NCI Aktuell Archiv April 2012
Montag, 30.4.2012
Ciao, Servus und Ade
Ich weine nicht, weil die Zeit bei Siemens/NSN zu Ende ist;
ich lache, weil ich die Chance habe, etwas Neues anzufangen.
Im Leben kommen die großen Augenblicke unvermutet,
es hat keinen Sinn auf sie zu warten.
Ich bereue fast nichts, was ich in den Jahren bei Siemens/NSN getan habe,
wenn ich im Augenblick des Geschehens glücklich war.
Die Zeit ist nun bei mir nach 32 ½ Siemens/NSN-Jahren abgelaufen,
doch ist’s kein Grund zum Haare raufen.
Ich bin nicht allzu sehr betroffen, denn eine andere Tür steht offen.
Man sprach von Solidarität und „wir kämpfen miteinander“
und was ist geblieben?
1.600 Kolleginnen und Kollegen, die einen Fußtritt bekamen
und aus der Firma gekickt wurden.
Ich bin wütend und traurig darüber wie erniedrigend, menschenverachtend und ehrlos die Abschiebung verlaufen ist. Meine Menschenehre ist verletzt!
(Buggy15)
Sonntag, 29.4.2012
Arge Besuch beim Standort NSN Mannheim: Alles bleibt in Ungewissheit
Letzten Donnerstag hatten wir in Mannheim einen Besuch von der Agentur für Arbeit. Die Arge-Mitarbeiter konnten uns keine verbindlichen oder konkreten Aussagen machen, weil es immer noch offen ist, ob die Leute in den Regionen überhaupt in eine beE gehen. Wie mehrfach in der Presse angekündigt, wäre München „gerettet“ und die Verhandlungen sind abgeschlossen.
Für die übrigen 900 Leute, die abgebaut werden sollen, und für die 30 Standorte, die in Deutschland geschlossen werden sollen, gibt es keine Lösung. Wie im
NCI-Artikel vom 20 April berichtet, wurden die Gespräche mit der NSN-Geschäftsleitung vertagt, weil die Geschäftsleitung dem Regionen-Betriebsrat eine Namensliste zur Verhandlung vorgelegt hatte, die abgelehnt wurde. Seitdem gibt es laut Betriebsrat noch nicht einmal Termine für weitere Gespräche oder Verhandlungen mit der Betriebsleitung.
Und so geht das Leiden der Beschäftigten, die Geldverschwendung der Firma Nokia Siemens Networks weiter...
(ma)
Donnerstag, 26.4.2012
Verraten und verkauft?
In der heutigen SZ kommen unter dem Thema des Tages „Die Verkauften“ empörte NSN-Mitarbeiter zu Wort, die zum 1.5. in die Beschäftigungsgesellschaft beE wechseln, also letztlich ihren Job verlieren.
Die SZ zitiert die Gefühlslage: „Viele Betroffene sind wütend über den Umgang mit ihnen - nicht nur auf das Unternehmen, sondern insbesondere auf die Arbeitnehmervertreter...
was Gewerkschaften und Betriebsrat als vernünftigen Kompromiss loben, empfinden viele als Verrat...
Der Arbeitgeber handelt artgerecht, aber der Betriebsrat und die IG Metall haben unsere Interessen verraten“.
Hintergrund ist, dass der IGM-dominierte Betriebsrat „Namenslisten“ für den Personalabbau, also für diese beE, unterzeichnet hat – verbunden mit der Ankündigung, dass jeder beE-Verweigerer, der nicht “freiwillig“ (welch ein Zynismus!) in die beE geht, gekündigt wird, und dies ohne Abfindung.
In Verbindung mit der wenig prickelnden Aussicht, anderhalb Jahre oder länger wegen einer rechtswidrigen Kündigung gegen eine Firma zu prozessieren, die (so wie sie dzt. geführt wird) womöglich in anderthalb Jahren schon gar nicht mehr existiert, haben sich tatsächlich 99% der auserwählten Mitarbeiter für den Gang in die beE entschieden – „danke“ sagen dafür aber die wenigsten.
