NCI
NCI Aktuell Archiv Juni 2009
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Mittwoch 1.7.2009 20:00 Uhr:   NCIonAir bei LORA München auf 92,4 MHz
zum Thema "Tarif- und Arbeitskampfrecht im Wandel" →mehr
Wahrscheinlich werden wir diesmal keinen Mitschnitt der Sendung als mp3-Datei zum Später-Hören anbieten können. Also am besten live anhören!
Dienstag, 30.6.2009
NSN: Endstand Hofmannstraßen-Ringtauschprogramm
Der Ringtausch Mch-H ist nun abgeschlossen; Endergebnis:
126 erfolgreiche „Ringtäusche“ (drei mal so viele wie erwartet)!
Und wohin führt nun dieser Ringtausch die Kollegen?
3 wechseln innerhalb des Betriebes Mch-H in die IT,
80 wechseln in den Münchner Nachbarbetrieb in der St.Martinstraße,
31 gehen nach Ulm, einer nach Augsburg,
einer geht nach Düsseldorf,
und 10 gehen sogar ins ferne Greifswald
(was ursprünglich aber auch ohne Ringtausch schon geplant war).
Herzlichen Dank allen die zu diesem unerwartet guten Ergebnis beigetragen haben!
Wir wünschen allen Ringtäuschlern (den einen auf ihrem neuen NSN-Arbeitsplatz und den anderen in der beE) alles Gute; insbesondere viel Glück wünschen wir aber auch den 69 Kollegen, die sich leider vergeblich um einen Ringtausch bemüht haben (und von denen ja auch nicht alle in die beE gehen)!
Wie es mit ihnen, bzw. überhaupt mit allen die nun noch im Betrieb Mch-H verblieben sind weitergeht, darüber wird ab 3.7.09 weiter verhandelt.
(bt)
Montag, 29.6.2009
NSN beE Mch-H: Für wen gilt die Zusatz-Protokollnotiz vom 10.6.09?
Bekanntlich läuft die ursprünglich einmal zum 1.7.09 geplante geförderte beE erst am 1.10.09 los. Einige Kollegen haben schon bis 10.6.09 einen beE-Vertrag zum 1.7.09 unterschrieben (und müssen nun nochmal einen neuen beE-Vertrag zum 1.10. unterschreiben).
Die meisten haben damit ja auch kein Problem nun einfach erst zum 1.10. in die beE zu gehen, andere wiederum wollen eine Lösung, die für die Zwischenzeit 1.7.-1.10.09 regelt, dass ihnen aus dieser Änderung keine Nachteile entstehen.
Für diese, und nur für diese Kollegen wurde besagte Protokollnotiz unterzeichnet, in der geregelt ist, dass und wie das sichergestellt wird.
Alle anderen (die einfach nur zum 1.10.09 in die beE gehen) brauchen jetzt nicht mehr weiterlesen…
Diese Protokollnotiz regelt in erster Linie die Themen „Weiterbildungspauschale“ und „beE-Probezeitrückkehr“ (nicht aber das Thema „80%-Gehalt/Arbeitszeit“).
Wenn nun ein Kollege aus dem berechtigten Personenkreis (s.o.) diese „Goodies“ der Protokollnotiz für sich in Anspruch nehmen will, muss er nur zusätzlich zu seinem neuen beE-Vertrag auch noch seinen ursprünglichen unterzeichneten Vertrag (mit Beginn 1.7.) aufbewahren, zusammen mit besagter Protokollnotiz reicht das völlig als Berechtigungs-Nachweis.
Ein paar Kollegen wollen/benötigen trotzdem noch eine separate Bestätigung, die können dann auch nochmal ein solches Papier von HR bekommen. Einen 80%-Teilzeitvertrag (insofern angeboten) muss man dafür nicht unterschreiben!
Einen grundsätzlichen Unterschied gibt es dann aber schon noch zur ursprünglich einmal geplanten beE ab 1.7.: Man bezieht 1.7.-1.10. weiterhin 100% Gehalt und hat dafür aber auch keinen Rechtsanspruch darauf, ab 1.7. schon zu Hause bleiben zu können.
Für die Trennungswilligen z.B. aus Mch-M, die nur per Ringtausch in die Hofmannstraßen-beE wechseln, ist (hoffentlich) die Frage ohnehin schon individuell einvernehmlich mit ihrer bisherigen Führungskraft abgestimmt, bis wann der Mitarbeiter noch seinen Nachfolger einzuarbeiten hat, bevor er von seinem Chef nach Hause geschickt wird (denn in die Hofmannstraße wechseln diese Kollegen ja nicht, um dort neue Aufgaben anzufangen, sondern nur um in die beE zu gehen).
Bleiben noch die Kollegen, die (aus welchen Gründen auch immer) unbedingt mit Brief und Siegel bestätigt bekommen wollen, dass sie nicht erst ab 1.10. sondern schon ab 1.7. nicht mehr in die Firma zu kommen brauchen; diesen wird auf Wunsch für die Zeit 1.7.-1.10.09 ein 80%-Teilzeitvertrag angeboten, dann bekommen sie (wie das auch in der beE gewesen wäre) nur noch 80% Gehalt und müssen dafür dann aber auch garantiertermaßen keine Arbeitsleistung mehr erbringen.
Wir raten von einem solchen Vorgehen allerdings ab.
Übrigens: In der beE ab 1.10.09 nachher bekommen sie dann natürlich weiter 80% wie alle anderen auch (d.h. nicht nur 80% von 80% = 64%), wie uns HR heute nochmal bestätigt hat.
(bt)
Samstag, 27.6.2009
Mehr Netto vom Brutto!
So skandiert aktuell eine kleine Bundestagspartei, die im September wieder in den Bundestag gewählt werden möchte. Nur: Wie soll das funktionieren? Absenkung des Spitzensteuersatzes? Prima - jeder Einkommensmillionär erhält pro 1 % Senkung 10.000 Euro mehr im Jahr! Senkung des Eingangsteuersatzes? Jeder Steuerzahler erhält im Jahr den Gegenwert einer Maß Bier - Senkung der Progressionskurve? Eine Mischung von beiden!
Wohl alles nicht, denn das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, ab 2010 die Beiträge der Arbeitnehmer zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich korrekt als abzugsfähige Kosten bei der Einkommenssteuererklärung anzusehen. Die steuerliche Umsetzung dieses Urteils kostet ab 2010 ca. 10 Mrd. Euro p.a. extra. Da bleibt neben der aktuellen Neuverschuldung von knapp 90 Mrd. Euro in 2010 wenig Luft für weitere Steuersenkungen. Glaubt man dagegen dem Präsidenten des DIW, Klaus Zimmermann, so steht uns Bürgern sogar eine saftige Mehrwertsteuererhöhung von aktuell 19 % auf 25% ins Haus. Natürlich erst nach der Bundestagswahl mit neuem Finanzminister!
Interessanterweise ist dieser besagte Satz von 25 % MwSt. derjenige Steuersatz, der EU-weit als harmonisierter MwSt.-Satz angestrebt wird.
Sozusagen zwei Fliegen mit einer Klappe erwischt, EU-Pläne umgesetzt und mehr Geld im öffentlichen Haushalt und der Bürger tut das, was er immer schon getan hat, nämlich den Gürtel enger schnallen!
