NCI
NCI Aktuell Archiv Januar 2009
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Samstag, 31.1.2009
Traditionelle Demo vor der Siemens Hauptversammlung
Ach wie war das wieder schön! Wie in alten Zeiten, eine richtige Demo mal wieder vor der Hauptversammlung der Siemens AG. Na ja, so richtig kalt wie früher war es nicht. Es hatte nur so umera Null Grad. Früher waren wir standfest bei -10 Grad. Und dieses Jahr waren wir so richtig unter uns. Man hat wieder alte Bekannte getroffen, einige hatten sogar ihre Partner mitgebracht. So lernt man die auch mal kennen.
Nur der Ort der Demo war etwas unglücklich. Diese Demo hat leider kein Aktionär mitbekommen. Wir standen noch hinter dem Eingang Süd, wahrscheinlich hat uns absolut niemand gesehen. Aber macht nichts. Es war ja viel Presse da. Eigentlich waren mehr Kameras als Redner zu sehen. Das ZDF, RTL, BR stand mit voller Ausrüstung da. Nur zu sehen oder zu hören gab es wenig. Die Reden waren eher nichtssagend. Es gab gar nur 3 Redner, neben Michael Leppek von der IG-Metall, die gesprochen haben. Und auch nur ganz kurz. Kaum verwunderlich, dass es keinerlei Presseecho auf diese Demo gegeben hat.
Aber einen tollen Luxus hatten wir dieses Jahr: Der Catering Service hat uns mit warmem Kaffee und Tee verwöhnt. Das war toll. Danke liebe Siemens AG, dass sich Sie so fürsorglich um uns gekümmert haben. Mit so einem warmen Bauchgefühl kann man als Demonstrant gar nichts negatives mehr denken.
(Viola Frustig)
Freitag, 30.1.2009
Unzulässige Einschränkungen bei NSN-internen Stellenausschreibungen
Wie wir festgestellt haben, ist anscheinend die Unsitte der Ausschreibungen im "kleineren Kreis" ("within same BU only" oder "Only BU internal hiring possible" oder so) anscheinend wieder im Kommen.
Kleiner Tipp: Bewerbt Euch trotzdem, eine Absage wegen einer solchen unzulässigen Einschränkung wäre später evtl. mal (in einem Kündigungsschutzprozess → §1.2 KSchG) arbeitsrechtlich verwertbar.
Übrigens haben wir auch konkrete Hinweise auf einen „verdeckten“ NSN-internen Stellenmarkt (verdeckt damit sich nicht die "Falschen" bewerben) bekommen und gehen dem nach.
(cnn)
Freitag, 30.1.2009
Blick zur NSN-Konkurrenz
Analysten bezweifeln, dass Alcatel-Lucents Mobilfunksparte sich gegen die NSN-Konkurrenz behaupten kann, siehe FTD.
Übrigens soll es im NSN-Management Diskussionen geben, ob es wirklich so schlau ist, gerade jetzt abzubauen, wenn andere aufbauen, um sich ein großes Stück des Nortel-Kuchens abzuschneiden; leider bin ich nicht mehr so optimistisch, an ein vernünftiges Ergebnis dieser Diskussionen zu glauben - das Hofmannstraßen-Problem würde sich dann freilich von selber lösen, wenn jemand unsere Kompetenzen endlich mal nicht nur als Kostenfaktor sondern als Chance für Wachstum erkennen würde.
(bt)
Mittwoch, 28.1.2009
Demonstration gegen NSN-Kahlschlag in München vor der Siemens-Hauptversammlung
Rund 350 Mitarbeiter demonstrierten gestern vor der Hauptversammlung der Siemens-Aktionäre gegen den geplanten Kahlschlag von Nokia Siemens Networks (NSN) in München, die beabsichtigte Betriebsschließung der Hofmannstraße und die Entsorgung zahlreicher älterer Mitarbeiter unter trickreicher Umgehung einer Sozialauswahl.
Sie nahmen Mutter Siemens in die Pflicht, die ihre Telekommunikationssparte zu NSN abschob (wie früher schon einmal die Handy-Sparte zu BenQ) und der NSN noch immer zur Hälfte gehört.
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Cromme war anscheinend so sehr damit beschäftigt, sein Unverständnis über die gegen ihn gerichteten Selbstbedienungs-Vorwürfe zu äußern, dass er auf unser Anliegen gar nicht erst einging; mehr noch, unsere Wortmeldung dazu in der Hauptversammlung wurde in die späten Abendstunden verbannt und in der Redezeit stark gekürzt, so dass wir ersatzweise nun auf diesem Wege unser Anliegen vortragen:
Offener Brief an den Siemens-Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher
Sehr geehrter Herr Löscher,
nachdem die Wortmeldung unseres Siemens-Mitarbeiternetzes NCI zur Hauptversammlung der Siemens-Aktionäre auf die späten Abendstunden verlegt und in der Redezeit stark beschnitten wurde, ersatzweise nun auf diesem Wege unsere Wortmeldung, mit der Bitte um kurze Stellungnahme.
Liebe Mit-Aktionäre,
sehr geehrte Damen und Herren des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Mein Name ist Bernhard Tröger,
und ich vertrete meine eigenen Aktien und Stimmrechte. Einen großen Teil meiner Siemens-Aktien habe ich als Belegschaftsaktien erworben, noch in meiner Zeit in der Siemens-Telekommunikationssparte in der Münchner Hofmannstraße, die vor anderthalb Jahren in ein Joint Venture mit Nokia ausgegliedert wurde. Siemens und Nokia besitzen seitdem jeweils die Hälfte dieser Firma „Nokia Siemens Networks“.
Darüber, was in diesem Gemeinschaftsunternehmen geschieht, wacht ein „board of directors“ mit Managern der beiden Eigentümer, eben: Nokia und Siemens. Da sind also Sie, da sind wir als Eigentümer in der Verantwortung. Und damit wären wir auch schon beim Punkt: Hier geschieht nämlich etwas, das beim besten Willen nicht in Ordnung ist, und wozu dringendster Handlungsbedarf besteht.
Nokia Siemens Networks hat nämlich angekündigt, den Betrieb München-Hofmannstraße, in dem einmal 40.000 Siemensianer gearbeitet haben, und zuletzt noch 1200, eben mal schnell zu schließen. Obwohl unser Vorstandsvorsitzender Simon Beresford-Wylie erst ein paar Monate zuvor, anlässlich der imageschädigenden Schließung von Nokia Bochum, noch fest versprochen hatte: Wir sind nicht Nokia, sondern Nokia SIEMENS Networks, bei uns gibt es sowas nicht, bei uns gibt es keine Schließung deutscher Betriebe.
Nun, ich mag mich ja täuschen, Geographie war noch nie meine Stärke, aber meines Wissens liegt München doch noch immer in Deutschland! (Es sei denn, Hr. Löscher, die Österreicher hätten über Nacht die Grenzen etwas verschoben?)
Dabei wird zugleich ein Vertrag mit dem Gesamtbetriebsrat verletzt, demzufolge von 9000 Stellen, die weltweit abzubauen sind, maximal 2290 auf Deutschland entfallen.
Diese Zahl ist längst schon erreicht, sogar übererfüllt worden; trotzdem sollen schon wieder weitere 410 Mitarbeiter der Hofmannstraße entlassen werden (weil in Indien und Griechenland gleichzeitig massiv Personal aufgebaut wird, in diesem Fall geht es ja nicht um Personalabbau wegen der Finanzkrise, sondern einfach nur um die Verlagerung unserer Arbeit in Niedriglohnländer).
Und das alles noch immer im Rahmen desselben 9000er-Abbauprogramms:
In meinen Augen ein glatter Vertragsbruch!
Hr.Löscher, wenn wir beweisen wollen, dass Siemens jetzt wieder Gesetze und Verträge einhält (und zwar ohne sich deswegen erst verklagen und verurteilen zu lassen), wäre das nun eine prima Gelegenheit!
Als wäre das alles nicht schon schlimm genug, es kommt leider noch dicker. Besonders übel ist nämlich die Art und Weise, wie der Stellenabbau diesmal vollzogen werden soll:
Mit einer trickreichen Umgehung der Sozialauswahl sollen diesmal vor allem langjährige ältere und sogar schwerbehinderte Mitarbeiter entsorgt werden!
Wenn 400 von zuletzt noch 1200 Hofmannstraßen-Mitarbeitern gekündigt werden sollen, müsste dieses unglückliche Drittel eigentlich laut Gesetz per Sozialauswahl unter den 1200 ausgewählt werden.
Genau diese Sozialauswahl über die 1200 soll nun aber dadurch entfallen, dass die 800, von denen sich die Firma nicht trennen will, von den unerwünschten 400 Kollegen separiert werden, durch Maßnahmen wie Umzüge hierhin, Versetzungen dahin, Betriebsabspaltungen, und so fort. Um die dann noch übrigbleibenden 400 älteren Mitarbeiter am Ende des Tages einfach per Betriebsschließung ohne jegliche Sozialauswahl feuern zu können. Interessanterweise wird bei diesem Vorgehen mit umgangener Sozialauswahl auch noch von „sozialverträglichem Personalabbau“ gesprochen…
Warum macht einer sowas? Nun: Gegen wen diese sehr spezielle und höchst unsoziale Methode gerichtet ist, wird deutlich wenn man sich die Personalstruktur dieser 410 „Auserwählten“ genauer ansieht:
Rund 175 liegen im besonders schwierigen Altersfenster von 50-55, anscheinend schon zu alt für unsere Firma, zu jung für die Rente und zu alt für einen neuen Job, aber gerade richtig für HartzIV, und rund 60 Schwerbehinderte haben sie sich auch noch ausgesucht.
Beides zusammen also über die Hälfte der abzubauenden Mitarbeiter, und beides Personengruppen, die bei einer korrekten Vorgehensweise, mit Sozialauswahl eben, vor einer Kündigung geschützt wären.
So geht man doch nicht mit seinem „wertvollsten Gut“, wie Hr.Russwurm unsere Mitarbeiter kürzlich nannte, um!