A propos „auserwählt“: Das ist der eigentliche Clou daran. Der Arbeitgeber mag zwar auch hier und da ein paar soziale Kriterien dabei mit berücksichtigt haben, aber für Kündigungen verlangt das Gesetz viel mehr, nämlich eine betriebsweite Sozialauswahl wie sie so nicht erfolgt ist. Vielmehr entsteht gar der Eindruck, dass bei dieser Aufstellung der Namensliste auch ein paar „alte Rechnungen beglichen“ wurden - womöglich sogar auf beiden Seiten des Verhandlungstisches. Alles nicht ganz geruchsfrei.
Erst recht, wenn man bedenkt, dass sich dieser Betriebsrat einmal mit dem vollmundigen Versprechen, niemals solche Namenslisten zu unterzeichnen, ins Amt wählen ließ – am Ende des Tages machte er genau das Gegenteil, rettete (für wie lange auch immer...) den Münchner Standort und damit sich selbst (eine Kollegin nannte das im SZ-Interview den “Selbsterhaltungstrieb des Betriebsrates“) und ersparte 2000 Kollegen einen Umzug nach Ulm etc., und verkaufte im Gegenzug 1.600 Kollegen in die beE.
Kollegen, von denen Viele bei korrekter Sozialauswahl (ohne Namenslisten) wohl ihren Job behalten hätten - für die meisten von ihnen wäre ein Umzug nach Ulm immer noch besser gewesen als der Job-Verlust.
So gesehen hat der BR die Einen für die Anderen verkauft – die „Anderen“ mag’s freuen, die „Einen“ nicht.
Und bis zu den nächsten BR-Wahlen (in diesem Falle wohl in einem Jahr) ist ja vielleicht auch wieder etwas Gras über die Sache gewachsen?
Auch dass die IG Metall für ihre Mitglieder bessere Konditionen in der beE ausgehandelt hat als für alle Anderen stieß auf Kritik („zweigleisig gekämpft“), nachdem noch vor ein paar Wochen groß auf Solidarität gepocht und zu gemeinsamen Demos von Metallern und nicht-Metallern aufgerufen wurde; plötzlich war von dieser Solidarität keine Rede mehr, danach erklärte ein Betroffener abgeklärt „in Zukunft gemeinsame Demos nur noch gegen Vorkasse“.
Es sind wohl nicht nur die Zwei, die sich in diesem SZ-Interview kritisch geäußert haben, die sich derzeit verscheißert vorkommen.
(cnn)
Donnerstag, 26.4.2012
NSN München – gute und soziale Lösung?
Ein Repräsentant der Firmenleitung macht in einer Mail an regionale Betriebsräte enormen Druck die Münchner Regelung auch dort zu übernehmen.
Zitat (gesamter Text liegt der Redaktion vor):
"Nachdem wir für München eine aus meiner Sicht gute und soziale Lösung für den Standort und die Mitarbeiter gefunden haben, scheint ähnliches für den Rest von Deutschland nicht möglich."
"In München war die Akzeptanzquote für die angebotene BEE und ATZ Lösung übrigens nahezu 100%, was mich bestätigt, dass dies eine den Umständen entsprechende bestmögliche Lösung war."
Als beE-Betroffener Münchner kann man hier nur komplettes Unverständnis bekunden.
- in München, insbesondere hinsichtlich beE Eintritt war nichts wirklich freiwillig, nachdem der Betriebsrat einem mit der Namensliste alle auch nur halbwegs erfolgversprechenden Handlungsoptionen genommen hatte, gab es keine vernünftige andere Wahl mehr als zu unterschreiben
- das alles auch noch in einer unerhört kurzen Frist von rund 3 Werktagen über die Osterfeiertage! ("Geld oder Leben" bzw. "beE oder nach 7 Monaten ohne Einkommen ohne Abfindung und vor allem ohne Kündigungswiderspruch des BR" - wie entscheidet man sich da wohl?)
- die Münchner Trennungs-Konditionen sind wirklich schlecht:
- 12 Monatsgehälter Abfindung ohne Kündigungsfristausgleich (d.h. faktisch nur 5 Monatsgehälter Abfindung)
- beE für 2 Jahre, von der der Steuerzahler im ersten Jahr per Kurzarbeitergeld das meiste bezahlt.