MoDi
Freitag, 26.6.2009
Hofmannstraße: Ruhe bewahren
So lautet nicht nur ein Artikel im InWaChRo-News-BLOG, sondern das ist auch ein zwar schwierig umsetzbarer, aber nichtsdestotrotz guter Rat: Die Entscheidung (to beE or not to beE), die hier jeder treffen muss, ist so folgenschwer, dass man sie unbedingt mit kühlem Kopf treffen sollte.
Emotionale „ich-habe-nur-noch-die-Schnauze-voll-und-will-hier-weg“-Entscheidungen sind hier ebenso fehl am Platze wie eine „ich-rühre-mich-einfach-nicht-dann-passiert-mir-nichts“-Ruhehaltung, man muss zu seiner Entscheidung auch nachher, wenn die erste Wut oder Verzweiflung wieder verraucht ist, noch stehen und damit leben können. Oberstes Ziel ist und bleibt: Keiner von uns darf mittelfristig durch diese Scheiße zum HartzIV-Empfänger werden! Die wirklich entscheidende Frage ist also: Ist die Wahrscheinlichkeit, dass mir das passiert, größer wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt und in dieser Situation die Firma verlasse, oder ist sie größer wenn ich bleibe und den richtigen Absprungzeitpunkt verpasse?
Die richtige Antwort lautet für jeden (je nach Lebenssituation) anders.
Besonders wichtig ist der Hinweis auf das besondere „Timing“ dieser Kündigungs-Ankündigung; InWaChRo haben natürlich recht, wenn sie sagen, dass das kein Zufall sondern psychologisch ausgefeilte Taktik sein dürfte. Der einzige Grund dafür, gerade jetzt diese Ankündigung rauszublasen, ist natürlich, in der Endphase der beE-Entscheidung den Kollegen nochmal tüchtig Angst einzujagen und sie zur beE-Unterschrift zu „motivieren“.
Das Blöde daran ist nur: Das sagt noch nichts darüber aus, ob es wahr oder unwahr ist! Ob es nur ein Angsteinjager ist, oder sie nachher tatsächlich doch auch wie angekündigt kündigen. Meine These ist nach wie vor, dass dies (entgegen der BL-Aussage) sehr wohl noch davon abhängt, wie viele in die beE gehen und wie viele danach noch übrig sind (und auch wie deren Personalstruktur und Kündbarkeit aussieht).
Aber so oder so, die Wahrscheinlichkeit, dass es im Oktober zu Kündigungen in Mch-H kommt, sehe ich leider unverändert bei fifty-fifty: Wir können es heute noch nicht wirklich wissen. Und müssen uns trotzdem heute schon für oder gegen die beE entscheiden (genauer gesagt bis 30.6.09). An dieser schon im vorletzten Forum der Solidarität ausführlich diskutierten Situation hat sich auch durch diese neueste BL-Kündigungs-Ankündigung nicht wirklich etwas geändert. Die Wahrscheinlichkeit, dass weniger als 100 übrig bleiben, hat sich (dank mittlerweile 120 erfolgreichen Ringtäuschen) erhöht, dafür hat sich aber auch (durch die verschlechterte wirtschaftliche Lage) die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass dann trotzdem gekündigt wird, und unter’m Strich sind wir dann wieder bei fifty-fifty: Also wirklich schlauer sind wir nicht geworden.
So weit aber nur meine Privatmeinung, ich kann damit natürlich auch völlig daneben liegen.
Andererseits gibt es, wie im vorletzten "Forum" ausführlich diskutiert, noch ganz andere Entscheidungs-Parameter als nur die Frage, ob es im Oktober zu Kündigungen kommt (auf den Oktober folgt ja auch noch ein November, und Kündigungen sind nicht das Einzige was uns hier noch begegnen kann).
Was die IT-Abspaltung betrifft, so sehen wir das genauso wie InWaChRo:.
Unternehmerische Entscheidungen, die nur darauf abzielen Kündigungen aussprechen zu können, sind rechtsunwirksam, also kein Grund zur Panik.
Die Betriebsräte sitzen in der Tat im gleichen Schlamassel wie alle anderen auch, und das ist ja vielleicht auch gar nicht mal so verkehrt. Motto: Wir lassen Euch nicht alleine im Regen stehen - wir stellen uns dazu. Und werden gemeinsam nass...
Die Betriebsräte haben die gleichen Möglichkeiten sich zu wehren wie alle anderen auch. Tatsächlich bauen wir darauf, dass eine Betriebsabspaltung (zur Umgehung einer Sozialauswahl) mit rechtlichen Mitteln anfechtbar wäre, und dass es (wenn überhaupt) dann nur eine höchst fehlerhafte und damit angreifbare Sozialauswahl geben wird (z.B. denke man an die getricksten Umzüge von IPT & Co nach MchM mit allen noch benötigten Mitarbeitern).
Außerdem darf man nie KSchG §1.2 (freie NSN-Stellen) aus dem Auge verlieren, in den letzten Tagen haben wir ziemlich viele neue NSN-Stellenausschreibungen gefunden. Ganz offensichtlich beginnt sich der NSN-interne Stellenmarkt schon langsam wieder zu öffnen (was wir eigentlich erst für Anfang Juli vorhergesagt hatten). Alle von Kündigung bedrohten Hofmannsträßler sollten daher täglich für sie geeignete Stellen ausdrucken und aufheben, selbst wenn sie sich nicht drauf bewerben!
Nur noch ein klitzekleines Detailchen: Im Falle einer TEIL-Betriebsschließung entfällt z.B. der Jubilarsschutz (nicht aber die Pflicht zu einer betriebsweiten Sozialauswahl, und da haben Jubilare natürlich auch wieder gute Karten).
Also alles in allem: Viele Neuigkeiten und doch wieder nicht, in Wahrheit sind wir nicht viel schlauer als zuvor. Nach unserem Eindruck haben sich 20% der betroffenen Kollegen noch nicht endgültig für oder gegen die beE entscheiden können und zahnen dann wohl über’s Wochenende an dieser wichtigen Entscheidung: Ein ungemütlicher Sonntag! Wir wünschen Euch dafür alles Gute, dass jeder die für sich wirklich richtige Entscheidung findet und dann nachher auch alles so läuft wie erhofft und er/sie in ein paar Jahren sagen kann: „Alles richtig gemacht“!
(bt)
Freitag, 26.6.2009
Bundesarbeitsgericht: Keine Abmahnung wegen eines verweigerten Personalgesprächs
Eine Arbeitnehmerin hatte sich geweigert an einem Personalgespräch teilzunehmen, bei dem noch einmal über eine bereits von ihr abgelehnte Vertragsänderung gesprochen werden sollte. Der Arbeitgeber hatte sie daraufhin abgemahnt, mit der Begründung, die Klägerin habe ihre Arbeitsleistung in Form eines Personalgesprächs verweigert. Die Klage der Arbeitnehmerin dagegen ging bis zum Bundesarbeitsgericht, nach dessen Urteil (2 AZR 606/08) die Abmahnung nun zurückgenommen werden muss.
Bei dem Fall geht es um das Weisungsrecht des Arbeitgebers, das in §106 der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt ist:
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.
