffassung nach angesichts der verschlechterten wirtschaftlichen Lage in jedem Fall Kündigungen ausgesprochen werden, also unabhängig davon wie viele oder wie wenige nach den beE-Trennungen und Ringtäuschen noch in Mch-H übrig bleiben.
Versteht sich von selbst, dass für den Betriebsrat dazu das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, aber: Das sieht nicht gut aus!
(bt)