- keine Staffelung der Abfindungen nach Alter oder nach langjähriger Firmenzugehörigkeit
- und was bitteschön soll an Namenslisten, die die Firma diktiert, "gut und sozial" sein?
So billig sind von einer nicht insolventen Firma mit zahlungskräftigen Müttern wohl noch nie langjährige Mitarbeiter, Schwerbehinderte, Jubilare etc. entsorgt worden.
(beE Insasse)
Dienstag, 24.4.2012
Vernetzungsangebot für beE-Widersprecher
Laut Flurfunk gab es in Mch-M etwa ein Dutzend beE-Widersprecher (das bedeutet eine 99%ige beE-Zustimmerquote), die es auf Kündigung und Kündigungsschutzprozess ankommen lassen.
Wäre schön wenn diese mit uns
Kontakt aufnähmen, wir berichten gerne darüber, wie’s mit ihnen weiter geht, und geben auch Gerichtstermine im Internet bekannt, um die Säle zu füllen – insofern dies nicht unerwünscht ist, darauf nehmen wir natürlich Rücksicht. Und selbstverständlich behandeln wir alle Infos in anonymisierter Form.
Dürfte ja nicht uninteressant werden, da die Sozialauswahl des Arbeitgebers auf den ersten Blick alles andere als fehlerfrei aussieht, und auch deren Prüfung durch den Betriebsrat mehr als zu wünschen übrig lässt.
Was aber nicht wirklich überrascht: Wenn der Arbeitgeber eine völlig korrekte betriebsweite Sozialauswahl machen wollte, wären die dann ausgesprochenen Kündigungen auch ohne BR-Unterschrift unter einer Namensliste schon rechtssicher (dank korrekter Sozialauswahl); eine solche Namensliste braucht es daher eher dann, wenn man eine Auswahl, deren Korrektheit und Rechtssicherheit der Arbeitgeber selber nicht so recht glaubt, durch die BR-Unterschrift nachträglich rechtssicherer machen will.
Eigentlich würde der Betriebsrat mit seiner Unterschrift attestieren, dass es eine fehlerfreie Sozialauswahl war - was aber völlig witzlos ist, denn wäre sie fehlerfrei, dann bräuchte der Arbeitgeber wie gesagt auch diese Unterschrift nicht.
Der "Clou" hinter einer Namensliste ist also vielmehr, dass der Betriebsrat mit seiner Unterschrift eine Auswahl, die offenkundig nicht fehlerfrei ist, als vermeintlich fehlerfrei attestiert - also letztlich lügt (z.B. aus einer Erpressungssituation "sonst schließen wir den Betrieb ganz" heraus) - was dann dazu führt, dass das Gericht sagt "wenn schon der eigene Betriebsrat die fehlerfreie Sozialauswahl bestätigt, dann glauben wir das auch" - womit nur noch auf "grobe" Fehlerhaftigkeit geprüft wird, und dies bei Beweislastumkehr.
Das Problem "Recht haben bedeutet nicht immer auch Recht kriegen" wird dadurch vertieft, die Klage-Erfolgsaussicht deutlich geschmälert. Schmäler, aber nicht zu Null werden lässt - auch hier hängt die Erfolgsaussicht natürlich noch stark von den individuellen Sozialdaten ab, oder anders formuliert, vom Grad und der Offensichtlichkeit der Fehlerhaftigkeit bei der "Sozialauswahl".
Wenn Betroffene sich
bei uns melden, dann gebt bitte weiterhin an, ob Ihr an einer Vernetzung untereinander interessiert seid:
Wir bieten an, dass wir Euch (und nur Euch) Betroffenen auf Wunsch die Mailadressen der jeweils anderen Betroffenen, ebenso Klagenden weitergeben, so dass Ihr Euch untereinander jeder-mit-jedem austauschen könnt.
Gleiches gilt auch für andere eventuelle Klagen in dem Kontext, von denen wir noch nicht wissen, ob es sie überhaupt geben wird, z.B. Klagen auf Siemens-Rückkehr (wegen fehlerhafter Unterrichtung beim Betriebsübergang hinsichtlich der NSN-Mehrheitsverhältnisse) oder Klagen auf Gleichbehandlung in der beE (keine Sonderkonditionen für Metaller).