Das Bundesarbeitsgericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Weisung, an dem Gespräch teilzunehmen, keinen der von § 106 GewO abgedeckten Bereiche betraf. "Sie betraf weder die Arbeitsleistung noch Ordnung oder Verhalten im Betrieb, sondern ausschließlich eine von der Beklagten gewünschte Änderung des Arbeitsvertrags."
Da der §106 GewO auch für NSN gilt (siehe § 6 GewO), könnte dieses Urteil in der aktuellen Situation bei NSN in der Hofmannstraße von Bedeutung sein: Es ist ja möglich, dass die Arbeitgeberin die Ablehnung in die beE zu gehen nicht hinnehmen will, besonders bei Arbeitnehmern mit Kündigungsschutz oder günstigen Sozialdaten, sondern in fortgesetzten Personalgesprächen versuchen wird, die Ablehner umzustimmen. Wenn man ein "Angebot" ablehnen will, sollte man einmal klar und deutlich "Nein" sagen, am besten schriftlich, dann muss man nach diesem Urteil eigentlich in Ruhe gelassen werden.
www.anwalt24.de
(rk)
Donnerstag, 25.6.2009
Endstation Rosenheim
Deutsche Behörden haben in Rosenheim (also doch nicht in Grünwald...) den ehemaligen Siemens-Griechenland-Chef geschnappt.
Sein Verteidiger fürchtet nun angeblich um das Leben des Managers („an diesem Fall hängen Dutzende griechischer Spitzenpolitiker, die kein Interesse an einem Geständnis haben“) und will mit dieser Begründung eine Auslieferung verhindern.
www.sueddeutsche.de
(bt)
Donnerstag, 25.6.2009
Betriebsrat oder Geheimrat?
Im Artikel vom Dienstag, 19.5.2009 „Betriebsrat als Vorbild“ wurde der Betriebsrat als nachahmenswertes Beispiel für eine demokratische Beteiligung der Bürger vorgestellt. Hier möchte ich auf den Aspekt der Informationstransparenz als Voraussetzung für eine Beteiligung eingehen.
Wissen ist Macht und nicht von ungefähr spricht man vom "Herrschaftswissen". Deswegen besteht z.B. der Betriebsrat zu Recht gegenüber der Betriebs- und Firmenleitung auf seinem Informationsrecht.
Soll und darf der Betriebsrat von diesen Informationen (und damit Macht) auch den Mitarbeitern etwas zukommen lassen? Er ist dazu nach Betriebsverfassungsgesetz sogar verpflichtet (BetrVG, Vierter Abschnitt, Betriebsversammlungen). Dort und auf der Homepage des Betriebsrats werden den Mitarbeitern die vom Betriebsrat ausgewählten Informationen präsentiert.
Dürfen die Mitarbeiter mehr erwarten, z.B. ungefilterte Informationen? Hier gibt es viele Missverständnisse und Missinterpretationen, auch unter den Betriebsräten. Von so manchem Betriebsrat wird z.B. der §79 BetrVG, Geheimhaltungspflicht zitiert, um die Weitergabe von Infos zu verhindern. Wie muss der §79 interpretiert werden? Was sind Geschäftsgeheimnisse (denn nur solche werden im §79 behandelt)? Die Gewerkschaft ver.di schreibt hierzu:
Alles streng geheim
...Doch die meisten dieser angeblichen Betriebsgeheimnisse sind gar keine. Sie dürfen deshalb auch in Betriebszeitungen oder im Intranet weitergegeben werden. Damit für Betriebsratsmitglieder die Pflicht zur Geheimhaltung greift, müssen vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
  1. Es muss sich wirklich um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handeln. Als Betriebsgeheimnisse gelten beispielsweise neue technische Verfahren oder Produkte, als Geschäftsgeheimnisse Kundenlisten, Absatzplanungen oder Kalkulationen. Wenn der Einsatz neuer technischer Verfahren zu einem Arbeitsplatzabbau führt, kann der Betriebsrat selbstverständlich über die Auswirkungen für die Belegschaft informieren, er darf aber nicht über technische Details berichten.
  2. Das Betriebsgeheimnis darf nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sein.
  3. Der Arbeitgeber muss ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass es sich bei einer bestimmten Information um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt.
  4. Die Pflicht zur Geheimhaltung greift nur, wenn der Betrieb ein berechtigtes Interesse daran hat, beispielsweise, wenn ihm durch die Bekanntgabe einer Information ein erheblicher materieller Schaden entstehen würde.
In der Praxis heißt es, dass kaum etwas, was der Betriebsrat von der Geschäftsleitung erfährt unter §79 fällt. Es gibt damit keinen Grund, es den Mitarbeitern vorzuenthalten.
Dürfen die Mitarbeiter auch über die Interna der Betriebsratsarbeit bescheid wissen? Es wird oft behauptet, die Sitzungen des Betriebsrat sind nicht öffentlich, und deswegen darf man/frau den Mitarbeitern nichts erzählen. Aber es ist ein Trugschluss, denn auch wenn die Öffentlichkeit nicht zugelassen ist, darf sie durchaus über die Inhalte und Details der Sitzungen erfahren. Was steht z.B. in dem schon erwähnte Artikel der Gewerkschaft ver.di dazu:
Beschlüsse des Betriebsrats
Außer in den oben genannten Fällen dürfen Betriebsratsmitglieder nicht zum Schweigen verdonnert werden. Sie dürfen selbst dann über Beschlüsse und Abstimmungen berichten, wenn im Betriebsrat Vertraulichkeit beschlossen wurde.
Niemand kann ihnen verbieten, die Belegschaft darüber zu informieren, dass sie in einer bestimmten Frage anders als die Mehrheit gestimmt haben oder dass ihre Vorschläge mehrheitlich abgelehnt wurden.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit greift für Betriebsratsmitglieder nur in einem Ausnahmefall: wenn es "aus der Natur der Sache" folgt, dass sie vertraulich zu behandeln ist. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn sich das Gremium Strategien für die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber überlegt...“
Rechtliche Details zu diesem Thema findet man hier: www.nci-net.de
NB. Für Aufsichtsräte, Personalräte oder die Kommunikation zwischen den Betriebsräte selbst gelten teils andere Gesetze und Regeln, welche wiederum nicht auf die Kommunikation zwischen Betriebsräten und Belegschaft anwendbar sind.
Was darf also wirklich vom Betriebsrat und Betriebsratsmitgliedern nicht an die Mitarbeiter weitergegeben werden? Die Liste ist kurz und eindeutig:
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Gesetze keine gravierenden Einschränkungen für die Transparenz der Betriebsratsarbeit vorsehen. Der mündige Mitarbeiter wird mit der möglichen Informationsflut schon fertig werden. Er kann sich dann seine eigene Meinung bilden und ist nicht auf Meinungen von Dritten angewiesen. Ob die (erwünschte) Transparenz auch praktiziert wird, hängt sehr stark vom einzelne Betriebsratsmitglied ab.
Warum ist die Informationstransparenz für die Belegschaft (und eine demokratische Entwicklung insgesamt) so wichtig? Weil, wer im Besitz von „Herrschaftswissen“ ist, selber entscheidet, was er davon weiter gibt und beeinflusst damit (bewusst oder unbewusst) die Meinungsbildung und das Verhalten des Empfängers (z.B. der Belegschaft). Nur wenn zwischen den drei Parteien (Geschäftsleitung, Betriebsrat und Belegschaft) ein Informationsgleichstand herrscht, kann es zu der oft propagierten Mitbeteiligung der Mitarbeiter kommen.