Herr Löscher, es ist schon schlimm genug wenn schon wieder Personal abgebaut werden soll. Aber ich meine doch: Personal kann man auch anders, kann man auch anständiger abbauen! (Zum Beispiel mit freiwilligen Trennungsangeboten; und natürlich könnte man ja auch mal ein Offshoring auslassen.)
Ich bitte Sie als Chef des Siemens-Konzerns, dem Nokia Siemens Networks zur Hälfte gehört, über unser „board of directors“ zu intervenieren, wenigstens diese sehr spezielle und unnötig unsoziale Vorgehensweise beim Personalabbau zu unterbinden, und bitte Sie auch hier und jetzt um ein klares Commitment dazu!
Keine Kündigungen ohne Sozialauswahl!
Es reicht nicht dass unsere Unternehmen schöne bunte Hochglanz-Ethikrichtlinien zu Papier bringen, wir müssen sie schon auch leben! Bitte tun Sie das.
Danke schön.
(Bernhard Tröger)
Samstag, 24.1.2009
EuGH: Urlaub verfällt nicht bei längerer Krankheit
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Teile des Bundesurlaubsgesetzes BUrlG außer Kraft gesetzt.
Bisher verfiel der Anspruch auf Urlaub spätestens Ende März des folgenden Jahres, auch dann, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub wegen langer Krankheit nicht nehmen konnte.
Der EuGH hat vor einigen Tagen entschieden, dass Urlaub nur dann verfallen darf, wenn der Arbeitnehmer die Möglichkeit hatte, den Urlaub anzutreten. Das sei aber bei einer lang dauernden Krankheit nicht möglich. (Az.: C 350/06 und C 520/06)
Es wird nun allerdings befürchtet, dass Arbeitgeber früher als bisher personenbedingt kündigen werden, um jahrelanges Aufsammeln von Urlaubsansprüche zu vermeiden, die ja bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden müssten.
www.ftd.de
www.netzeitung.de
www.faz.net
(rk)
Freitag, 23.1.2009
Brief des NSN-Chefs zum Quartalsergebnis
Nett: „Sehr wichtig ist auch, dass wir unsere Zusage einhalten konnten, bis Ende 2008 die geplanten 2 Mia Euro an jährlichen Synergien im Wesentlichen zu erzielen. Unsere ursprüngliche Planung wurde damit um 500 Mio Euro übertroffen und ein Jahr früher erfüllt als geplant“.
Klingt prima; dann braucht es ja den Kahlschlag in MchH nicht mehr, oder?
Falsch gedacht, weiterlesen:
„Die im November angekündigten geplanten Personalanpassungen und damit verbundenen Verhandlungen müssen zwar noch durchgeführt werden, die Synergiearbeiten liegen jedoch bereits weitestgehend hinter uns.“
So kann man’s auch sehen; aber: Wenn sie schon weitestgehend hinter uns liegen, und wir ohnehin über Plan sind, dann könnten wir doch mal ganz generös auf die „restlichen“ Härten, z.B. die Betriebsschließung Mch-H und betriebsbedingte Kündigungen, verzichten?!
(cnn)
Freitag, 23.1.2009
Warum gibt es bei NSN verschiedene Betriebsräte?
Es kam die Frage auf: warum gibt es einen Betriebsrat in der Hofmannstraße und einen eigenen in der Martinstraße? Diese Frage ist einfach zu beantworten: weil es zwei verschiedene Betriebe sind. Die Definition, was der Betrieb ist, obliegt der Arbeitgeberin. Im Jahr 2006 gab es beispielsweise eine Betriebsspaltung in der Martinstraße, da wurde der Siemens Betrieb geteilt, um die Nokia Fusion vorzubereiten. Entsprechend gibt es heute in der Martinstraße zwei Betriebe mit zwei Betriebsräten. Ein Betriebsrat ist also nur für seinen Betrieb zuständig. Gibt es zwei Betriebe, dann gibt es auch zwei Betriebsräte. Sonst würde es ja Unternehmensrat, Konzernrat, Firmenrat oder sonst wie heißen. Besteht ein Unternehmen aus mehreren Betrieben, dann gibt es sogar einen Gesamtbetriebsrat. Wie viele Mitglieder ein Betriebsrat hat, das ist natürlich alles genau geregelt im Betriebsverfassungsgesetz, ebenso, was die Aufgaben des Betriebsrates sind.
Wichtig für das Verständnis dabei ist, der Betriebsrat ist ausschließlich für seinen Betrieb zuständig und nur für diesen. Ein Betriebsrat kann nur Entscheidungen für den eigenen Betrieb fällen. Sind Entscheidungen für mehrere Betriebe zu treffen, dann übernimmt diese Aufgabe der Gesamtbetriebsrat. Auch das ist alles geregelt.
Prinzipiell arbeitet natürliche jeder Betriebsrat gleich, denn er muss sich an das Betriebsverfassungsgesetz BetrVG halten. Trotzdem können individuelle Entscheidungen in der Hofmannstraße anders gefällt werden als in der Martinstraße. Das mag vielleicht verwundern, aber jeder Betrieb hat natürlich seine eigenen individuellen Gegebenheiten. Eine Entscheidung, die für den einen Betrieb richtig ist, muss noch lange nicht für einen anderen Betrieb passen. Wird ein Mitarbeiter versetzt von einem Betrieb in den anderen, dann gelten natürlich sofort alle Regeln des neuen Betriebes. Klassischen Beispiel hierfür, schon mehrfach aufgeführt, die Gleitzeitregelung mit ihren Pausenregeln.
(Viola Frustig)
Freitag, 23.1.2009
Was macht der Betriebsrat bei Versetzungen?
Personalangelegenheiten sind mit die wichtigsten Aufgaben von Betriebsräten. Der Betriebsrat hat Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.
(1) In Unternehmen ... hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ... und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. ...
Aber, was sind eigentlich "personelle Einzelmaßnahmen"? Nun, das sind, wie in §99 Abs. 1 BetrVG definiert, Einstellung, Eingruppierung, Versetzung und Umgruppierung. Wobei sich eine Einstellung auf den Betrieb bezieht. Ein Mitarbeiter kann schon 20 Jahre im Unternehmen beschäftigt sein, wenn er in dem Betrieb neu ankommt, gilt das per Gesetz als Einstellung.
Prinzipiell prüft der Betriebsrat jede personelle Einzelmaßnahme, besonders natürlich die Einstellungen, denn die haben ja möglicherweise negative Auswirkungen auf die Belegschaft. Der Betriebsrat kann personelle Einzelmaßnahmen ablehnen, aber dafür braucht er natürlich gute Grunde. Das Handwerkszeug dazu bildet § 99 BetrVG.
(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn
3. die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden ...
Ein wichtiger Grund ist also, wenn die Besorgnis besteht, dass es im Betrieb Nachteile für die Belegschaft gibt. Diesen Paragraphen wird der Betriebsrat immer heranziehen, wenn es um Einstellungen geht. Falls es interne Mitbewerber zu Einstellungen gibt, die vielleicht noch einen Arbeitsplatz haben, der aber vom Stellenabbau bedroht ist, dann wird der Betriebsrat, unter Nennung des bedrohten Mitbewerbers die Einstellung ablehnen.
Der Betriebsrat bildet sozusagen ein "Ranking", wer hat Priorität bei Einstellungen. Priorität 1 haben die internen Mitarbeiter des Betriebes. Dies ergibt sich direkt und auch zwingend ebenfalls aus dem BetrVG. Der Betriebsrat ist da absolut gebunden und hat gar keine Möglichkeiten, eigene Regeln aufzustellen. Als nächstes kommen Mitarbeiter aus dem Unternehmen, erst dann Mitarbeiter aus angeschlossenen Unternehmen wie z.B. Beteiligungsgesellschaften. Aus diesem Grund ist es leider ein Wunschtraum, dass ein NSN-Mitarbeiter gute Chancen hat, bei der Siemens AG wieder eingestellt zu werden. ( Mein Weg zum Zugang zur Siemens internen Jobbörse). Der Betriebsrat der Siemens AG hat genauso wie alle anderen Betriebsräte zunächst ihre eigene Belegschaft im Fokus. Erst wenn sich absolut niemand von dort bewirbt, werden externe genommen werden.
Jetzt stellt sich natürlich sofort die Frage: lohnen sich denn dann interne Bewerbungen überhaupt für die Mitarbeiter? Selbstverständlich müssen sich die Mitarbeiter auf interne Stellen bewerben. Klar, die Gefahr besteht, dass man abgelehnt wird, entweder vom Arbeitgeber oder vom Betriebsrat. Vorher weiß ich ja nicht, ob sich ein interner, bedrohter Kollege auf dieselbe Stelle bewirbt wie ich. Aber es gibt immer wieder Stellen, auf die sich absolut niemand bewirbt. Da werden dann sogar ganz Externe eingestellt, und der Betriebsrat muss diesen Neueinstellungen dann auch zustimmen, egal ob im Unternehmen, d.h. in einem anderen Betrieb, für den er nicht zuständig ist, Kündigungen ausgesprochen werden. Fazit: Jeder bedrohte Mitarbeiter sollte sich auf freie Stellen bewerben. Denn nur so kann man zu einem neuen, vielleicht sichereren Job kommen. Und dabei nicht vergessen, den aufnehmenden Betriebsrat zu informieren. Denn nur wenn dieser alle Mitbewerber kennt, kann er auch zu deren Gunsten entscheiden und tätig werden.
(Viola Frustig)
Freitag, 23.1.2009
Interessenausgleich-Verhandlungen zum Kahlschlag in der Hofmannstraße: Stand der Dinge, Teil V
Am 22.1.09 wurden die offiziellen „Verhandlungen“ zwischen Betriebsrat und Betriebsleitung NSN Mch-H zu den am 11.11.08 verkündeten Maßnahmen begonnen.
Was bedeutet das?
Damit wurden zunächst mal einfach die ohnehin schon laufenden Gespräche von „Unterrichtung“ auf „Verhandlung“ umetikettiert und bekommen damit einen anderen Fokus. Wirklich abgeschlossen ist die Unterrichtung damit noch nicht, die wesentlichen Details, was der Arbeitgeber genau vor hat (und wie), wurden uns bisher ja noch vorenthalten, will der Arbeitgeber erst im Rahmen der „Verhandlungen“ offen legen (die nun aber, wie gesagt, beginnen).