(cnn)
Dienstag, 24.4.2012
Einrichtung eines Yahoo-Forums für die neuen NSN-beE'ler
Ein beE-betroffener NSN-Kollege hat eine Yahoo-Gruppe für die neuen NSN-beE'ler eingerichtet; wenn Ihr die nachfolgenden Schritte durchlauft, könnt Ihr nachher per einfacher Mail an die unter Punkt 6 genannte Mailadresse auf einen Schlag alle anderen (in der Gruppe angemeldeten) beE-Kollegen erreichen, und bekommt umgekehrt auch deren Mails an Eure Mailadresse zugestellt.
Eine Art Rundmail-basierter Chatroom also, ähnlich wie bei der letzten NSN-beE die Future09-Gruppe.
Anleitung fürs Forum “Gallier@NSN_beE”
NSN-beEler (2012) organisieren sich und richten zum Informationsaustausch eine Yahoo!Group ein
Nach dem Vorbild der beEler der zurückliegenden Jahre habe ich eine Yahoo-Gruppe
"Gallier@NSN_beE" ins Leben gerufen.
Diese Gruppe soll den Betroffenen ein Forum bieten, Fragen zu klären und Aktionen zu entwickeln. Informationen zu Themenpunkte wie - Probleme/Fehler bei den Gehaltsabrechnungen, Tipps/Fragen/Rückmeldungen bei Bewerbungen und Fortbildungen – können ausgetauscht werden. Damit kann jeder einzelne profitieren. Auch lassen sich Wünsche, Anforderungen von einer Gruppe besser durchsetzen, als von Einzelpersonen.
Natürlich sind auch Wünsche und Anregungen gefragt, wie man Abläufe in dem Forum gestalten kann, was man besser machen kann. Das Ganze ist auch als Lernprozess gedacht. Jeder der mitmachen will, kann sich einbringen.
Die Infos, wie man sich in der Yahoo!Group anmeldet und mitmacht - falls gewünscht - hier in aller Kürze zusammengefasst:
Das Forum ist als Yahoo!Group eingerichtet, gedacht für beE (2012) betroffene NSN Kollegen, aber auch Interessierte (auch von NSN). Es gibt keine Zutrittsüberprüfungen.
(Falls Links in der Beschreibung nicht automatisch funktionieren, bitte kopieren und dann ausführen.)
- Da das Forum als Yahoo!Group eingerichtet ist, benötigt jedes Mitglied eine Yahoo! ID.
- Wer noch keine Yahoo! ID besitzt, richtet sich bitte über folgenden Link (https://edit.europe.yahoo.com/registration?.intl=de ) seine persönliche Yahoo! ID ein.
Die folgende System- Bestätigungsmail bitte über den erhaltenen Link bestätigen.
- Dem Forum „Gallier@NSN_beE“ kann man beitreten, indem man man auf der Homepage des Forums den Button „der Group beitreten“ anklickt. Im nächsten Schritt muß man noch einige, wenige Profildaten eingeben bzw bestätigen.
Wichtig an dieser Stelle ist, bei der Eingabe:
"Mail-Adresse: Wählen Sie die Mail-Adresse, an die die Beiträge der Group gesendet werden sollen."
auch die Mail Adresse einzutragen, mit der man Beiträge ans Forum schicken will bzw Beiträge empfangen will. Falls diese nicht angezeigt wird, muß man sie hier direkt als neue Mail-Adresse hinzufügen.
Alternativ kann man sich auch per Mail fürs Forum registrieren. Einfach formlose Mail an gallier_at_nsn-subscribe@yahoogroups.de schicken.
Die Profildaten kann man auch jederzeit wieder ändern. Mit der Option “Mitgliedschaft bearbeiten” auf der Startseite, kann man dies machen.
- Damit ist man Mitglied im Forum „Gallier@NSN_beE“.
- Ab jetzt kann man sich immer mit seiner persönlichen Yahoo! ID im Forum „Gallier@NSN“ anmelden. Falls man mit seiner Yahoo! ID schon angemeldet ist, gelangt mit direkt ins Forum, ansonsten muß man sich über den Anmeldebutton unten links (Bereits Mitglied? Anmelden bei Yahoo!) anmelden.