Wir im NCI standen von Anfang an zu dem Prinzip der Informationstransparenz und der Einbeziehung der Mitarbeiter in die Betriebsratsentscheidungen. Nicht nur „top down“ sondern insbesondere „bottom up“. Wir wollen nicht, dass uns der Betriebsrat durch seinen Informationsvorsprung fertige Lösungen präsentiert. Wir wollen die gleichen Informationen haben, um ihm dann z.B. unsere Lösungen vorzustellen.
(INTR)
Donnerstag, 25.6.2009
Nokia Siemens Networks verschafft sich finanziell Luft für Nortel-Zukäufe
NSN hat sich dazu eine Kreditlinie über 2 Milliarden Euro gesichert; dahinter stehen 21 Institute, u.a. aus Deutschland die Commerzbank und die Förderbank KfW. Das Geld für die Übernahme kommt somit sowohl aus der NSN-eigenen Kasse als auch von Geschäftsbanken; zudem gibt es eine Kreditzusage von Kanadas staatlicher Förderbank.
www.swissinfo.ch
(bt)
Donnerstag, 25.6.2009
BRM ab 2H09 = 0 ?
NSN dikutiert zur Zeit weltweit eine mögliche Setzung des BRM (=Business Result Multiplier) auf Null für kommende Incentivezahlungen. Soll heissen, bei Nichterreichung finanzieller Kennngrößen und bei gleichzeitiger Verlustschreibung des NSN kann dieser BRM ab dem 2H09 dann nach CEO-Beschluß auf Null gesetzt werden.
Damit wären die variablen Einkommensbestandteile für mindestens ein Halbjahr, je nach Land und Position können das mehr als 15 % des Jahreseinkommens ausmachen, auf Null gesetzt.
Überall auf der Welt? Nein, nicht bei uns in Deutschland.
Hier regelt eine gültige Gesamtbetriebsvereinbarung aus 2008: "Der BRM beträgt ab dem 01.01.2009 mindestens 0,35".
Und für die KollegInnen mit dem "Alt"-AT-Vertrag gilt dann aus eben dieser GBV aus 2008: "Der Unternehmensfaktor beträgt ab dem 01.01.2009 mindstens 5,25.
MoDi
Donnerstag, 25.6.2009
Iran: Überwachung made in Germany
Noch genauer: Made by Nokia Siemens Networks.
Die SZ berichtet über die Bespitzelung von aufmüpfigen Iranern:
„Welche Inhalte einzelne Personen im Internet besuchen, wer welche E-Mail schreibt oder Fotos verschickt – all das lässt sich in einem hochmodernen Kontrollzentrum in Teheran verfolgen...
kann das Regime Nachrichten auf Schlüsselworte durchsuchen, sie mitlesen und sogar verändern..."
Laut SZ räumte NSN am Montag die Lieferung relevanter Bauteile in der zweiten Hälfte 2008 ein, allerdings "nur" zur Überwachung inländischer Festnetz- und Mobiltelefonate.
Damit stellt sich dann auch schon wieder die lästige Frage nach der Unternehmensethik:
Ähnlich wie kürzlich bei dem Gespräch von bt mit dem NSN Ethics Officer die Frage nach einer Selbstverpflichtung zur Sozialauswahl verneint wurde (die Konsequenzen aus einer solchen Einstellung können wir wahrscheinlich demnächst in der Münchner Hofmannstraße bewundern), so beschränkt sich NSN auch in diesem Fall auf ein bescheidenes „man habe alle Gesetze eingehalten“.
Womit wir bei der Kernfrage wären: Reicht uns das? Diese Moral-Frage stellt auch der Spiegel.
(cnn)
Mittwoch, 24.6.2009
Nokia Siemens Networks – ein guter Arbeitgeber?
Im Zusammenhang mit dem Kauf von Nortel-Teilen behauptete der NSN-Chef:
„Wir denken, wir sind ein guter Arbeitgeber“.
Wir kommentieren das jetzt mal nicht (Taten zählen eh mehr als Worte), sondern warten einfach den Juli ab; dann wird sich am NSN-Betrieb in der Münchner Hofmannstraße beweisen (und auch sehr schnell herumsprechen), wie gut dieser Arbeitgeber wirklich ist, dann wird das ganz einfach festzustellen sein. Wir kommen darauf zurück.
(bt)
Dienstag, 23.6.2009
Personalabbau NSN Mch-H: Noch eine Protokollnotiz
Mittlerweile ist eine weitere ergänzende Protokollnotiz zu den beE-Verträgen Mch-H online. (nur im NSN-internen Intranet zugreifbar).
Betriebsrat und Betriebsleitung haben darin insbesondere geregelt, wie Nachteile aus der beE-Verschiebung auf den 1.10.09 vermieden werden. Dies betrifft Mitarbeiter, die schon zum 1.7.09 in die beE wechseln wollten und den Vertrag auch schon bis 10.6. unterzeichnet hatten.
(bt)
Montag, 22.6.2009
NSN: Kündigungen in der Münchner Hofmannstraße
Die Betriebsleitung Mch-H hat den Betriebsrat wissen lassen, dass ihrer Auffassung nach angesichts der verschlechterten wirtschaftlichen Lage in jedem Fall Kündigungen ausgesprochen werden, also unabhängig davon wie viele oder wie wenige nach den beE-Trennungen und Ringtäuschen noch in Mch-H übrig bleiben.
Versteht sich von selbst, dass für den Betriebsrat dazu das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, aber: Das sieht nicht gut aus!
(bt)
Sonntag, 21.6.2009
Fordert uns NSN jetzt zu unbezahltem Urlaub auf?
An kuriose Nachrichten haben wir uns ja alle mittlerweile gewöhnt, und uns bringt so schnell nichts mehr aus der Fassung, glauben wir zumindest. Unsere Arbeitgeberin ist uns aber in puncto Kreativität doch um einiges voraus und immer noch etwas kurioser und schräger, als wir uns das in unserer Naivität vorstellen können.
Wurde doch tatsächlich an Mitarbeiter einer COO OBS-Abteilung bei NSN eine Mail verschickt mit der Aufforderung, 14 Tage unbezahlten Urlaub zu nehmen. Hmm, das muss sich erst mal setzen. Was bedeutet das eigentlich? Unbezahlter Urlaub heißt kein Geld. Glaube ich zumindest. 14 Tage, das ist ein halber Monat, also muss man dabei auf einen halben Monatslohn verzichten. Was das individuell bedeutet, müsste man sich erst mal durchrechnen. Weil ich nur einen halben Monatslohn bekomme, wird mein Vermieter kaum auf die Hälfte der Miete verzichten, also meinen monatlichen Kosten bleiben natürlich dieselben.
Andererseits: Urlaub ist auch toll! Wenn man diesen unbezahlten Urlaub antritt, dabei nicht eine teure Urlaubsreise bucht, die doch locker mal einen halben Monatslohn kostet, dann kann man auch diesen Urlaub genießen. Man könnte beispielsweise sein Radl packen, eine nette Radltour machen, das kostet gar nichts, und an der Isar ein Picknick gestalten. Wenn man sich dann mit seinen Kollegen trifft, kann man das auch zur NSN Party ausweiten. Auch das kostet nichts.