Viele Kollegen fragen: Wie lange dauert das noch?
Bis erste Zwischenergebnisse vorliegen, und bis alles komplett ausgehandelt ist?
Nun, der Betriebsrat führt die Verhandlungen offen und ergebnisorientiert; solange wir noch nicht einmal genau wissen, was nun konkret der Arbeitgeber vorhat (z.B. Abfindungshöhe, beE-Laufzeit etc.), können wir auch noch nicht abschätzen, wie weit unsere Positionen auseinander liegen.
Das weiß aber jeder Autofahrer: Erst wenn wir wissen wieviele Kilometer Wegstrecke noch vor uns liegen, können wir auch abschätzen, wie lange die Reise noch dauern wird (immer vorausgesetzt dass wir unterwegs nicht in einen Stau geraten).
(bt)
Donnerstag, 22.1.2009
Aufruf zur Demonstration gegen Kahlschlag bei NSN in München
Wir nehmen Siemens in die Verantwortung für den Erhalt unserer Arbeitsplätze
Am Dienstag 27.1.2009, von 9 bis 10 Uhr vor der Hauptversammlung der Siemens AG auf dem Coubertinplatz vor dem Südeingang der Olympiahalle
Die Teilnehmer kommen aus verschiedenen Firmen: NSN (Mch-H / Mch-M), Siemens, SEN, Tieto, Gigaset.
Die Teilnahme an der Demonstration ist Freizeit.
Wichtig: Es wird eine Familien-Demo, bitte bringt Eure Lebensgefährten und Kinder, Freunde und Bekannte mit. Je zahlreicher wir sind, umso besser. Schließlich müssen Eure Familien die HartzIV-Suppe mit auslöffeln!
Wogegen demonstrieren wir?
Nokia Siemens Networks plant einen regelrechten Kahlschlag in München; dabei sollen:
Die 410 Kollegen hat der Arbeitgeber willkürlich ohne jegliche Sozialauswahl ausgesucht. Durch eine trickreiche Separierung sollen sie entweder freiwillig oder per Kündigung ihren Job verlieren. Die Firmenleitung hat dafür ein neues Unwort kreiert: "aktive Restrukturierung".
Dass NSN-Chef Beresford-Wylie anlässlich der Schließung von Nokia Bochum die Schließung deutscher NSN-Betriebe ausgeschlossen hat, und dass wir unser "Soll" in Deutschland für den Abbau von 9000 NSN-Stellen längst schon erbracht haben, scheint dabei genauso wenig ein Hinderungsgrund zu sein wie die Gesetze, die Kündigungen ohne Sozialauswahl untersagen.
Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, in dem wir alle etwas tun müssen, es geht um unsere Existenz!
Wir müssen öffentlichkeitswirksam demonstrieren, dass wir zusammenstehen, dass wir uns nicht einfach still und leise abwickeln lassen, dass wir uns wehren und dabei richtig „Krach schlagen“ können! Warum alle kommen sollen? Weil wir um unsere Arbeitsplätze kämpfen! Wie sagte Barack Obama: "Weil wir die Hoffnung über Furcht gewählt haben".
Warum demonstrieren wir gerade vor der Siemens-Hauptversammlung?
Nokia Siemens Networks gehört zur Hälfte Siemens. Über alle Entscheidungen wacht ein „Board of Directors“ mit Vertretern der beiden Eigentümer Nokia und Siemens. Somit ist die Siemens-Hauptversammlung genau der richtige Ort, die NSN-Eigentümer in die Verantwortung zu nehmen!
Engagiert Euch! Macht mit!
Mit dieser Demo werden wir dem Arbeitgeber und der Öffentlichkeit demonstrieren, wie sehr wir bereit sind um unsere Arbeitsplätze zu kämpfen.
Donnerstag, 22.1.2009
Flashmobs - oder wie Verkäuferinnen um ihre Interessen kämpfen
Innovationen bringen die Menschheit voran. Und innovative Arbeitskampfmethoden bringen auch die ArbeitnehmerInnen voran. Das hat sich ver.di in Berlin gedacht und statt Fahnen und Trillerpfeifen einen besonderen Einkaufsbummel ausgedacht. Mit Minikäufen (eine Weintraube!), abgebrochenen Einkäufen ("habe Geld vergessen"), beladenen und abgestellten Einkaufswägen haben sie einen Supermarkt lahmgelegt.
Und das LAG Berlin hat diese Streikmethode für zulässig erklärt ( Flashmobs sind zulässig, wenn der Arbeitgeber "der Wirkung des Streiks zuvor durch Einsatz von Leiharbeitern weitgehend ausgewichen" ist, Az.: 5 Sa 967/08)!
Wer sag's denn, dass man nichts machen kann?!
(IC)
Donnerstag, 22.1.2009
Wenn ich der Regent von NSN wäre...
Dann wäre ich ein MBA-Manager mit Kopf voller teils falscher, teils widerlegter Theorien. Ich hätte z.B. den Glauben an die absolute Weisheit des Marktes und das Bedürfnis diesem Markt zu folgen (statt ihn zu gestalten). Und dann hätte ich noch meine shareholder bzw. Mütter im Nacken, welche ich befriedigen müsste, auch wenn deren Forderungen unrealistisch sind.
Um das trotzdem zu erreichen, stünde mir die ganze Welt zur Verfügung. Insbesondere die verheißungsvollen, aufstrebenden Länder mit billigen und ungeschützten Arbeitskräften und Wild-West-Gesetzen, wo der Raubtierkapitalismus noch König im Jungle ist. Hier könnte ich ungehindert walten und schalten, mich den Kräften des Marktes mühelos anpassen und als echter Glücksritter, vielleicht, eine Fortune machen.
Dummerweise hätte ich noch ein paar Betriebe und Zentralstellen in den entwickelten und gesitteten Länder geerbt, wo die Arbeitskräfte teuer, die Gesetze streng sind und der (lokale) Gewinn zu klein für so eine große Mannschaft ist.
Das Alles (und noch viel mehr) würde ich den Mitarbeitern in Deutschland und Finnland erzählen und sie um selbstlose und aufopfernde Unterstützung zum Wohle der Firma bitten. Und allen, die ich rausschmeiße, würde ich natürlich mit „dignity“ begegnen.
Den „Großen Abbau“ müsste ich selbstverständlich gut vorbereiten. Was wäre hier besser geeignet als die alte Strategie „divide et impera“! Das wären z.B. kleine, selbständige Einheiten (BUs mit eigener HR), welche ich je nach Bedarf schnell ausgliedern kann. Oder „sortenreine“ Standorte (z.B. Greifswald, Ulm, Berlin, Bruchsal), deren Zukunft ich voll flexible gestalten kann. Und natürlich „Restbetriebe“ wie Mch H, welche ich dann einfach schließen kann.
Aber über den „Großen Abbau“ würde ich den Mitarbeitern natürlich nichts mehr erzählen ;-))
BRM
Donnerstag, 22.1.2009
Dreimal umgezogen ist einmal abgebrannt –
So sagt der Volksmund, aber „gottseidank“ gibt es bei NSN in Deutschland eine Umzugskostenvereinbarung, aus der hervorgeht, welche Kosten der Arbeitgeber bei dienstlich veranlassten Umzügen übernehmen muss. Dazu gehören selbstverständlich die Erstattungen der Kosten von Familienheimfahrten, Doppelmiete, Maklerprovisionen, Umzugsunternehmenskosten, etc.
Nur: Sie sollte im Rahmen der Betriebsänderung in Mch H und Mch M in der Betriebsvereinbarung zu den Umzügen auch explizit genannt und vereinbart sein, sicher ist sicher.
Bekanntlich liegen Ulm, Greifswald und Düsseldorf (noch) nicht innerhalb der Grenzen des Freistaats Bayern, was bedeutet das für die Arbeitnehmer?
Nur in Bayern gilt die tarifliche Abstandsklausel für den AT-Kreis, woanders in Deutschland nicht. Im Extremfall entscheidet dann letztendlich und einsam morgen nach dem Umzug aus Bayern der ACP-Prozess über weitere Gehaltsverbesserungen im AT-Kreis. Also keine automatische Anpassung über den ERA-TV mehr!
Im Tarifkreis gilt bei o.g. Umzug nach Ulm, Düsseldorf oder Greifswald der ERA-Flächentarifvertrag Bayern auch nicht mehr!
Die Konsequenzen daraus? Es gilt dann nach dem Umzug der Tarifvertrag vor Ort, also der ERG-TV in Ulm und Düsseldorf und in Greifswald der TV Küste.
Im ERG-TV gilt übrigens die 35,7 Stundenwoche mit anderen Details zum Urlaubsgeld und zum Weihnachtsgeld, nämlich mit deutlich geringeren Beträgen.
Auch sind im ERG-TV die ERA-Eingruppierungen deutlich geringer tarifiert als im ERA-TV Bayern. Beim Wegzug aus dem Tarifgebiet Bayern gehen lt. ERA-Tarifvertrag Bayern die ERA-Zulagen verlustig. Soll heißen, Überschreiterzulage und Ausgleichszulage werden auf Null gestellt, egal, wie hoch sie vorher gewesen sind.
Ähnlich zum ERG-TV sind die Regelungen im TV Küste geregelt, also nicht nur keine Berge mehr in Sicht, sondern auch keine ERA-Zulagen mehr.
Tolle Aussichten für alle Umzügler! Da geht man gern ans Meer, um die frische Brise zu genießen, aber in der Kasse gibt es eine deutliche Bremsspur.....
Es sei denn: Der jeweilige BR vor Ort verhandelt mit dem Arbeitgeber eine gescheite Übergangsregelung, die diesen beschriebenen tariflichen Vorgang im besten Fall abfängt.
Fordern Sie also Ihren lokalen BR auf, dass diese genannten Nachteile im Sinne der Belegschaft verhandelt werden!