- Beiträge können direkt eingetragen werden, aber auch per Mail geschickt werden. Hierzu benutzt man folgende Mail-adresse gallier_at_nsn@yahoogroups.de
(bt)
Freitag, 20.4.2012
NSN Regionen-Betriebsrat lehnt Namenslisten ab
Wie wir von einem Leser mitgeteilt bekamen, hat die deutsche NSN-Geschäftsleitung dem Regionen-Betriebsrat eine Namensliste zur Verhandlung vorgelegt.
Also genauso wie zuvor in München.
Anders als die Münchner aber hat der Regionen-BR die Unterzeichnung einer solchen Namensliste abgelehnt!
Hat sich wohl an das Einmaleins der Betriebsratspflichten erinnert, wie man es schon in der ersten BR-Einführungsschulung für neue Betriebsräte lernt.
Wie's da nun weitergeht ist damit erst einmal offen.
(Die Redaktion)
Dienstag, 17.4.2012
Abbau-Modell zur Aushebelung wichtiger Arbeitnehmerrechte
Nokia Siemens Networks ist es mit Hilfe von IG Metall München und Betriebsrat gelungen, mit dem Abbau-Modell vom 04.04.2012 in der Münchner Martinstraße auf einen Schlag folgende Rechte auszuhebeln:
die Sozialauswahl (§1 KSchG) |
durch Vereinbarung einer Positiv- und Negativ-Namensliste durch den Betriebsrat.
Die Betriebsräte berufen sich darauf, dass ihr Sonderkündigungsschutz berücksichtigt werden muss, sprechen aber allen anderen Mitarbeitern ihren Kündigungsschutz ab.
|
das Kündigungsverbot wegen des Übergangs eines Betriebsteils (§613a IV BGB) |
den tariflichen Kündigungsschutz |
den Jubilarschutz |
der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte (§85 ff SGB IX) |
das Diskriminierungsverbot von Frauen und Schwerbehinderten (Art. 3 III GG) |
den Gleichbehandlungsgrundsatz (IGM Privilegien) |
Durch Verzicht auf den Sozialplan durch den Betriebsrat und Vereinbarung des Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrags durch die IG Metall |
die soziale Staffelung der Abfindung (nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) |
Durch Vereinbarung des Sozialtarifvertrags.
Dadurch werden die IG Metall Privilegien bezahlbar, denn die Gesamtsumme, die für Abfindungen, beE-Entgelt und ATZ zur Verfügung steht ist fix
|
Um diese Namenslisten so durchdrücken zu können hat man eine „Alternativlosigkeit“ geschaffen. Der Mitarbeiter bekommt nichts, wenn er das Angebot nicht annimmt und stattdessen Kündigungsschutzklage erhebt.
Auch in Bezug auf die Kündigungsschutzklage hat der Betriebsrat durch die Namensliste
- auf die Widerspruchsmöglichkeit und damit die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter bis zum Prozessende verzichtet.
- Gleichzeitig hat er die Beweislast umgekehrt, wobei der Mitarbeiter keine Chance hat, an die Personaldaten zu kommen, die er benötigen würde, um eine grobe Fehlerhaftigkeit der Namensliste nachzuweisen.
Dieses Modell funktioniert nur, wenn der Betriebsrat mitspielt und dafür ist er nicht gewählt.
In diesem Fall hat der Betriebsrat die Interessen der Mitarbeiter schlicht und einfach nicht vertreten.
(iw/cr)
Dieser Artikel ist erschienen auf www.nci-net.de
Montag, 16.4.2012
... und tschüs!
Nach langen Geburtswehen (und unter Ausschaltung von Emotionen und Kampfeslust) habe heute auch ich mich dazu durchgerungen, meinen beE-Vertrag zu unterschreiben.
Nicht die unsägliche Namensliste und die sonstigen Tricksereien haben mich dazu motiviert, sondern die schlichte Frage: Wenn ich nicht gehe und mich kündigen lasse, wer sagt mir dann, dass es die Firma, gegen die ich zwei Jahre lang prozessiere, in zwei Jahren noch geben wird?