Warum hat die Arbeitgeberin eigentlich mich nicht angeschrieben und mir dieses Angebot unterbreitet? Wo bleibt da die Gleichbehandlung? Warum bekommen nur ‚ausgewählte‘ Mitarbeiter unbezahlten Urlaub und ich muss hier weiter schuften? Gemäß Betriebsverfassungsgesetz § 87 Mitbestimmungsrechte hat doch der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, was Urlaubsgrundsätze anbelangt:
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
...
5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;
Hat man an dieser Stelle mal wieder den Betriebsrat vergessen zu informieren? Wobei es bei Paragraph 87 BetrVG mit einer Information alleine nicht getan ist. Bei Paragraph 87 geht es um echte Mitbestimmung. Ohne Betriebsrat geht gar nichts.
Aber Betriebsrat hin oder her: Ich will Urlaub machen!!! Bekomme ich das dann auch irgendwann? Und mein Kollegen wollen auch gleich mitmachen
(Viola Frustig)
Sonntag, 21.6.2009
Also doch: Nokia Siemens Networks kauft die LTE-Sparte von Nortel
Laut Internet-Presse übernimmt NSN für 650 Millionen Dollar zwei Nortel-Geschäftssparten mit Technik für Mobilfunknetze des vor allem in den USA verbreiteten CDMA-Standards und des Zukunfts-Formats LTE.
Da soll nochmal einer jammern, NSN hätte kein Geld... (naja, jetzt vielleicht nicht mehr).
Nokia Siemens Networks gibt der Kauf der Nortel-Sparte eine Gelegenheit, die Präsenz im US-Markt deutlich zu vergrößern.
Mit 2500 übernommenen Mitarbeitern bleibe ein Großteil der Jobs in der Sparte erhalten, betonte Nortel (wie sich diese Zahl zusammensetzt erfahren wir hoffentlich demnächst, bisher war von viel weniger die Rede); welche Auswirkungen das auf die NSN-Beschäftigten in der LTE-Sparte hat, ist eine andere Frage, da werden natürlich gleich Befürchtungen in Richtung "Synergieeffekte" ( = Leute rausschmeißen) laut.
Umso wichtiger ist daher nun der im Zusammenhang mit dem Umzug von LTE-Entwicklern von München nach Ulm bis Ende 2011 ausgesprochene Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen.
(cnn)
Sonntag, 21.6.2009
Im Powerpoint Nirwana
Was wir alle schon längst wissen, jetzt ist es offiziell! Beamer an, Hirn aus. Sobald in einer Besprechung eine Powerpoint Präsentation erfolgt, verfallen wir in einen Starremodus. Die Augen starr an die Leinwand gerichtet, der Animation folgend, wie Pfeile, Ellipsen Sprechblasen, etc. durch die virtuelle Welt fliegen, dynamisch ineinander übergehen und unser Gehirn hebt ab in eine Zwischenwelt. Dabei wird der Atem immer schwerer, man hat fast Erstickungsattacken, fühlt sich mies, ringt nach Luft und hofft, dass diese Folter endlich aufhört. Nun ist es belegt, Studien zeigen, dass Powerpoint das Verständnis lähmt.
Das einzige, was an Powerpoint Präsentationen Spaß macht ist, sie selbst zu erstellen und sein Auditorium damit zu traktieren.
(Viola Frustig)
Freitag, 19.6.2009
Chinesische Mauer
Wie die SZ vom 18.6. berichtet, steht China mittlerweile zu seinem Protektionismus, den ausländische Anbieter in dieser Exportnation schon lange aus der Alltagsrealität kennen, der aber bisher noch nicht so offen zugegeben wurde.
Erst wurde Frankreichs Sarkozy deswegen geschimpft, dann Amerikas Obama, und nun also auch noch China, dessen Politiker das „buy american“ kürzlich noch zutiefst verurteilten: Peking hat nun als Dritter im Bunde ebenfalls seinen eigenen „buy chinese“ – Ukas erlassen, chinesische Produkte seien demnach bei Anschaffungen im Rahmen des nationalen Konjunkturpaketes „strikt zu bevorzugen“.
Es bestätigt sich halt immer wieder: Genauso wie die Globalisierung, so kommt auch der Protektionismus, egal ob wir das nun gut finden oder nicht, und den letzten (der noch immer an die Selbstlosigkeit der Volkswirtschaften glaubt, bevor er endlich aufwacht) beißen die Hunde.
Nicht schimpfen, sondern davon lernen, und zwar schnell bitte, liebe Bundesregierung!
Ich bin mal gespannt, über welchen "Vierten im Bunde" die Zeitung als nächstes berichten wird, und als wievielter dann irgendwann mal schließlich auch Deutschland durch's Ziel läuft...
(cnn)
Freitag, 19.6.2009
Ringtauschprogramm NSN Mch-H: Zwischenstand im Endspurt
Aktuell sind 104 Ringtäusche akzeptiert (davon 101 auch schon beim Betriebsrat angekommen), 73 wechselwillige Hofmannsträßler hingegen sind leider noch nicht vermittelt; ihnen stehen 45 trennungswillige Kollegen gegenüber, deren Chefs sich noch nicht für einen der angebotenen Ringtauschpartner entschieden haben.
Wie ist die Zusammensetzung (für die größeren Berufsgruppen):
Für die Ulmer Hardwareentwicklung werden noch 13 Leute gesucht, Mch-H hat aber niemanden.
Mittlerweile auch immerhin noch 6 Stellen gibt es im kaufmännischen Bereich, überwiegend in München, dem stehen nur noch 3 wechselwillige Hofmannsträßler gegenüber, d.h. hier könnte schon noch etwas gehen.
Möglichkeiten könnten sich auch im Service-Bereich ergeben, mit 4 Jobs in Ulm, 2 in München und 3 sonstwo; 3 Hofmannsträßler suchen Jobs nur in München und 4 wären mobil, d.h. auch hier könnte noch etwas gehen.
Überangebote (mit wesentlich mehr stellensuchenden Hofmannsträßlern als durch Trennungswillige freiwerdenden Stellen) haben wir in den anderen Berufsgruppen:
3 Münchner Jobs im Bereich Systemarchitektur stehen 8 Interessenten aus Mch-H gegenüber.
4 Münchner Management-Jobs stehen 14 Interessenten aus Mch-H gegenüber.
Noch krasser ist das Verhältnis für Softwareentwicklung und Test:
Hier stehen 3 Jobs (alle in Ulm) insgesamt 25 Interessenten aus Mch-H gegenüber, von denen obendrein 14 nicht bereit wären in Ulm zu arbeiten; hier stehen die Chancen also am schlechtesten.
(bt)
Freitag, 19.6.2009
Blick zur NSN-Konkurrenz: Alcatel-Lucent lagert seine IT an HP aus
Darüber hinaus wollen Alcatel-Lucent und HP in einer 10jährigen globalen Allianz gemeinsame IT-Konvergenzlösungen für eine konvergente Netzumgebung von Telekommunikation und IT anbieten; das geht u.a. auch in Richtung IP-Telephonie. www.inside-it.ch
Bei der Gelegenheit wandern gut 1000 Alcatel-Lucent-Mitarbeiter unter das Dach von HP, davon 115 in Deutschland.