MoDi
Montag, 19.1.2009
Konkurrenzkampf in der Telekom-Branche spitzt sich zu
Nachdem nun Nortel das Handtuch schmeißt, wird das Feld immer enger:
NSN, Ericsson, Alcatel-Lucent, Huawei – vier Konkurrenten, die nun jeder ein möglichst großes Stück von dem, was der gescheiterte Fünfte (Nortel) hinterlässt, für sich vereinnahmen wollen.
Was entscheidet über Erfolg und Niederlage dieser Konkurrenten?
Dazu ein interessanter Link zum Wirtschaftsblatt
Auszug:
„Huawei kann … durch massive Innovationsinvestitionen, Kostenvorteile und kundenspezifische Sonderlösungen zunehmend Boden gewinnen...
Die Befragungsteilnehmer attestieren manch einem schillernden Namen der Ausrüsterbranche einen Rückstand in Bezug auf Innovation und Technologiepositionierung, obwohl sie genau dort punkten können.
Innovation werde das erfolgsentscheidende Kriterium zwischen etablierten und neuen Teilnehmern in diesem Markt werden“.
Wohlgemerkt: Stellenabbau wird hier NICHT als Weg zum Erfolg gesehen, im Gegenteil, wer überleben will, muss in Innovationen investieren (also erstmal auch in gute innovative Leute), und dass dafür solche Innovationen ausreichen, die man genauso gut auch in Indien entwickeln lassen könnte, davon steht hier auch nichts geschrieben. Gute Innovationen werden von erfahrenen guten Leuten gemacht, und solche Leute sollten wir gerade jetzt lieber nicht rausschmeißen, gerade auch hier im Lande des „made in Germany“ nicht.
Huawei investiert in Innovationen und wächst und ist damit erfolgreich, NSN aber schrumpft sich langsam zu Tode, mit einer personellen Hungerkur die nicht gerade die Innovationskraft fördert.
Ein sehr gefährlicher Weg! Ob diese Erkenntnis aber bis Helsinki durchdringt?
(cnn)
Samstag, 17.1.2009
NSN-MchH-„Vorbild“ Nokia Bochum: Klare Worte in den Tagesthemen
Ähnlich wie dzt. bei NSN in der Münchner Hofmannstraße geplant, wurde bekanntlich auch schon bei Nokia in Bochum vor einem Jahr einfach eben mal schnell der komplette Betrieb geschlossen, und damals wie heute wird ganz offen „Offshoring“ (die Verlagerung der Arbeit in Niedriglohnländer) als Grund zugegeben. Über die Hälfte der Bochumer sind heute noch arbeitslos.
Der wesentliche Unterschied ist, dass damals wirklich der komplette Nokia-Betrieb geschlossen wurde, während bei NSN in Mch-H nur eine Schein-Betriebsschließung droht, bei der „nur“ 410 von in Wahrheit rund 1200 Mitarbeitern ihren Job verlieren sollen; diese dafür aber ohne Sozialauswahl auserkoren.
Zum Thema „Nokia Bochum“ und seinen ausgesprochen negativen Folgen für Nokia (wovon das NSN-Management hoffentlich gelernt hat?!) gibt es einen ausgesprochen interessanten Beitrag in den „Tagesthemen“ vom 15.1.09 (14,5 MB, der Nokia-Part beginnt ab Minute 17:10, der besonders pointierte Kommentar ab 20:30.)
Darin fallen ausgesprochen klare Worte wie „Messer in den Rücken“, „vor vollendete Tatsachen gestellt“, „ex und hopp“, „eiskalt wie finnische Winternächte“, „mitarbeiterverachtende Arroganz“, „Monopoly“, „verzockt“, „dümmlich“, „grobe Fehleinschätzungen“„ „noch lange anhaltender Imageschaden“, „Nokia selbst ist der größte Verlierer“.
Vor allem Letzteres sollte sich auch das NSN-Management vor finalen Entscheidungen über die Zukunft seiner Hofmannstraßen-Belegschaft gut durch den Kopf gehen lassen!
(cnn)
Samstag, 17.1.2009
Mein Weg zum Zugang zur Siemens internen Jobbörse
Zum Glück sind die drei Jahre noch nicht völlig vorbei, seit die Mitarbeiter von COM Carrier zum 1.10.2006 aus dem Siemens-Konzern „verstoßen“ wurden, denn innerhalb dieses Zeitraums werden diese inzwischen NSN-Mitarbeiter bei Bewerbungen auf Siemens-Stellen (Siemens AG) wie interne Bewerber von Siemens behandelt. Dies ist so definiert in der damaligen Überleitungsvereinbarung (Punkt 21. Bewerbungen). Wohl Zufall aber pikant, dass neben der Nicht-Kündigungsfrist bei NSN München auch diese Frist am 1.10.2009 abläuft, es heißt daher, sich auf den Weg zu machen.
Am 15.1. war Startschuss für den Extranet-Zugang auf den internen Stellenmarkt der Siemens AG. Die Betriebsleitung kündigte an, dass in zwei Räumen (7208/514 und 7209/512 in Mch H/Ma1) der Zugang online für NSN-Mitarbeiter möglich sein sollte.
Diese Möglichkeit konnte ich nicht ungenutzt lassen, so dass ich sogleich am 15.1. morgens die beiden dafür vorgesehenen Räume aufsuchte. Nun, die Räume waren für den vorgesehenen Zweck reserviert, aber ein Hinweisschild an den Türen klärte mich auf, dass die Aktion erst um 12 Uhr losgeht. Also Kommando zurück zur „normalen“ Arbeit, nach dem Mittagessen startete ich einen zweiten Versuch. An der Türe des ersten Raumes fand ich ein neues Hinweisschild, auf dem erklärt wurde, dass wegen technischer Probleme der Anschluss eines PCs derzeit nicht möglich sei, und man deshalb zum anderen Raum gehen solle. Die beiden Räume liegen nicht weit voneinander weg, so dass ich unmittelbar den zweiten Raum aufsuchte. Der Raum war belegt von mehreren Kollegen, die wohl als Erste das Glück hatten, den dort aufgestellten PC seit langem zum ersten Mal zu booten. Mit Wohlwollen wurde mir erklärt, dass sie bereits einige Zeit beschäftigt waren, die notwendigen Update zu verfolgen und dass die Prozedur wohl noch dauern könne. Dies kennen wir alle. So verließ ich die Szene, um meiner Arbeit und meinen Terminen nachzugehen.
Es bleibt die Hoffnung und die stirbt zuletzt, dass ich demnächst mehr Glück und Erfolg habe, und dass alle interessierten Kollegen sich schnellstens auf den Weg machen – das Ziel ist mit dem Zugang zum Siemens internen Stellenmarkt noch nicht erreicht.
(sh)
Samstag, 17.1.2009
Wer zahlt die Berater für den Betriebsrat?
In den NSN Betrieben Hofmannstraße und Martinstaße stehen große Änderungen an, die Hofmannstraße soll geschlossen werden und in der Martinstraße soll der Bereich Radio Access an einen anderen Standort, nach Ulm, verlagert werden. Von beiden Maßnahmen sind jeweils etwa 500 Mitarbeiter betroffen. So wurde es der Belegschaft und dem Betriebsrat im November 2008 kommuniziert.
Derzeit befinden sich sowohl der Betrieb Hofmannstraße, als auch der Betrieb Martinstraße in der "Beratungsphase". Es gab schon mehrere nette Gespräche zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat, die aber noch nicht so ganz befriedigende Ergebnisse geliefert haben, denn die Betriebsräte beider Standorte haben sich entschlossen externe Berater hinzuzuziehen. Berater stehen dem Betriebsrat zu, dies ist geregelt im § 111 BetrVG Betriebsänderungen
Der Betriebsrat kann ... zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuziehen;
Diese Berater heißen dann "Sachverständige" und sind selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch dies steht alles im Gesetz.
Die Betriebsräte der Hofmannstraße haben bereits im Dezember einen externen Berater beauftragt (NSN Intranet 18.12.2008) und die Betriebsräte der Martinstraße haben sich im Januar ebenso dazu entschlossen, die Dienste von Beratern zu nutzen (NSN Intranet)
Berater kosten natürlich Geld. Doch wer bezahlt es eigentlich, wenn der Betriebsrat zur Unterstützung externe Berater hinzuzieht? Der Betriebsrat selbst verfügt ja über keinerlei Budget. Nun, wie könnte es anders sein, als dass auch dies im Betriebsverfassungsgesetz geregelt ist. In § 40 BetrVG Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats ist geregelt:
(1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
Also keine Angst, weder Betriebsrat, noch Firmenleitung werden mit einem Klingelbeutel durch die Belegschaft wandern, um die Berater zu finanzieren. Die Berater müssen durch die Arbeitgeberin bezahlt werden.
Obwohl natürlich nicht unerwähnt bleiben darf, dass NSN Probleme damit hat, die Kosten für externe Berater des Betriebsrates zu begleichen. So wurde beispielsweise die Bezahlung eines Beraters für den Betriebsrat acht Monate lang nicht getätigt (persönliche Mitteilung des Beraters am 14.01.2009, incl. der Erlaubnis, dies zu publizieren). Jener Berater wurde von den Betriebsräten eingeladen, einen Vortrag auf einer Betriebsversammlung zu halten. Der Berater hat dies jedoch dankend abgelehnt. Er wollte es sich einfach nicht gönnen, seine nicht beglichenen Rechnungen, durch weitere unbezahlten Dienstleistungen für NSN zu ergänzen.
(Viola Frustig)
Freitag, 16.1.2009
Blick zur NSN-Konkurrenz: Nortel ist pleite
Das sollten wir uns lieber nicht zum Vorbild nehmen: Nortel hat einen Insolvenzantrag gestellt, siehe www.ftd.de.
Dieser Insolvenzantrag bedeutet noch nicht zwingend das Ende für die Beschäftigten sondern sogar eine gewisse Chance: Eine Insolvenz mit Gläubigerschutz nach US-Recht bietet notleidenden Unternehmen die Chance, unter bestimmten Auflagen neue Kreditkonditionen auszuhandeln und sich so frisches Kapital zu verschaffen.
Selbst Nokia Siemens Networks wird als potentieller Käufer für Nortel-Teile gehandelt: news.magnus.de (wobei wir aber der Meinung sind, NSN hätte erstmal schon genug damit zu tun, die vorhandenen eigenen Arbeitsplätze zu sichern).