Und bis zum Rentenalter sind’s auch noch ein paar Jahre mehr...
Wenn der Gaul tot ist, sollte man absteigen, und ohne Trennungsschmerz oder Groll umsatteln und konsequent nach vorne blicken: Unsere Zukunft liegt woanders, und wenn’s so läuft wie ich hoffe, werden wir noch lange Jobs haben, wenn es NSN (zumindest in Deutschland) längst nicht mehr gibt!
Damit will ich nichts verharmlosen: Der beispiellose Interessenverrat unseres tollen IGM-dominierten Münchner Selbstrettungsbetriebsrats mit dieser heillosen Namensliste, die die Sozialauswahl nicht nur eliminiert sondern auf den Kopf gestellt hat, wird auch Opfer kosten. Es wird auch Kollegen geben, die keinen vernünftigen Job mehr bekommen und in die HartzIV-Karriere abrutschen werden. Die Vermittlungsquoten der letzten noch bis Ende Juni laufenden NSN-beE waren ja nicht gerade berauschend.
Und auch sonst werden so einige Lebenspläne umzustellen sein: Die Einstellung auf ein niedrigeres Gehalt, oder ein Umzug den man so eigentlich nicht wollte...
Aber lasst Euch nicht davon entmutigen, letztlich ist jeder seines eigenen Glückes Schmied!
Blick zurück im Zorn, oder in Wehmut?
Weder – noch. Auf wen sollte ich wütend sein? Auf eine Firma – geht nicht.
Auf unsere Top-Manager? Ich kann nicht auf jemanden wütend sein, der deshalb scheitert, weil er mit seiner Aufgabe überfordert war; allenfalls auf die Verantwortlichen dieser Personalentscheidung.
Auf meine Chefs? Die waren (meine zumindest) anständig und fair, an denen lag’s nicht.
Auf die Personalabteilung? Die haben auch nur ihren Job gemacht, und dem Herrn sei’s geklagt, sie haben ihn diesmal leider ziemlich gut gemacht. Aber zumindest wussten wir von Anfang an, auf welcher Seite des Gartenzauns sie stehen - anders als bei unseren eigenen Interessenvertretern!
Okay okay, kommen wir der Sache also langsam näher: Wütend sein auf Gewerkschaft und Betriebsrat?
Nein, auch das nicht, nicht generell. Ich hatte die Ehre, auch mit einigen wirklich vorbildlichen Betriebsräten zusammen arbeiten zu können, die zugleich auch Gewerkschafter waren - Leute wie Heribert F., Bernfried B. oder Peter K. zum Beispiel – was zeigt, dass es auch anders geht, dass es auch Gewerkschafter gibt, bei denen zwischen großen Sprüchen und Taten keine Welten liegen, und dass es auch Betriebsräte gibt, die ihren Idealen auch im Feuer noch treu bleiben.
Nur halt viel zu wenige...
Dass es da ein paar Leute gibt, die jetzt nicht mehr meine Hochachtung genießen, wird diese nicht allzu sehr belasten, ich glaube nicht, dass die überhaupt ein Unrechtsbewusstsein haben.
Aber ist das mein Problem?
Halten wir’s also wie
„honoris causa“: Verlassen wir diese Firma erhobenen Hauptes und ohne einen einzigen Blick zurück. Unsere Zukunft liegt woanders!
(bt)
Sonntag, 15.4.2012
NSN Pressemitteilung – Ein Schlag ins Gesicht der Mitarbeiter
Offensichtlich hat die von NSN geforderte Mehrheit der betroffenen Mitarbeiter den Aufhebungsvertrag mit Wechsel in die Transfergesellschaft unterschrieben. Doch dies ist kein Grund für Jubelmeldungen in den Online-Schlagzeilen.
In der NSN-Pressemitteilung vom 13.04.2012 heißt es: „Wie mit der IG Metall im vergangenen Monat vereinbart, war die Annahme dieses Angebots durch eine klare Mehrheit der betroffenen Mitarbeiter die Voraussetzung für den Verbleib des Unternehmens in München“. Doch es war keine Abstimmung an Wahlurnen, wie dieser Text Außenstehenden suggeriert. Es war keine freie Entscheidung, sondern eine erzwungene Mehrheit.