(bt)
Dienstag, 16.6.2009
Spendenaufruf für Lora München
Lora München, das freie Radio in München stellt NCI seit 2003 jeden ersten Mittwoch im Monat einen Sendeplatz zur Verfügung. Wir konnten hier am 03.06.2009 die 70. Sendung NCI on AIR ausstrahlen ("Betriebsänderung - Was kann der Betriebsrat tun?"). NCI on AIR ist unter dem Sendeplatz SoWiSo, Soziales Wirtschaft und Bürgerrechte, angesiedelt und will Themen rund um die Arbeitswelt behandeln.
Als freies Radio hat Lora München für sich den Anspruch ungebunden zu sein, will also möglichst von öffentlichen Geldern unabhängig sein. Trotzdem ist man nicht finanziell unabhängig; alleine der Sendebetrieb kostet natürlich etwas, auch wenn die über 150 Mitarbeiter alle ehrenamtlich arbeiten und Gagen für Studiogäste nicht gezahlt werden. Für den Sendebetrieb gab es bisher Zuschüsse von der BLM (Bayerische Landeszentrale für neue Medien), die im Jahr 2009 um etwa 30 Prozent gekürzt wurden. Dieses Finanzloch muss gefüllt werden, damit auch weiterhin kritisch und unabhängig gesendet werden kann.
Lora München gestaltet das Programm seit Jahren mit dem geringst möglichen finanziellen Aufwand. Mehr sparen geht nicht. Um die Unabhängigkeit von Lora München aufrecht zu erhalten, werden neue Mitglieder im Förderverein, Spenden oder Kunden für Werbung gebraucht. Wobei Werbung nur eingeschränkt möglich ist und zum Sendekonzept passen muss. Nur finanzielle Unabhängigkeit garantiert weiterhin freies und kritisches Radio.
Das Wochenprogramm von Lora München ist vielfältig, schwerpunktmäßig politisch und sehr wortlastig. Die Inhalte sind auch schon mal provokativ. Bei Lora München arbeiten politisch Engagierte, die sich für Themen interessieren, die normalerweise von den Medien nicht oder nicht ausreichend bearbeitet werden. Eine spezielle Vorbildung, was das Radiomachen betrifft, ist nicht notwendig. Viele Mitarbeiter kommen zwar vom professionellen Rundfunk, aber wesentlicher als Professionalität ist es, wahrhaftig und verständlich zu sein und die Dinge auf den Punkt zu bringen.
Die Mehrheit der Hörer ist in der Altersgruppe zwischen 30 und 60 Jahren. Ein Jugendradio ist Lora München nicht. Die Hörerschaft wird im Spektrum von SPD, Grüne und Linkspartei angesiedelt - oder noch weiter links.
Bei der Programmgestaltung wird Wert darauf gelegt, die Tages- und Wirtschaftspolitik kritisch mit Kommentaren und Hintergrundinformationen zu begleiten. Lora München bringt auch Nachrichten, die man in etablierten Medien nicht findet, denn Lora München versteht sich nicht als Plauderradio und will nicht Mainstream sein.
NCI on AIR hat nie Vorgaben vom Sender bekommen, was wir bringen sollen oder müssen, oder nicht bringen dürfen. Damit NCI on Air auch in Zukunft existieren kann, sind wir auf die Spenden unserer HörerInnen angewiesen.
Spenden (steuerabzugsfähig) an den LORA-Förderverein, Stadtsparkasse München, Kto.Nr. 88-150 115, BLZ 701 500 00.
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Nur durch die Solidarität unserer Hörerinnen und Hörer bleibt LORA München auf Sendung.
(wl)
Montag, 15.6.2009
Forum der Solidarität am 18.6.: NSN-Stellenabbau Mch-H, die beE-Entscheidung
Am Donnerstag, 18.6.09 um 18 Uhr im Pfarrheim St.Joachim (Geisenhausenerstr.24) findet wieder ein "Forum der Solidarität" zum Thema "Trennungsangebote Mch H - wie entscheide ich mich?" statt.
Seit dem letzten Forum haben viele Kollegen versucht sich über einen "Ringtausch" zu retten, viele erfolgreich, viele leider aber auch erfolglos. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie sich nun doch der Entscheidung stellen müssen "gehe ich in die beE, oder lasse ich es drauf ankommen was dann der Arbeitgeber mit mir anstellt?" Betriebsbedingte Kündigungen sind da nur eine von vielen Varianten, aber nur die wenigsten machen wirklich Spaß.
Wir diskutieren u.a. die Themen:
(bt)
Sonntag, 14.6.2009
Warnung vor falschen Internetberatungen und Abzockversuchen
Aus aktuellem Anlass heraus möchte ich vor Internetseiten warnen, die z.B. freeware als Drittanbieter oder Beratungen zu Steuerthemen, etc. anbieten und dafür ein Zweijahresabo verlangen. Diese Seiten sehen auf den ersten Blick wie kostenfreie aus, aber der Hinweis auf den Preis ist kleingedruckt versteckt und man verzichtet mit der Anmeldung dort auf sein Widerspruchsrecht.
Geschehen so bei der Seite „opendownload“, deren Betreiber bereits von der Verbraucherschutzzentrale Mannheim abgemahnt worden ist.
Sollte sich jemand auf der Seite dort angemeldet haben, erhält er neben dem Aktivierungslink zunächst einmal nur Rechnungen und nach Nichtzahlung diverse Mahnungen per mail, sehr professionell aufgemacht und im Ton immer aggressiver werdend. Und nach ca. 6 –8 Wochen ohne Bezahlung erhält man dann ein anwaltliches Mahnschreiben und: Ende!
Denn bis dahin haben ca. 30 % der angemahnten „Kunden“ bezahlt und das Geschäftsmodell war erfolgreich – man redet hier von der sogenannten Nutzlosbranche, die ca. 50 Mio. Euro im Jahr allein in Deutschland umsetzt. Ein Gerichtsverfahren, in dem der Kunde verklagt worden ist zu zahlen, hat in diesem Zusammenhang übrigens noch nie stattgefunden. Die Betreiber sind in der Regel engl. Ltds. mit Sitz auf den Kanalinseln und Briefkastenfirmen in Deutschland, auch hier wenig Aussicht auf Erfolg einer Klage eines Kunden. Näheres unter google-Opendownload-Abzocke.
MoDi
Mittwoch, 10.6.2009
Unternehmensethik und Sozialauswahl
In einem Gespräch mit dem NSN Ethics Officer über Geschäftsethik in Zeiten der Finanzkrise diskutierten wir insbesondere über die ethischen Aspekte einer Sozialauswahl beim Stellenabbau. Es lief auf die Frage hinaus: Ist es richtig bei einem Stellenabbau bei der Festlegung, wer gehen soll und wer bleiben darf, auch soziale Aspekte zu berücksichtigen, bzw. ist es unmoralisch, dies nicht zu tun?
Letzten Endes bedeutet eine Sozialauswahl: Wenn Mitarbeiter A und Mitarbeiter B zwar den gleichen Job machen können, A dies aber besser kann als B, gleichzeitig aber B sozial schutzbedürftiger ist (z.B. der vielzitierte 53-jährige behinderte Ernährer einer sechsköpfigen Familie), wer von beiden soll dann seinen Job verlieren?