Interessanterweise soll die Angst der US-Netzbetreiber vor chinesischer Industriespionage eine Rettung von Nortel vereitelt haben: www.heise.de
(bt)
Donnerstag, 15.1.2009
Sozialauswahl und personelles Existenzminimum
Über die immer neuen Versuche der Arbeitgeber (allen voran Siemens und seine Töchter), einen Weg zum Personalabbau per Fingerpointing statt Sozialauswahl zu finden, haben wir ja schon viele Artikel geschrieben.
Eines ist klar: Dem Arbeitgeber wäre es am liebsten, wenn er einfach mit dem Finger auf zu kündigende Mitarbeiter zeigen könnte: „Meier geht, Müller bleibt“. Per Arbeitgeber-Direktionsrecht. Wenn hingegen freiwillige Trennungsangebote an alle Mitarbeiter gehen (und die dann selber bestimmen, wer geht und wer bleibt), oder auch wenn mit Sozialauswahl gekündigt wird, gehen häufig andere Mitarbeiter als die, die der Arbeitgeber ausgesucht hätte. Die „Falschen“ aus Arbeitgeber-Sicht.
Ebenso klar ist, dass es für die Arbeitnehmer besser ist, wenn es wirklich freiwillige Trennungen statt Kündigungen gibt; oder wenn schon Kündigungen, dann wenigstens mit Sozialauswahl. Das Kündigungsschutzgesetz, das diese Sozialauswahl bei Kündigungen verlangt, ist ja eben gerade ein Arbeitnehmer-Schutzrecht.
Hier bestehen also schlicht gegensätzliche Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und es gibt auch gewisse Arbeitnehmer-Schutzrechte dazu; es wäre aber völlig illusorisch, diese beiden Interessen einvernehmlich unter einen gemeinsamen Hut bringen zu wollen, dazu sind diese Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie ein Stellenabbau auszusehen hat, naturgemäß einfach viel zu verschieden. Beim Stellenabbau will der Arbeitgeber, dass er alleine bestimmt, wer geht und wer bleibt, und der Arbeitnehmer beansprucht dasselbe Recht für sich; an diesem Grundkonflikt führt einfach kein Weg vorbei.
Nun gibt es aber eben diesesKündigungsschutzgesetz (§1.3); es sagt: Entweder kündige mit Sozialauswahl, oder baue Dein Personal mit anderen Methoden (ungleich Kündigung) ab. Letzteres läuft meist auf mehr oder weniger lukrative Angebote für freiwillige Trennungen heraus. In beiden Fällen, sowohl bei freiwilligen Trennungen als auch bei einer Sozialauswahl, gehen aber wie gesagt aus Arbeitgebersicht „die Falschen“; nicht nur, aber auch.
Welche Folgen hat das?
Nun, wenn ein Unternehmen 1 mal Personal abbaut, sind die Folgen zu verschmerzen. Geht z.B. Software-Entwickler Müller, obwohl nicht sein Job sondern der von Software-Entwickler Schulze wegfällt, dann muss (und kann aber auch) das Unternehmen eben Schulze auf Müllers Job umschulen bzw. einarbeiten, und weiter geht’s. Nicht ganz Arbeitgebers Traum-Vorgehen, aber letztlich doch praktikabel, und dabei auch noch einigermaßen sozial.
Das Problem beginnt aber, wenn ein Unternehmen immer wieder und wieder endlos Personal abbaut (klingt bekannt?); egal ob mit Kündigungen via Sozialauswahl oder mit freiwilligen Trennungen (Aufhebungsverträge, Transfergesellschaften, vorzeitige Beendigungen, Altersteilzeit, ...): Mal ganz abgesehen davon, dass sowas nicht wirklich motivationsfördernd wirkt, führt es mit der Zeit auch zu einer ungesunden Altersstruktur, und auch zu immer mehr „Falschen“ (aus Arbeitgebersicht) die übrig bleiben.
Es ist ja aber auch wirklich wahr: Wenn zu viele langjährig erfahrene Knowhowträger und Leistungsträger das Unternehmen verlassen und zu viele andere Kollegen auf (für sie) neue Jobs umgeschult/eingearbeitet werden müssen, wenn das Mischungsverhältnis nicht mehr stimmt, kriegt das Unternehmen mit der Zeit dicke Probleme, das kann ein Unternehmen nicht endlos fortsetzen ohne ernsthaften Schaden zu nehmen.
Ist das nun ein Problem der „bösen“ Sozialauswahl? Mitnichten.
Das Problem besteht vielmehr darin, dass für jedes Unternehmen in jeder Branche irgendwo ein „personelles Existenzminimum“ liegt, unter dem es nicht mehr vernünftig und gewinnbringend wirtschaften kann; wenn vor lauter wieder-und-wieder-Stellenabbau diese personelle Mindestgröße unterschritten wird, ist das Unternehmen nicht mehr konkurrenz- und handlungsfähig und kann früher oder später dann gleich den Insolvenzverwalter rufen.
Das träfe aber auch zu, wenn es keine gesetzlich vorgeschriebene Sozialauswahl gäbe! Die Sozialauswahl führt nur dazu, dass diese kritische Untergrenze etwas höher liegt, dass schon früher der Punkt erreicht wird, ab dem ein Manager sich sagen muss: Jetzt muss Schluss sein mit dem Personalabbau, jetzt muss ich andere Wege aus der Krise suchen (z.B. einen innovativen Vorsprung vor der Konkurrenz herausarbeiten), sonst schrumpfe ich meine Firma zu Tode, wir sind nicht mehr arbeitsfähig, dann ist bald Feierabend!
Und die Moral von der Geschicht’: Wenn ein Arbeitgeber (möglicherweise zu Recht) feststellt, „eine Sozialauswahl oder freiwillige Trennungen kann ich mir nicht schon wieder erlauben, wenn jetzt schon wieder die Falschen gehen kann ich zu machen“, dann sollte die Konsequenz nicht sein, Gesetze zu brechen, indem man ohne Sozialauswahl kündigt, sondern die Konsequenz sollte die Feststellung sein, dass man sein personelles Existenzminimum bereits erreicht hat, und dass ein weiterer Personalabbau statt zur gewünschten Gewinnsteigerung zur Pleite führen würde. Spätestens an dieser Stelle muss also ein „Plan B“ her, zur äußerst unbeliebten Frage „mit welchen anderen Methoden als Personalabbau kann ich mein Unternehmen erfolgreicher machen?“ Gute Topmanager werden darauf Antworten finden, und die anderen dürfen sich dann wohl nach ihrem Scheitern auf eine fette Abfindung freuen.
Diese Situation dürften wir aktuell auch bei NSN haben: Wer jetzt (wo wir gerade vor einem halben Jahr erst schon 2500 Leute in Deutschland abgebaut haben) schon wieder massiv Personal abbaut, der stellt letzten Endes damit die Zukunft der Firma insgesamt (zumindest aber den Standort Deutschland) in Frage!
(bt)
Donnerstag, 15.1.2009
Weiterbeschäftigung von BenQ-Mitarbeiter bei Siemens trotz Aufhebungsvertrag
Wie die SZ vom 14.1. berichtet, verliert Siemens nun auch in zweiter Instanz (beim LAG) einen BenQ-Weiterbeschäftigungsprozess nach dem anderen. Unsere NCI-Leser kennen die Hintergründe, brauchen wir also nicht mehr zu wiederholen; es geht um rückwirkende Betriebsübergangs-Widersprüche wegen unzureichender Information.
Nun hat sogar noch ein BenQ-Mitarbeiter seine Weiterbeschäftigung bei Siemens in zweiter Instanz gewonnen (wobei aber in diesem Fall auch noch mit einer Revision zum BAG zu rechnen ist), der zuvor einen Aufhebungsvertrag mit BenQ unterschrieben hatte; noch vor dem Stichtag der vereinbarten Trennung kam die Insolvenz dazwischen.
Der Mitarbeiter hat lt. LAG sein Betriebsübergangs-Widerspruchsrecht durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags nicht verwirkt, da ihm vor der Insolvenzeröffnung nicht klar gewesen sein konnte, dass sein Arbeitsverhältnis mit Siemens nach wie vor besteht.
(cnn)
Donnerstag, 15.1.2009
Nokia Bochum: Ein Blick in die Zukunft von „Bochum II“ (NSN München-Hofmannstraße)?
Wie die Presse ( www.presseportal.de und www.derwesten.de ) berichtet, ist ein Jahr nach der offshoringbedingten Schließung des Nokia-Standorts Bochum noch immer jeder zweite „Nokianer“ ohne Job, und mithin ein HartzIV-Kandidat!
(cnn)
Donnerstag, 15.1.2009
Auswertung des NSN-Ideenwettbewerbs vom 9.12.08
Wir freuen uns über die eingegangenen Ideen und Vorschläge zu Protestaktionen.
Es gingen nicht nur Vorschläge zu Demos oder Streiks ein.
Die Details wollen wir aus offensichtlichen Gründen aber noch nicht verraten, wie versprochen werden wir die eingereichten Vorschlägen an die "zuständigen Stellen" weiterleiten.
Zur ersten Aktion demnächst mehr.
Klar ist:
Wer um seinen Arbeitsplatz kämpft, kann auch verlieren. Aber wer nicht kämpft, hat schon verloren!
(cnn, BRM)
Donnerstag, 15.1.2009
Wie kalt darf’s im Büro werden?
