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Einige wichtige Gesetze und Verordnungen rund um das Arbeitsrecht.
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AGG   ArbZG   BetrVG   BGB   KSchG   MuSchG   SGB IX   StGB   TzBfG  
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GG Rechtliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland,
arbeitsrechtliche Bedeutung haben die dort verankerten Grundrechte (§§1-19), insbes. §3 Gleichbehandlungsgrundsatz; §9 Abs.3: Koalitionsfreiheit,
ab hier in alphabetischer Reihenfolge
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Altersteilzeitgesetz AltTZG regelt die Altersteilzeit. Diese soll älteren Mitarbeitern einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand ermöglichen und gleichzeitig dafür sorgen, ihre frei werdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen.
Arbeitnehmer-Entsendegesetz AEntG regelt die Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen.
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen ArbnErfG regelt Erfindungen von Arbeitnehmern.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG regelt Leiharbeitsverhältnisse
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG definiert die Zuständigkeiten und die Zusammensetzung der Arbeitsgerichte, der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts; und allgemein das Arbeitsgerichtsverfahren.
Arbeitsplatzschutzgesetz ArbPlSchG schützt den Arbeitsplatz während des Wehr- oder Zivildienstes.
Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit aller Beschäftigten zu sichern und zu verbessern.
Arbeitssicherheitsgesetz ASiG regelt die Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Arbeitsstättenverordnung ArbStättV regelt die Anforderungen an Arbeitsstätten, z.B. Mindestabmessungen, Beleuchtung, Lüftung und Temperatur.
Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) Technische Regeln für Arbeitsstätten im Detail
Arbeitszeitgesetz ArbZG regelt die Rahmenbedingungen für die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer. Die tatsächliche Arbeitszeit wird meist in Tarifverträgen vereinbart.
u.a.
§3: Die maximale Arbeitszeit beträgt zehn Stunden
§4: Ruhepausen
§5: Ruhezeit von elf Stunden
§16: Aufzeichnungspflicht
§22: Bußgeld
Behindertengleichstellungsgesetz BGG Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen soll eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten.
Berufsbildungsgesetz BBiG regelt die Berufsausbildung.
Betriebsrentengesetz BetrAVG Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung regelt insbesondere die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen und den Insolvenzschutz.
Betriebsverfassungsgesetz BetrVG ordnet die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmern, regelt insbes. die Rechte des Betriebsrats.
u.a.
§§7-20 Betriebsratswahl.
§§74-105 Betriebsrat.
§§84-86 Beschwerderecht der Arbeitnehmer.
§102 Mitbestimmung bei Kündigungen: Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Bildschirmarbeitsverordnung BildscharbV regelt den Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmen.
Bundesdatenschutzgesetz BDSG regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in IT-Systemen oder manuell verarbeitet werden.
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit BEEG regelt das Erziehungsgeld, die Elternzeit und die Elternteilzeit.
Bundesurlaubsgesetz BUrlG regelt die Mindestdauer des vom Arbeitgeber zu bezahlenden Erholungsurlaubs. Die tatsächliche Zahl der Urlaubstage wird meist in Tarifverträgen vereinbart.
Bürgerliches Gesetzbuch BGB regelt das allgemeine Privatrecht.
u.a.
§611-630 Dienstvertrag (Arbeitsvertrag)
§612a: Maßregelungsverbot
§613a: Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
§618: Fürsorgepflicht
§§620-628: Kündigung
Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG regelt die Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall. Danach wird Arbeitnehmern und Auszubildenden im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung für die Dauer von sechs Wochen das Arbeitsentgelt weitergezahlt.
Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) BetrVGDV1WO Wahlordnung zur Betriebsratswahl.
Gewerbeordnung GewO regelt u.a. die Gewerbefreiheit, das Weisungsrecht des Arbeitgebers, das Recht auf ein Arbeitszeugnis.
Insolvenzordnung InsO regelt das Insolvenzverfahren, in dem mehrere Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßig zu befriedigt werden sollen.
Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. Begrenzt u.a. die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden, regelt den Berufsschulbesuch.
Kündigungsschutzgesetz KSchG Das KSchG regelt Kündigungen durch den Arbeitgeber.
u.a.
§1 Abs. 1: Voraussetzung: Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate
§1 Abs. 2: Kündigungsgründe (personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigung)
§1 Abs. 3: Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung.
§2 : Änderungskündigung.
§3 : Klagefrist 3 Wochen.
§17 : Anzeigepflicht von "Massenentlassungen".
Mitbestimmungsgesetz MitbestG regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer am Aufsichtsrat.
Mutterschutzgesetz MuSchG soll werdende und stillende erwerbstätige Mütter schützen. Es sieht Beschäftigungsverbote während bestimmter Fristen vor und nach der Entbindung, sowie für bestimmte schwere Arbeiten vor.
Pflegezeitgesetz PflegeZG Das Gesetz über die Pflegezeit gibt Beschäftigen das Recht, zur Pflege von nahen Angehörigen der Arbeit fernzubleiben.
Sozialgesetzbuch II SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende; wird auch als "Hartz IV-Gesetz" bezeichnet.
Sozialgesetzbuch III SGB III regelt die Arbeitsförderung, also die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitsvermittlung, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit.
Sozialgesetzbuch V SGB V regelt die gesetzliche Krankenversicherung
Sozialgesetzbuch VI SGB VI regelt die gesetzliche Rentenversicherung
Sozialgesetzbuch VII SGB VII regelt die gesetzliche Unfallversicherung
Sozialgesetzbuch IX SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland.
Schwerbehindertenrecht.
Siehe dazu: Schwerbehinderung
Strafgesetzbuch StGB definiert Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns. insbes. im Bereich des Arbeitsrecht im Zusammenhang mit Mobbing relevant.
Tarifvertragsgesetz TVG regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien - Arbeitnehmer und Gewerkschaften.
Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG regelt Teilzeitarbeitsverhältnisse und befristete Beschäftigung. Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.
Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen SchwbWO Wahlordnung für die Wahl der Schwerbehindertenvertretungen.
Zivilprozeßordnung ZPO Die Zivilprozeßordnung gilt im Wesentlichen auch für Arbeitsgerichtsverfahren.
Arbeitsgerichte
www.bundesarbeitsgericht.de Bundesarbeitsgericht
www.arbg.bayern.de/lagm Landesarbeitsgericht München
(rk)