Die Rechtslage dazu ist in den verschiedenen NSN-Ländern natürlich höchst unterschiedlich; wenn z.B. in Deutschland betriebsbedingte Kündigungen ohne komplette Betriebsschließung stattfinden, muss schon per Gesetz eine betriebsweite Sozialauswahl erfolgen (KSchG §1.3). In diesem Fall waren wir uns schnell einig: Klar, dann muss eine Sozialauswahl her. Aber nicht etwa deshalb, weil wir generell einig wären dass Sozialauswahl etwas Sinnvolles ist, sondern einfach nur deshalb, weil es das Gesetz erfordert, und wir uns an die Gesetze halten (Gesetze zu brechen ist nunmal unmoralisch). Das ist also unstrittig, aber auch nur das.
Nun gibt es aber auch sowohl andere Personalabbaumethoden und –situationen, als auch andere Länder mit anderer Gesetzgebung; deshalb vertieften wir die Frage: Sollten wir als Firma bei einer Stellenabbau-Personalauswahl auch dann, wenn dies die Gesetze nicht zwingend fordern, alleine schon aus ethischen Gründen soziale Kriterien mit berücksichtigen?
Wie wir unseren Ethics Officer verstanden haben, sieht er das nicht so! Sozialauswahl, wo sie nicht gesetzlich gefordert ist, sieht er nicht als ethische Verpflichtung, eine Personalauswahl ausschließlich nach fachlichen Kriterien nicht als unethisch an.
Überflüssig zu erwähnen, dass wir das anders sehen… Trotzdem war es nicht nur eine sehr interessante Diskussion, sondern auch gut zu erkennen, wie „die Company tickt“. Auch ein klarer Hinweis an alle, die für eine Lockerung des Kündigungsschutzgesetzes plädieren, um verstärkt auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen zu setzen: Wo kein gesetzlicher Zwang, da keine Bereitschaft zur Sozialauswahl - wo es um soziale Verantwortung geht, geht’s anscheinend nicht ohne den Staat.
(bt)
Mittwoch, 10.6.2009
Über US-Protektionismus und sonstiges Vorhersehbares
In der gleichen SZ vom 8.6.09, in der die staatliche Opel-Rettung angegriffen wird, wundern sich die SZ-Reporter: „Protektionismus nimmt weltweit zu – Amerika sperrt deutsche Konzerne aus.“
Na sowas dann aber auch! Wo doch der beliebte Mr. Obama („yes we can“ – er kann’s nicht nur, sondern er tut’s auch, die US-Wirtschaftsinteressen zu schützen nämlich) so lieb versprochen hat unsere Handesverträge zu achten?
Manchmal fragt man sich als Otto-Normal-Bürger nur noch: Wie naiv dürfen Politiker (und anscheinend auch Journalisten) denn noch sein?
Mr. Obama macht schlicht seinen Job als US-Präsident, wenn er vordergründig die US-Wirtschaft retten will. Buy-American, 800 Milliarden Dollar schwere Konjunkturpakete nur für US-Firmen: Was ist denn daran so überraschend? Deutsche Firmen kommen in USA nur als Subunternehmer an Aufträge – wirklich neu? Das kennen wir in Wahrheit doch schon seit Jahren nicht anders!
Da hat wohl jemand schöne Worte und wirtschaftliche Realität verwechselt, oder diese verdrängt... Zum Protektionismus fällt mir spontan ein Ausspruch von Prof. (Un-) Sinn ein, freilich bezog der sich damals nicht auf Protektionismus sondern auf die Globalisierung: „Egal ob wir das wollen oder nicht, es kommt so oder so“. Die Globalisierung, aber genauso eben auch der Protektionismus, also der versuchte Selbstschutz der nationalen Volkswirtschaften. Ob das gut so ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle mehr.
Klar ist aber: Wenn alle anderen ihre Industrien derart schützen, und wir tun’s als einzige nicht, sind wir definitiv die großen Verlierer. Wie schon in einem NCI-Leserbrief vom 12.2.09 „brüskiert Sarkozy Europa oder geht er mit gutem Beispiel voran?“ geschrieben (damals war nicht der amerikanische sondern der französische Staatschef der vermeintliche Bösewicht), die Devise muss jetzt heißen: „Nicht ärgern, sondern davon lernen!“ Höchste Zeit aufzuwachen.
(cnn)
Dienstag, 9.6.2009
NSN Mch-H: 100. Ringtausch akzeptiert!
Bis jetzt sind bereits 100 Ringtäusche vom jeweiligen Trennungswilligen-Chef akzeptiert und die Versetzungsanträge geschrieben; davon sind 75 bereits mit allen benötigten Unterschriften beim Betriebsrat angekommen, der Rest ist noch im Unterschriftenumlauf.
Wenn man bedenkt dass wir gerade mal 40 Ringtäusche prognostiziert hatten…
Aber auch mit diesen 100 geben wir uns noch nicht zufrieden, wir versuchen bis 30.6. noch möglichst viele weitere Ringtäusche zuwege zu bringen.
(bt)
Dienstag, 9.6.2009
NSN Mch-H: Ergänzende Protokollnotiz zu den beE-Verträgen ist online
…wenn auch nur vom NSN-internen Intranet aus zugreifbar: wpa.inside.nokiasiemensnetworks.com
In diesem klarstellenden 11-Punkte-Papier fehlt noch ein zwölfter zur Frage der Höhe der BSAV-Beiträge in der beE; das wird noch geklärt und dann separat bekanntgegeben.
(bt)
Montag, 8.6.2009
NSN Mch-H: beE ab 1.10.09 mit Transferkurzarbeitergeld gefördert
Jetzt haben wir es definitiv: Die Bundesagentur für Arbeit fördert unsere beE ab 1.10.09 mit Transferkurzarbeitergeld.
Aber wohlgemerkt erst ab 1.10. (weil erst ab dann Kündigungen möglich wären, die mithilfe dieser beE vermieden werden sollen); es ist auch nicht möglich, schon am 1.7.09 eine (zunächst nur von NSN bezahlte) beE zu starten, die dann ab 1.10.09 für ein Jahr gefördert würde: Die beE darf erst zum 1.10.09 starten.
Am beE-Endetermin 30.6.2012 ändert das alles nichts. Auch alle anderen Fristen gelten unverändert (z.B. der 30.6.09 als letzter Tag für die beE-Unterschrift, und als Alters-Stichtag z.B. für die Möglichkeit eines beE/vB-Kombipakets, und auch für den Abschluss des Ringtauschprogramms).
Was bedeutet das für die Betroffenen, die in die beE gehen sollen und wollen?
  1. Für diejenigen, die eh erst zum 1.10.09 in die beE eintreten wollten, ändert sich dadurch nichts.
  2. Diejenigen, die schon einen beE-Vertrag mit Eintritt zum 1.7. unterschrieben haben, bekommen von HR einen geänderten beE-Vertrag mit Eintritt zum 1.10. angeboten. Es liegt im Firmen-Interesse, dass möglichst viele dieses Angebot wahrnehmen.
