NCI
Mobbing
>> Themen           >> Stichwortverzeichnis           >> Suche
Definition
Man spricht dann von Mobbing, wenn Mobbing-Handlungen systematisch, häufig und während eines längeren Zeitraums wiederholt auftreten. Mobbing bezieht sich auf ein Verhaltensmuster und nicht auf eine einzelne Handlung. Mobbing-Handlungen sind immer destruktiv, feindselig und unethisch. Das Opfer hat auf Grund vermeintlicher oder tatsächlicher ungleicher Machtverhältnisse Schwierigkeiten sich zu verteidigen.
Mobbing-Handlungen sind
Mobbing kann in fast allen Lebensbereichen auftreten: Im Kindergarten, in der Schule, am Arbeitsplatz, in Vereinen. Wir behandeln hier aber nur Mobbing am Arbeitsplatz.
Abgrenzung: Was ist nicht Mobbing?
"Mobbing" ist ein Begriff, der manchmal etwas leichtfertig für Verhaltensweisen verwendet wird, die nicht mit der Definition übereinstimmen. "Ich werde von euch gemobbt" kann selbst ein unangemessener Angriff sein. Mobbingvorwürfe können dazu verwendet werden, um von eigenen Problemen abzulenken, z.B. werden auch mal zu geringe Arbeitsleistung oder eine zu hohe Fehlerquote mit Mobbing begründet. Kleine Konflikte können mit Mobbingvorwürfen "hochgespielt" werden.
Mobbing ist psychische Gewalt und greift die Würde des Opfers an.
Mobbing richtet sich gegen das Selbstwertgefühl des Betroffenen mit dem Ziel, ihn in seiner Position zu schwächen.
eine ganze Menge mehr zum Thema "Mobbing" finden Sie bei den Links
Inhaltsübersicht
Formen des Mobbing
Unterscheidung nach Hierarchiestufen: Relativ häufig ist auch eine Kombination von Horizontalem Mobbing und Bossing: Ein Vorgesetzter und Kollegen bilden die Tätergruppe.
Inhaltsübersicht
Strategisches Mobbing
Mobbing-Handlungen werden vom Arbeitgeber initiiert oder aktiv geduldet, um Mitarbeiter, die Kündigungsschutz haben, zum Verlassen der Firma zu bewegen. Oft handelt es sich dabei nicht um Einzelfälle innerhalb einer Firma, sondern um Hunderte von Arbeitnehmern.
Vorteile für die Firma: Typisches Vorgehen: Statt ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen, wirken manche Vorgesetzte selber an den Mobbinghandlungen aktiv mit.
Diese Maßnahmen werden nur zum Teil von der Betriebsleitung und Personalabteilung direkt angeordnet, aber indirekt durch vorgegebene Abbauzahlen bzw. Listen von abzubauenden Mitarbeitern veranlasst. Allerdings widerstehen manche Vorgesetzte diesem Druck und nicht alle setzen Mobbing zur Erfüllung dieser Vorgaben ein.
Dieses Vorgehen wird der Öffentlichkeit dann auch noch als "Sozialverträgliche Personalanpassung" verkauft, nur weil betriebsbedingte Kündigungen vermieden wurden.
Fragen an die Vorgesetzten zu "Strategischem Mobbing"
Inhaltsübersicht
Typischer Verlauf des Mobbing
(Normales, also nicht strategisches) Mobbing ist ein dynamischer Prozess, der eigentlich nie schlagartig einsetzt.
Ausgangspunkt sind meistens Konflikte und Probleme im persönlichen und betrieblichen Bereich: Druck wegen hoher Arbeitsanforderungen, Meinungsverschiedenheiten, Interessenskollisionen, Rivalität und Ängste um den Arbeitsplatz. Werden diese Probleme nicht erkannt bzw. angemessen bearbeitet, können Mobbinghandlungen zur Strategie werden, mit den Konflikten fertig zu werden. Die Mobbing-Täter erleben ein Gefühl der Zusammengehörigkeit, indem sie sich gegen jemanden zusammenschließen, den sie als "Sündenbock" aus der Gemeinschaft ausschließen.
Hatte eine Gruppe bzw. ein Vorgesetzter mit einer derartigen Mobbing-Strategie "Erfolg", kann es dazu kommen, dass Mobbing zur Standardstrategie wird, also immer wieder zum Einsatz kommt, mit wechselnden Mobbingopfern.
Typisch ist, dass Mobbing von beiden Seiten sehr unterschiedlich wahrgenommen wird. Die Täter fühlen sich keineswegs für die Ausgrenzung verantwortlich, sondern werfen dem Opfer vielmehr vor, es selbst provoziere die Handlungen. Tatsächlich verändert sich meist durch Mobbing das Verhalten des Opfers: Es ist verängstigt, macht Fehler, reagiert gereizt und fällt öfter wegen Krankheit aus. Dies wird im Nachhinein als Rechtfertigung gesehen.
Im weiteren Verlauf des Mobbingprozesses wird aber oft auch den Tätern klar, was hier abläuft; allerdings gibt es für den Einzelnen kein Zurück, da er dann befürchten muss, selbst in die Rolle des Opfers zu geraten.
Ist dieses Stadium erreicht, besteht kaum mehr die Möglichkeit, das Mobbing "von innen" zu beenden und wieder zusammenzuarbeiten wie früher. Das Mobbingopfer wird als Störer identifiziert und seine "Beseitigung" betrieben. Im günstigsten Fall ist das eine Versetzung in eine andere Abteilung, oft aber Eigenkündigung oder verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung. Im schlimmsten Fall endet Mobbing mit Suizid des Opfers.