Nachdem es in letzter Zeit in einigen NSN-Büros Heizungs-Probleme (Raumtemperaturen von 15-18 Grad) gab, dieser SZ-Link
Auszug:
„...verpflichtet das deutsche Gesetz den Chef, jeden Arbeitsplatz auf eine bestimmte Mindesttemperatur zu heizen. Für sitzende Tätigkeiten sind das 19 Grad, und wenn es der Chef mit dem Heizen nicht so genau nimmt kann der Arbeitnehmer nach Hause gehen.“
(Wer's auch im Original nachlesen will: Arbeitsstätten-Richtlinien ASR6)
Den letzten Satz in der SZ "...kann der Arbeitnehmer nach Hause gehen" sollten Sie aber mit Vorsicht genießen:
Schließlich wollen wir dem Arbeitgeber ja keinen Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung liefern. Fordern Sie per Tel.117 und auch schriftlich sofortige Abhilfe (z.B. mit zusätzlichen mobilen Heizradiatoren, die der Arbeitgeber bereitzustellen hat), wenn keine erfolgreiche Abhilfe erfolgt lassen Sie sich z.B. vom Betriebsrat die exakte Raumtemperatur messen und dokumentieren, und stimmen Sie dann den nächsten Schritt mit dem BR ab, keine riskanten Alleingänge!
Woher kommen eigentlich diese frostigen Temperaturen? Kalte Winter hatten wir früher ja auch schon! Aber es kommt nun eben auch noch das frostige Arbeitsklima bei Nokia Siemens Networks hinzu. Klingt witzig, ist aber ernst gemeint: Der fortgesetzte Stellenabbau bei NSN führt dazu, dass ganze Büroräume entvölkert sind und dann auch nicht mehr beheizt werden, mit der Folge, dass es dann eben auch in (noch bevölkerten) Nachbar-Büroräumen kälter wird. Eiszeit bei NSN...
(bt)
Donnerstag, 15.1.2009
Mch-H: Kündigungs-Jubiläum / Was, wenn es 2009 wieder zu Kündigungen kommen sollte?
Happy Birthday:
Am 15.1.2009 feiern die rechtswidrigen Massenentlassungen der Hofmannstraße Geburtstag, sechs Jahre alt wird unser Baby nun schon.
Das Baby wurde auf den Namen „Personalabbau mit Fingerpointing statt Sozialauswahl“ getauft, und eigentlich hat es sich seit seiner Geburt kaum verändert. Damals fing es mit der Formel „beE statt Sozialauswahl“ an, heute hat es sich ausgewachsen zu „Betriebsschließung statt Sozialauswahl“, aber es bleibt doch irgendwie noch immer desselben Geistes Kind. Nur halt gewachsen…
Damals, bei den Kündigungen vom 15.1.2003, haben alle 163 Kläger ihre Kündigungsschutzklagen erstinstanzlich gewonnen, und auch in zweiter Instanz hat nur ein einziger dann doch noch verloren.
Da man aber nicht sicher sein kann, dass Mama und Papa (Mutter Siemens und Stiefpapi Nokia) aus Mutters Fehlern der Vergangenheit wirklich gelernt haben, und weil heute doch auch viele betroffen sind, die die Story von damals nicht am eigenen Leibe miterlebt hatten und daher noch nicht wissen, wie sowas läuft:
Angenommen (was wir ja noch nicht wissen) es wiederholt sich alles und es sollte in Mch-H auch 2009 wieder zu betriebsbedingten Kündigungen aller verbleibenden Mitarbeiter, die keine freiwilligen Trennungsangebote annehmen, kommen (so wie 2003, als alle die das beE-Angebot ablehnten ohne Sozialauswahl gekündigt wurden), wie geht’s dann damit weiter?
Dann werden natürlich von jedem Einzelnen selbst Kündigungsschutzprozesse zu führen sein (wir hoffen es hat keiner verschlafen, sich rechtzeitig eine Berufsrechtsschutzversicherung zuzulegen?!); der Betriebsrat kann das den Gekündigten nicht abnehmen, er kann es nur durch gute „Betriebsratswidersprüche“ im Rahmen der Kündigungs-Betriebsratsanhörung unterstützen.
In Kündigungsschutzprozessen werden dann viele Aspekte zu beachten sein; ein entscheidender ist aber, ob insbes. die LAG-Richter (das Landesarbeitsgericht ist in so einem Fall in der Regel die letzte Instanz) den Arbeitgeberstandpunkt teilen, dass hier keine Sozialauswahl zu erfolgen habe, da eine komplette Betriebsschließung vorliege (also überhaupt keine Auswahl mehr erfolgt, es werden einfach alle gekündigt), oder ob die LAG-Richter die Betriebsratssicht teilen, dass hier sehr wohl eine Auswahl erfolgt ist (die Auswahl von 410 abzubauenden Mitarbeitern aus dem Kreis von 1200 Betriebskollegen, die zum Zeitpunkt der „Grausamkeiten-Verkündung“ am 11.11.08 noch im Betrieb waren). Wenn nämlich, wie wir behaupten, eine Auswahl nicht mehr benötigter Mitarbeiter erfolgt ist, so hätte diese Auswahl lt. KSchG §1.3 eine Sozialauswahl sein müssen (ist aber nicht).
Kündigungen, bei denen eine erforderliche Sozialauswahl unterblieb, wären aber rechtsunwirksam.
Werden die Kollegen auch diesmal ihre Kündigungsschutzklagen gewinnen?
Dafür gibt es eine pervers klingende einfache Regel: Je rechtswidriger eine betriebsbedingte Kündigung ist, umso besser (denn umso besser sind dann die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage); „danke“ dafür sagen muss man deswegen aber nicht …
(bt)
Dienstag, 13.1.2009
Frostige Temperaturen in der Martinstraße
Kaum sind die Weihnachtsferien vorbei und fast alle Mitarbeiter aus dem Urlaub zurück, müssen wir feststellen, dass es bitter kalt in den Büros ist. Es hat gerade mal 18 Grad Innentemperatur. Immerhin Plusgrade, denn die Außentemperaturen bewegen sich deutlich unter Null Grad. Bei so kühlen Raumtemperaturen kann ein Bedienen der Tastatur schwierig werden, wenn einem die Finger leicht steif und unbeweglich sind. Die Heizkörper sind zwar voll aufgedreht, erreichen aber lediglich lauwarme Temperaturen. Das sorgt für eine so richtig frostige Stimmung. Aber, wir haben ja eine Haustechnik, die man in solchen Fällen kontaktieren kann. Anruf genügt, schon wird man ganz scheinheilig gefragt, welcher Raum denn von lauwarmen Heizkörpern betroffen sei? Im Laufe des weiteren Gespräches erfährt man dann zwar, dass der gesamte Standort Martinstraße von Heizungsstörungen betroffen ist. Störmeldungen sind bereits von allen Gebäuden eingegangen, aber, so die Haustechnik, die Sache werde selbstverständlich sofort erledigt, es wird ein Techniker vorbei geschickt.
Es dauert auch gar nicht lange und schon steht ein eleganter Blaumann im Raum. Unser Problem sei bekannt und komme daher, meint der Fachmann, daß die Heizungsanlage schlicht unterdimensioniert sei. Es handle sich bei dieser Anlage um ein "Einrohrsystem", bei dem die Temperatur von Heizkörper zu Heizkörper stetig abfalle. Gleichzeitig seien ursprünglich drei Tauscher als Kopplung zu Fernwärmeversorgung im Einsatz gewesen, aber, aus Kostengründen, denn jeder Cent zählt, habe man einen Tauscher eingespart. Zwei Tauscher sind aber, wie die niedrigen Temperaturen in den Büros nun zeigen, offenbar zu wenig. Es werde damit, so wörtlich "das kalte Wasser nur umhergepumpt". Die niedrige Raumtemperatur ist also eine weitere Folge verfehlter Sparmaßnahmen, doch man kann das durchaus ändern. Und schon entschwindet jener Techniker wieder aus dem Büro.
Einige Stunden später kommt der Heizungstechniker erneut ins Büro. Zwischenzeitlich ist die Temperatur auch angestiegen, auf fast angenehme Zimmertemperatur. Die Temperaturerhöhung kommt aber nicht etwa daher, dass die Heizung jetzt eine höhere Vorlaufstemperatur habe, nein, es wurde von "irgendwo etwas weggenommen" was dann unseren Büros "dazugetan" wurde. Sprich, jetzt ist es halt in einem anderen Büro kalt, aber eben nicht mehr in unserem. Super! Jetzt müssen sich erst die Anderen beschweren, aber bis dahin bleibt es bei uns warm.
(Viola Frustig, eigentlich Frostig, weil durchgefroren)
Montag, 12.1.2009
Gleitzeit, wie sieht eigentlich die Pausenregelung aus?
Wer arbeitet, muss auch Pausen machen, sonst fällt er irgendwann mal um. Das weiß jedes Tier. Die Löwin, die hinter einer Beute her gehetzt ist, muss auch erst mal ausschnaufen, bevor es weitergeht. In der Arbeitswelt sind Ruhepausen natürlich über ein Gesetz geregelt, dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Wie sieht nun in diesem Gesetz die Pausenregelung konkret aus? In § 4 ArbZG (Ruhepausen) steht:
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen..
Klartext: man muss Pausen machen und zwar 30 Minuten, wenn man länger als sechs Stunden arbeitet und 45 Minuten, wenn man mehr als neun Stunden arbeitet. Das wissen wir alle. Aber ist jedem auch klar, dass es ein Gesetzesverstoß ist, wenn man die Pausen nicht einhält und durcharbeitet? Wir wurden alle im Code of Conduct (nur im NSN Intranet!) unterwiesen, jedem muss somit klar sein, dass wir auch daran gebunden sind. Im Code of Conduct steht ganz klar:
„Nokia Siemens Networks verpflichtet sich … zur strengsten Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Gesetze.“
Das Arbeitszeitgesetzes ist ein nationales Gesetz und die Einhaltung der Pausenregelung scheint eine einfache Übung zu sein. Also kann man mit gutem Gewissen dann sagen: ja, ich halte mich daran.
Wenn nur nicht alles so kompliziert wäre! Das Arbeitszeitgesetz deckt ja nur das nationale Gesetz ab, davon abweichend können Betriebsvereinbarungen getroffen werden. Eine Betriebsvereinbarung kann natürlich niemals ein geltendes Gesetz aushebeln. Es kann aber Dinge noch darüber hinaus regeln. Beispielsweise sind die Pausenzeiten ("Achtung beim Gleiten! Rutschen Sie nicht aus!" ) in der Hofmannstraße auf 35 Minuten festgelegt, in der Martinstraße dagegen mit 42 Minuten. Kühlen Rechnern fällt sofort auf: In der Martinstraße müssen wir 7 Minuten länger Pause machen, somit ist die Gesamtarbeitszeit länger als in der Hofmannstraße. Schrecklich!