  3. Wer dies ablehnt, also beim Termin 1.7. bleiben will (das gilt für schon unterschriebene Verträge genauso wie für Verträge, die noch bis 10.6. unterschrieben abgegeben werden), muss trotzdem noch einen geänderten Vertrag mit beE-Beginn 1.10.09 unterschreiben; für die Zeit bei NSN 1.7.-1.10. ist darüber hinaus sicherzustellen, dass die Mitarbeiter gegenüber einem beE-Beginn 1.7. weder Nachteile noch Vorteile haben. Die Vertragsunterschrift bis 10.6. dient also eigentlich nur noch dazu, festzuhalten dass man schon am 1.7. weg will; trotzdem muss auch nochmal ein geänderter Vertrag für diese geförderte beE ab 1.10. unterzeichnet werden, zzgl. wie gesagt der Vereinbarung was ab 1.7. mit ihnen geschieht ((keine Nachteile gegenüber dem bisher Geplanten, z.B. ab 1.7. schon die Möglichkeit der „Probezeit-Rückkehr“ in die beE, und die Uhr für die 3 Monate als Weiterbildungspauschale- Voraussetzung tickt schon ab 1.7.; auch diverse Dienstleistungen können schon ab 1.7. in Anspruch genommen werden).
    Also keine gravierenden Vor- oder Nachteile für die Betroffenen gegenüber der bisher ab 1.7. geplanten beE, aber formaljuristisch halt etwas komplizierter; wer damit Probleme hat, kann jederzeit Hilfe beim Betriebsrat bekommen.
All das wird in einer Protokollnotiz festgehalten, über die der Betriebsrat in einer außerordentlichen Sitzung am Mittwoch zu beschließen hat.
Übrigens gibt es bei Verlassen der beE aus heutiger Sicht tatsächlich Sperrzeiten, weil die beE eine firmeninterne Transfergesellschaft ist (die Firmenzugehörigkeit erlischt erst mit Verlassen der beE).
(bt)
Freitag, 5.6.2009
Gerüchte um die NSN Hofmannstraßen-beE
Ausgelöst wohl durch ein paar verschobene Unterschrifts-Termine hat sich in Windeseile das Gerücht verbreitet, die Hofmannstraßen-beE würde nun doch nicht stattfinden.
Wir haben nachgefragt: Das Gerücht ist definitiv unzutreffend. Die beE findet statt. Mehr dazu im Laufe des Montag.
(bt)
Freitag, 5.6.2009
Jung sieht alt aus
Weitere Eskalation des Siemens-Korruptionsskandals in Griechenland:
Nach der Schlagzeile über das Abtauchen des Athener Siemens-Chefs in München schon wieder Negativ-Schlagzeilen aus Griechenland: Laut Heise darf ex-Vorstand Volker Jung auf Beschluss der Athener Staatsanwaltschaft vorerst Griechenland nicht mehr verlassen; im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Bestechung griechischer Funktionäre im Jahr 1997 sei Jung fast sechs Stunden lang verhört worden.
(bt)
Mittwoch, 3.6.2009   ergänzt am 4.6.2009
Kurzarbeit – Schutz vor Kündigung ?
Die Einführung der Kurzarbeit kann der Arbeitgeber nicht willkürlich vornehmen, sie unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats (BetrVG §87 Abs. 1, Nr. 3), sofern keine tarifliche Regelung existiert. Die Mitbestimmung betrifft insbesondere die Frage welche Mitarbeiter wie viel weniger arbeiten sollen.
Was ist die Voraussetzung für (konjunkturelle) Kurzarbeit? Der Betrieb muss einen erheblichen Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen nachweisen. Mit dem Konjunkturpaket II wurde die Definition eines "erheblichen Arbeitsausfalls" aber so vereinfacht, dass deutlich mehr Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen können. Im Gegensatz dazu muss bei einer Betriebsbedingten Kündigung der dauerhafte Wegfall einer Beschäftigungsmöglichkeit nachgewiesen werden.
Kündigt die Firma einem Arbeitnehmer, der Kurzarbeit arbeitet, so widersprechen sich die Voraussetzungen dafür auf den ersten Blick. Aber die Rechtsordnung hat wie so oft ein Hintertürchen, das dem Arbeitgeber erlaubt, während der Kurzarbeit den Betrieb weiter zu sanieren, rationalisieren, umzuorganisieren und auch Betriebsteile zu schließen. Dies kann Betriebsbedingte Kündigungen rechtfertigen, auch wenn die Argumentation für den Arbeitgeber nicht ganz leicht sein dürfte. Für die Kündigung von Arbeitnehmer in Kurzarbeit gelten dieselben gesetzlichen Regeln wie für andere Beschäftigte, z.B. die üblichen Kündigungsfristen und die erforderliche Sozialauswahl.
Ein Trost für die so Gekündigten: während der Kündigungsfrist bekommt der Arbeitnehmer volles Gehalt, ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld nach SGB III, § 169 besteht nicht mehr.
Selbstverständlich hat aber auch der Betriebsrat die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber einvernehmlich einen Interessenausgleich abzuschließen, der betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit ausschließt.
Allgemeine Infos zum Thema Kurzarbeit von der AA
(sh)
Montag, 1.6.2009
Restmandat exMch P: kurz und klar
Das Landesarbeitsgericht in Bremen hat hierzu festgestellt (LAG Bremen - ArbG Bremen 09.12.2004 3 TaBV 15/04 ):
  1. Ein Restmandat des Betriebsrats nach § 21b BetrVG besteht auch in den Fällen, in denen ein Betrieb in einen anderen Betrieb eingegliedert oder mit einem anderen größeren Betrieb zusammen gelegt wird.
  2. Das Restmandat ist zeitlich begrenzt; es besteht solange der Betriebsrat des durch Zusammenlegung untergehenden Betriebes noch Mitbestimmungsrechte, die sich auf diesen Betrieb beziehen, wahrzunehmen hat. Dies ist der Fall, wenn Verfahren nach §§ 99, 100 BetrVG, mit denen die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Versetzung der Mitarbeiter des einzugliedernden bzw. untergehenden Betriebes in den aufnehmenden Betrieb begehrt wird, noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind.
  3. Auch ein Restmandat führt dazu, dass dem Betriebsrat die erforderlichen Sachmittel und Räume zur Verfügung zu stellen sind.
Die KollegInnen des Betriebsrats aus exMch P haben nach §99 BetrVG den Demotions von einigen KollegInnen aus Mch P widersprochen. Diese Verfahren sind noch beim Arbeitsgericht München anhängig.
Hoffentlich sind hiermit alle Gerüchte über angeblich „falsche“ Betriebsräte aufgeklärt.
(BRM)
Montag, 1.6.2009
Neues vom NSN Ulm-Umzug
Den für den Weg nach Ulm bestimmten Umzugskandidaten wurde bis vor kurzem offiziell erzählt, die Völkerwanderung der LTE- Experten finde im September dieses Jahres statt.
Doch, schon Adenauer hat uns vorgemacht: Was geht mich heut' mein dummes Geschwätz von gestern an?
So wurde den RA-lern nun am Freitag, 29.05. "Linemanager"-seitig und fast zeitsynchron erklärt, der neue Termin besagten Umzugs sei nun der 03.08.2009 Punkt.
... Dumm gelaufen für all jene, die den Beginn des Mietvertrages ihrer Ulmer "neuen Heimat" an dem alten Umzugsdatum festgenagelt hatten.
Das Spiel erscheint uns als bekannt: Roma locuta, causa finita - Rom hat gesprochen, der Fall ist erledigt. Tja, so geht's natürlich auch...
(Vox Veritatis)
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