Gelingt es dem Mobbingbetroffenen nicht sich aus der Mobbingsituation zu befreien, ist ein spiralenförmiger beruflicher, sozialer und gesundheitlicher Abstieg vorprogrammiert: Das Erscheinen am Arbeitsplatz kostet Überwindung, fehlende Konzentration führt zu Fehlern, Krankheitszeiten dehnen sich aus, dies verstärkt meist das Mobbing, usw.
Je weiter das Mobbing fortgeschritten ist und je mehr es sich verfestigt hat, umso schwieriger wird es, auch von außen einzugreifen. Und umso schwerwiegender sind die gesundheitlichen, psychischen und sozialen Folgen für die Betroffenen.
Fazit: Mobbing muss so früh wie nur irgend möglich angegangen werden. Die Hoffnung, das lege sich von selbst wieder, kann ein fataler Fehler sein.
Inhaltsübersicht
Die Folgen des Mobbing
für die Betroffenen und deren Angehörige: Auch die Drohung mit diesen Folgen verwenden manche Vorgesetzten als Mobbinginstrument. ("Das halten Sie nicht durch. Wenn Sie nicht unterschreiben, werden Sie früher oder später krank." - "Denken Sie doch an Ihre Ehe.")
für das Betriebsklima, die Firmenkultur:
betriebs- und volkswirtschaftlich:
Durch das Mobbing entstehen dem Betrieb Kosten durch Minderleistung, Fluktuation und Fehlzeiten, der Gesellschaft durch Krankheit, Dauerarbeitslosigkeit und Frühverrentung.
Der DGB schätzt allein die Kosten der krankheitsbedingten Fehlzeiten wegen Mobbing insgesamt für die deutsche Wirtschaft auf ca. 51 Milliarden im Jahr (1996).
Inhaltsübersicht
Mobbing juristisch gesehen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt...
(2)Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. .
Strafrechtlich:
Den Begriff Mobbing gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Die einzelnen Mobbing-Vorfälle selbst liegen meistens unterhalb der Schwelle einer strafrechtlichen Relevanz, in ihrer Gesamtheit können sie jedoch einen Straftatbestand darstellen: Auf der Seite des Arbeitgebers kommen (zusätzlich) folgende Straftatbestände in Betracht:
Ein Strafantrag richtet sich gegen den Täter. Dies ist im Fall von strategischem Mobbing in der Regel der direkte Vorgesetzte - nicht die Firma oder die Personalabteilung.
Der Strafantrag ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Kenntniserlangung von der Straftat zu stellen.
Mobbing zu beweisen, kann ein Problem darstellen, denn manche Handlungen finden ohne Zeugen statt, oder vor Zeugen, die nicht bereit sind, sich an den Vorfall zu erinnern.
Deshalb und da bei einem Prozess auch die zeitlichen Abläufe von Bedeutung sind, empfiehlt es sich, ein "Mobbing-Tagebuch" zu führen und ärztliche Befunde zu sammeln. Ein sorgfältig und glaubhaft geführtes Mobbingtagebuch wird bei einem Strafprozess durchaus als Beweismittel anerkannt.
U.U. wird auch das Vorliegen mobbingtypischer psychischer Störungen wie etwa Angstzustände, Schlaflosigkeit oder Depressionen als ein wichtiges Indiz für die behaupteten Mobbinghandlungen anerkannt.
Arbeitsrechtlich (Opfer gegenüber dem Arbeitgeber): Arbeitsrechtlich (Arbeitgeber gegenüber dem Täter): Zivilrechtlich (gegenüber dem Arbeitgeber und dem Täter):
Es wird dringend empfohlen, sich von einem Fachanwalt (Arbeits-, Zivil- oder Strafrecht) beraten zu lassen, bevor man gerichtlich gegen Mobbing vorgeht.
Vor einer gerichtlichen Klage sollte eine innerbetriebliche Einigung versucht werden, diese Versuche müssen dokumentiert werden, um sie vor Gericht nachweisen zu können: Schriftliche (!) Beschwerde beim Arbeitgeber. Gespräche mit dem Arbeitgeber nur in Gegenwart von zuverlässigen Zeugen, am besten einem Betriebsrat.
einige Urteile zum Thema Mobbing
Inhaltsübersicht
Was können Betroffene gegen Mobbing tun?
Mobbing entsteht meistens nicht plötzlich sondern in einem schleichenden Prozess, der am ehesten am Anfang gestoppt werden kann. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Betroffenen Mobbing von Anfang an ernst nehmen, nicht meinen, sie können/müssen das aushalten. Auch eine Hilfe von außen ist am wirksamsten, wenn sie von Anfang an in Anspruch genommen wird. Ist Mobbing weit fortgeschritten, braucht der Mobbingbetroffene Hilfe von außen.
Selbstverständlich hängen die Handlungsmöglichkeiten sehr vom individuellen Fall ab, insbes. von der Form des Mobbing und dem Stadium innerhalb des zeitlichen Verlaufs.
Inhaltsübersicht
Wie können Kollegen Mobbing-Opfern helfen?
Inhaltsübersicht
Wie kann man als Betriebsrat Mobbing-Opfern helfen?
Inhaltsübersicht
Links zum Thema Mobbing
Inhaltsübersicht
Mobbing-Beratung in München
Inhaltsübersicht
zuletzt ergänzt 11/2009
(rk)