Die Ruhepausen des § 4 ArbZG allerdings mit 30, bzw. 45 Minuten noch nicht erschöpft. Denn im Gesetz ist noch zusätzlich geregelt, dass die Pausen in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Die Ruhepausen ... können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Jetzt wird es schon schwierig. In der Martinstraße beträgt die normale Pause 42 Minuten. Wieviel Pause muss ich dann machen, wenn ich über neun Stunden arbeite? Weitere 15 Minuten, oder nur drei Minuten, um insgesamt auf 45 Minuten Pause zu kommen? Wir wollen uns ja immer streng an die Gesetze und den Code of Conduct halten. Nur wie ist das hier zu verstehen? Wenn ich schon mittags 42 Minuten Pause gemacht habe, dann nur drei Minuten irgendwann am Nachmittag geht nicht, denn eine Pause muss ja einen Zeitabschnitt von 15 Minuten abdecken. – sehr schwierig – Die Lösung findet sich wiederum in der Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit: Bei einer Arbeitszeit von über 9 Stunden beträgt die Pausenzeit 45 Minuten (so steht es bereits im Gesetz). Zur Vereinfachung, steht in der Betriebsvereinbarung, sind ebenfalls nur 7 "Zeitwerte" anzusetzen. 1 Zeitwert, so ist es definiert, entspricht 6 Minuten. Das heißt im Klartext. Ich mache mittags nur 30 Minuten Pause, später noch mal 15 Minuten und, da für das ganze laut Betriebsvereinbarung nur 7 Zeitwerte, also 42 Minuten anzusetzen sind, schenkt uns die Arbeitgeberin 3 Minuten Differenz - Toll!, aber nur, wenn wir 9 Stunden arbeiten.
Aber woher weiß ich eigentlich mittags schon, dass ich 9 Stunden arbeiten werde?
Oft kommt doch was ganz ungeplantes daher und es dauert einfach länger. Wenn ich also mittags bereits meine 42 Minuten Pause gemacht habe, dann muß ich doch trotzdem eine weitere Pause von 15 Minuten machen. Sonst verstoße ich gegen ein Gesetz. Schenkt mir dann der Arbeitgeber diese gesamte Pause, die gesetzlich vorgeschrieben 15 Minuten lang sein muss?
(Viola Frustig)
Sonntag, 11.1.2009
Verhandlungen zum beabsichtigten Kahlschlag in der Hofmannstraße: Wie geht's weiter?
Ob überhaupt eine "friedliche" Einigung zwischen NSN-Leitung und MchH-Betriebsrat möglich ist, wird sich wohl demnächst herauskristallisieren.
Dabei stellt sich nicht nur die Frage, wie so eine Einigung aussehen könnte, sondern auch, welche Folgen eine Einigung oder Nicht-Einigung haben würde.
Auch in einer "friedlichen" Einigung wird der Stellenabbau als solcher wohl nicht wirklich zu verhindern sein, und auch für die Zukunft unseres Betriebes Mch-H sollten wir uns keinen Illusionen hingeben; worauf es vielmehr ankommt, ist dabei das "wie".
Was aber wären die Folgen einer Nicht-Einigung? Das kann weder im Interesse der NSN-Leitung noch der MchH-Belegschaft sein, deshalb hoffen wir noch immer auf eine einvernehmliche Lösung.
(bt)
Samstag, 10.1.2009
NSN-Unwort des Jahres
Herzlichen Dank für die rege Beteiligung an unserer Umfrage.
Das mit großem Abstand gewählte "Unwort des Jahres" für 2008 lautet:
"AKTIVE RESTRUKTURIERUNG".
Was steckt dahinter:
Der Arbeitgeber NSN umschreibt mit dieser neuen Wortkreation vornehm verklausuliert seine Absicht, "aktiv" (d.h. willkürlich statt per Sozialauswahl) diejenigen Mitarbeiter, die gefälligst das Unternehmen verlassen sollen, auszuwählen und zu bestimmen.
Die und nur die haben dann allenfalls noch die Wahl zwischen "freiwillig" gehen oder gekündigt werden, also ohne Freiwilligenaktion (bei der allen Mitarbeitern Trennungsangebote gemacht würden).
»» Ergebnis der Umfrage
(bt)
Samstag, 10.1.2009
Kuriositäten bei der Umfrage NSN Unwort 2008
Am 29. Dezember 2008 wurde auf dieser Homepage die Umfrage NSN Unwort 2008 gestartet.
Nun, dieses Vorhaben ist leicht misslungen. Die erste Woche lief dabei noch ganz vernünftig, bis sich am 04.01.2009 ein Kleinhacker bzw. Skriptkiddie à la R2-D2 in die Umfrage eingemischt und offensichtlich auf seinen Lieblingsbegriff "Umzug" hunderte Zugriffe getätigt hat.
Anscheinend hatte dieser Leser viel Zeit und es war ihm mächtig langweilig, denn 100 Klicks müssen erst mal gesetzt werden. Egal ob händisch, oder per Progrämmelchen, in gewisser Weise muss man da immer Hand anlegen. Selbige Energien und Tatendrang könnten sinnvoller genutzt werden. Skriptie R2-D2 könnte beispielsweise als Autor für Artikel aktiv werden, oder Recherchedienste für NCI übernehmen und soll sich einfach melden über info@nci-br.de . Jeder Aktivist ist prinzipiell willkommen, nur gefällt es den Betreibern dieser Homepage weniger, wenn sie sabotiert werden.
Natürlich fragt sich die Redaktion, was Skriptie damit bezweckt hat, seine Botschaft wurde nicht verstanden. Am besten teilt er sein Anliegen persönlich über info@nci-br.de oder auch anonym auf Kontakt und Feedback mit.
(Viola Frustig)
Samstag, 10.1.2009
Was verbirgt sich hinter Hiring Freeze?
Generiert wurde "Hiring Freeze" im Oktober 2008 in einer Simon Mail im Zuge des „cost sensifit" Programms. ("Selektives Sparen bei NSN") und soll nichts anderes als einen Einstellungsstopp ausdrücken. Zeitgleich wurde der interne Stellenmarkt "Human Resources" für Deutschland auf Null gesetzt und einige Business Units errichten sich derzeit eigene interne Stellenmärkte, die jedoch nicht an den offiziellen Stellenmarkt "Human Resources" gekoppelt sind. Dieser "Business Unit Stellenmarkt" wird innerhalb des Bereiches bekannt gegeben, ist aber für andere Bereiche nahezu unbekannt. Es wurde sozusagen ein "Schattenstellenmarkt" errichtet. Der offizielle Stellenmarkt kann dadurch nahezu leer werden, denn die offenen Stellen werden woanders geführt.
Was bedeutet es, wenn es keine interne Stellenausschreibungen mehr gibt? Richtig, man kann sich auf keine offiziell ausgeschriebenen offenen Stellen mehr bewerben, denn es gibt ja keine - logisch. Doch warum sollte das ein Problem sein? Betrachten wir dazu zunächst den umgekehrten Fall: Was juckt es mich, wenn mein Arbeitsplatz entfällt, es aber 5.000 offene Stellen gibt? Da wird doch wohl eine passende für mich dabei sein - oder etwa nicht? Da ich nicht die Stelle des Papstes inne habe, die weltweit nur einmal besetzt ist, gibt es für mich Vergleichsstellen, die ich ausüben könnte. Auch wenn die Arbeitgeberin die Meinung vertreten wird, für mich sei absolut nichts Vergleichbares dabei, wird sie dies schwerlich vor Gericht glaubhaft machen können. Denn in Deutschland gibt es Gesetze, die regeln, wer wie und wann gekündigt werden kann. Es gibt das Kündigungsschutzgesetz, das im §1 KSCHG regelt, welche Kündigung sozial ungerechtfertigt ist.
hier heißt es:
(2) ... Die Kündigung ist auch sozial ungerechtfertigt, ... wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann.
Es ist also ein ganz trickreicher Zug der Arbeitgeberin, den internen Stellenmarkt auf Null zu setzen und ein "Hiring Freeze", sprich Einstellungsstopp auszusprechen. Zeitgleich, nur wenige Tage später, hat die Arbeitgeberin am 11.11.2008 ein erneutes Restrukturierungsprogramm bekannt gegeben. Neben vielen anderen Maßnahmen wird die Hofmannstraße mit rund 500 Arbeitsplätzen geschlossen werden. Also 500 Arbeitsplätze werden ersatzlos verschwinden - und keiner wird die Chance haben, eine offene interne Stelle anzutreten, gegebenenfalls nicht einmal an einem anderen Ort. Ein genialer Zug, um das Personal loszuwerden und auch die Gerichte davon zu überzeugen, dass eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen unmöglich ist.
(Viola Frustig)
Samstag, 10.1.2009
Interessenausgleich-Verhandlungen zum Kahlschlag in der Hofmannstraße: Stand der Dinge, Teil IV
In der Fortsetzung der BR-Unterrichtung am 8.1.09 (diesmal mit Wirtschaftsberater) hatten wir detaillierte Zahlen zu den Business Cases der geplanten Maßnahmen in Mch-H erwartet; tatsächlich war das noch äußerst dünn, daher wird es Fortsetzungsrunden am 15.1. und 19.1.09 geben. Inwieweit eine gütliche Einigung überhaupt möglich oder unmöglich ist, lässt sich vor weiteren Gesprächen noch nicht absehen.
(bt)
Samstag, 10.1.2009
Fachkräfte dringend gesucht?
Steht mal wieder so in der SZ vom 8.1.09; im Gegensatz zu Bürokaufleuten würden gerade Software-Entwickler/Ingenieure händeringend gesucht, u.a. von Firmen wie BMW oder Siemens; ja, Siemens!
Kaum nachvollziehbar, wenn man bedenkt wie viele ehemalige Siemens-Mitarbeiter aus der Siemens-Transfergesellschaft beE heraus einen neuen Job suchen aber nicht finden (auch und insbesondere bei Siemens nicht finden). Und auch bei Siemens-Töchtern wie NSN und SEN gäbe es doch genügend überzählige Softwareentwickler!
Vielleicht sollte man die Überschrift ja etwas konkreter fassen in „Junge Fachkräfte dringend gesucht“?
(bt)
Samstag, 10.1.2009
Klaus Kleinfeld darf mal wieder Leute rausschmeißen
…und das passt doch ganz prima zu seinen Kernkompetenzen.
Als vonPierer-Nachfolger im Siemens-Vorstand empfahl er sich damals ja durch den Herauswurf von rund 10.000 amerikanischen Siemens-Mitarbeitern; nun sind nochmal 13.500 Arbeitsplätze bei seinem neuen Arbeitgeber, dem Aluminiumproduzenten Alcoa, fällig. Das entspricht 13% der Alcoa-Belegschaft. Zudem sollen gezielt Unternehmensteile verkauft werden.
Versteht sich von selbst, dass das mit warmen Worten sehr positiv verkauft wird: „Die Restrukturierungsmaßnahmen werden sicherstellen, dass Alcoa seinen Wettbewerbsvorsprung in der Krise behält und gestärkt aus ihr hervorgeht.“
Die betroffenen 13.500 Kollegen gehen daraus sicher nicht gestärkt hervor!
(cnn)
Montag, 5.1.2009
Telefoniert wird immer
…meinen auch Analysten der Credit Suisse, und prognostizieren den Netzbetreibern vergleichsweise gute Aussichten. Man könnte auch sagen: „Telecom-Netze sind ein klassisches Infrastrukturgeschäft, mithin eine Lizenz zum Gelddrucken“.
Auch diese positive Analysten-Aussage ist mit Vorsicht zu genießen: Zwar „trotzen Festnetz- und Mobilfunkanbieter der Wirtschaftskrise“, aber das gilt primär für „finanzstarke Telekomunternehmen“, die als Gewinner aus der Finanzkrise hervorgehen können, wenn sie jetzt ihre Netze ausbauen und so einen kaum mehr einholbaren Wettbewerbsvorteil gegenüber finanzschwächeren Konkurrenten, die jetzt sparen müssen, gewinnen können.
Na, dann sollen sie mal brav bei NSN einkaufen…
Trotzdem: Diese Entwicklung läuft auf eine „Konsolidierung“ hinaus, also darauf, dass die derzeit doch (insbesondere in Europa) stark zersplitterte Branche sich „bereinigt“ und am Ende nur noch einige große Telekom’s, die dann noch größer sind, überleben; letztlich also auch dies ein Arbeitsplatz-Vernichtungsprogramm für die Netzbetreiber.
“Hart“ werde es auch für die Telekom-Ausrüster (wie z.B. Nokia Siemens Networks) trotz der positiven Perspektiven für deren Kunden (die Netzbetreiber).
Das liegt daran, dass sich diese in letzter Zeit sehr stark auf das Mobilfunkgeschäft konzentriert haben, und da auch speziell auf die Wachstumsmärkte in den Schwellenländern (trotz der schlechten Preise dort). Das Problem ist nämlich, dass genau hier, für den Mobilfunk in den Schwellenländern, infolge der weltweiten Finanzkrise mit einer Halbierung der Wachstumsrate für 2009 gerechnet wird!
Insgesamt wird ein Rückgang von Mobilfunk-Bestellungen um wenigstens 7% erwartet; verschärfend hinzu kommt auch noch die neue chinesische Billigkonkurrenz (Huawei/ZTE).
Aber alles ist relativ, und keine Verlierer ohne Gewinner:
Zum einen erhöht das natürlich wieder die Bedeutung des Festnetz-Geschäfts und stärkt diejenigen Telekom-Ausrüster, die neben dem Mobilfunk- auch noch ein solides Festnetz-Standbein haben. Wer hier zu stark abgebaut hat, zahlt jetzt die Zeche.
Zum anderen fällt auf, dass in den „reifen“ Telekommunikationsmärkten wie Europa und Asien lediglich ein stagnierendes Geschäft erwartet wird, und auf dem noch etwas hinterher hinkenden US-Mobilfunkmarkt wird (trotz Finanzkrise) sogar noch mit „Nachholbedarf“ gerechnet.
Also werden auch diejenigen Ausrüster profitieren, die nicht zu sehr alle Karten nur auf die Schwellenländer gesetzt haben; Arbeitsplätze wegen der Nähe zu den vermeintlichen Wachstumsmärkten in Schwellenländer zu verlagern, stellt sich so bereits jetzt als Fehlentscheidung heraus.
(bt)
Neujahr 2009
Was bedeutet Viola Frustig
Als praktizierender Analphabet, der weder des Griechischen noch des Lateinischen mächtig ist, bekomme ich doch glatt von Hugo Habicht eine Nachhilfestunde in Latein. Hugo will mir erklären, was der Name Viola Frustig bedeutet.
Das lateinische Verb "violare" bedeutet auf deutsch "verletzen", "kaputt machen". (Na und - Was soll der Blödsinn?) Dieses Verbum läßt sich netterweise regelmäßig konjugieren und erlangt dabei folgende Formen:
Aktiv:
1. Singular"violo""ich mache kaputt", "ich verletze"
2. Singular"violas""du machst kaputt", "du verletzt"
3. Singular"violat""er/sie/es macht kaputt / verletzt"
1. Plural"violamus""wir machen kaputt / verletzen"
2. Plural"violatis""ihr macht kaputt / verletzt"
3. Plural"violant""sie machen kaputt / verletzen"
Na Hugo hat vielleicht Nerven, der glaubt doch glatt, dass ich weiß, was Singular und Plural ist. Aber ich ahne worauf er hinaus will. Jetzt kommt er sogar noch mit dem Imperativ Singular daher. Den Imperativ kennen wir. Der Imperativ ist die Befehlsform und kommt von “imperare“, also “herrschen“, “beherrschen“ oder auch “befehlen“. Das Imperium schlägt zurück, das kennen wir alle. Der Betriebsrat unterliegt dem imperativen Mandat. Das bedeutet: der Betriebsrat kann gar nichts alleine entscheiden, er muss die Volkesmeinung, bzw. die Meinung der Belegschaft vertreten. Wenn die Belegschaft nach links will, muss das der Betriebsrat vertreten, auch wenn er selbst nach rechts will. Ja, das waren noch Zeiten, als ein Staatsmann wie Cicero vor zwei Jahrtausenden seinen Wählern versprochen hatte “Salus populi suprema lex!“, also “das Wohle des Volkes ist oberstes Gebot!“, und dieses Versprechen auch noch eingehalten hatte - wo gibt's das heute noch?
Und wie lautet nun bitte schön der Imperativ von “violare“? - Na, oh Wunder: "viola" - "mache kaputt / verletze", bzw. "du sollt kaputtmachen / verletzen"!
Das ist jetzt aber starker Tobak. Doch damit nicht genug, weiter geht es mit "Frustig":
Lateinisch "frustra" bedeutet in deutsch "vergeblich". Hiervon sei auch das deutsche Modewort "Frust", sowie das Verb "frustrieren" abgeleitet, meint Hugo. Wenn etwas trotz großem Aufwand vergebens war, dann ist man "frustriert".
Was will Hugo mir damit jetzt sagen? Meint er etwa, dass Viola Frustig vergeblich alles kaputt macht?
So eine Gemeinheit. Und darüber hinaus: Völlig verkehrt!
Der Name Viola kommt aus der Biologie und bedeutet Veilchen (Violaceae). Veilchen sind winzige, meist dunkelviolett blühende am Boden kriechende und sich ausbreitende Kleinststauden mit herzförmigen Blättern, die im Schatten gedeihen. "Lila - letzter Versuch" ist im Volksmund verankert, als letzter Versuch um Aufmerksamkeit zu erlangen. Obwohl optisch kaum wahrnehmbar, das Sumpfveilchen ist gar nur 3 cm groß und wird von keinem Rasenmäher erfasst, zeichnen sich diese anspruchslosen, zarten Pflanzen durch ausgesprochen Zähigkeit und Robustheit aus. Die Blütezeit ist sehr früh im Jahr, sie brechen das Eis des Winters. Blütenknospen werden nur unter 8 bis 10 °C gebildet, kurz nach frostigen Außentemperaturen. Außerdem sind Veilchen Frostkeimer, je eisiger die Stimmung, desto fruchtbarer werden sie. Eine Fortpflanzung ist aber auch über den Wurzelballen möglich. Ein gutes Fundament bildet dabei eine breite Basis. Veilchen sind leicht zu kultivieren, aber ausrotten lassen sie sich kaum, sie kommen immer wieder. Widerstand ist zwecklos, um nicht zu sagen: „vergebens" - ja, „frustra" und schon schließt sich der Kreis erneut! Veilchen gedeihen auf nährstoffarmen Böden. Bescheidenheit und Demut ist die Devise.
Man könnte Veilchen fast, aber eben nur fast als Unkraut bezeichnen, wenn sie denn nicht so bestechende Eigenschaften hätten. Viola ist schon seit der Antike als Heilpflanze bekannt und als Delikatesse geschätzt. Schon Hippokrates soll die Pflanze unter anderem gegen Sehstörungen, Kopfschmerzen und Melancholie, bzw. Depressionen eingesetzt haben. Also schon in der Antike sollte mit Hilfe des Veilchens das Auge geschärft werden. Da Viola beruhigend und entspannend wirken soll, kann man es als mildes Schlafmittel verwenden. Früher wurden Veilchenblüten sogar als Nervenberuhigungsmittel empfohlen. Man beachte, als Schlafmittel oder Nervenberuhigungsmittel, nicht aber als Betäubungsmittel. Beruhigend, aber nicht betäubend. Nicht zu vergessen der benebelnde Duft, der zu den teuersten Düften überhaupt zählt. Der Duft von Veilchen soll in heiklen Situationen für einen klaren Kopf sorgen.
Viola wünscht für 2009 allen Lesern dieser Homepage
einen geschärften Blick,
Nerven wie Drahtseile,
in jeder heiklen Situation einen klaren Kopf und
dass absolut nichts vergeblich sein wird, was man tut.
(Viola Frustig)
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