NSN hat in München mit Hilfe der IG Metall und des Betriebsrats ein Exempel statuiert und war damit erfolgreich. Dieses Modell, das entscheidende soziale Errungenschaften im Arbeitsrecht, die schwer erkämpft worden sind, mit einem Schlag zunichte macht, wird nun überall in Deutschland Schule machen. Der Abschluss vom 04.04.2012 stellt die eiskalte Form des amerikanischen Hire and Fire dar. Wobei das Hire nur im Ausland stattfindet. Nach deutschem Arbeitsrecht ist dieses Prinzip eigentlich nicht möglich, dennoch wurde es hier und heute mitten in Deutschland realisiert. Eine soziale Lösung für die betroffenen Mitarbeiter ist dies absolut nicht.
Schon allein die Art, wie dieser Abbau durchgeführt wurde, wurde von Vielen als kalt und unmenschlich empfunden. Ohne Vorwarnung, manche noch in Arbeit ertrinkend, bekommen die Mitarbeiter per E-Mail mitgeteilt, dass sie bis zum Ende des Monats den Arbeitsplatz zu räumen haben, oder sie würden gekündigt und bekämen dann überhaupt keine Abfindung mehr. Das Management besitzt noch nicht einmal den Anstand, dies den Betroffenen in Trennungsgesprächen persönlich mitzuteilen.
Um der Fürsorgepflicht nachzukommen genügt es nicht, am 3. Februar an die Führungskräfte eine E-Mail zu verschicken mit Betreff „Erreichbarkeit der Sozialberatung“ und diesen zu sagen „Bitte lasst eure Mitarbeiter bei Bedarf davon wissen“.
Über den Köpfen der Mitarbeiter hängt wie ein Damoklesschwert die Kündigungsdrohung und gleichzeitig die Drohung, wenn nicht mindestens 90 Prozent zustimmen würden, dann würde der ganze Standort geschlossen. Ihnen wird ein kurzfristiges Ultimatum gesetzt bis ausgerechnet Freitag, den 13., High Noon. Keine Zeit für klärende Gespräche mit Steuerberatern, Rentenberatern, der Krankenkasse, dem Arbeitsamt und dem Rechtsanwalt. Es ist Ostern, das höchste christliche Fest.
Dann werden die Mitarbeiter aufgefordert, ihren Urlaubsanspruch und ihre Plusstunden, von denen manche mehrere Hundert haben, bis Ende April abzubauen. Damit kommt die Trennungs-E-Mail einer fristlosen Kündigung gleich. Nach 25, 30 oder sogar 35 Jahren in der Firma müssen die Mitarbeiter innerhalb einer Woche ihren Arbeitsplatz räumen. Es bleibt nicht einmal Zeit, sich von den Kollegen richtig zu verabschieden. Die Mitarbeiter werden mit einem Fußtritt auf die Straße gesetzt, wohl wissend, dass sie mit über 50 Jahren kaum noch Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz haben werden. So behandelt man Menschen nicht und schon gar nicht Menschen, die viele Jahre oder sogar ihr gesamtes Berufsleben bei Siemens verbracht und diesem Unternehmen zu seinem Erfolg verholfen haben.
Es wundert nicht, dass die Quote erreicht wurde. Die Mitarbeiter hatten keineswegs eine freie Entscheidung, denn die einzige Alternative, die es zur Transfergesellschaft gab, war eine Kündigung ohne jegliche Abfindung in einer Situation, in der eine Kündigungsschutzklage nahezu aussichtslos ist.
Die Mitarbeiter wurden durch die Androhung einer Kündigung ohne Abfindung genötigt, den Vertrag zu unterschreiben, ansonsten wären sie sofort in die Arbeitslosigkeit und ein Jahr später in Hartz IV gefallen und das hätte ihnen einen erheblichen finanziellen Schaden zugefügt. Von Wahl, geschweige denn Wahlfreiheit kann hier keine Rede sein. Wenn man das Wort alternativlos gebrauchen kann, dann hier.
Auch für die verbleibenden Mitarbeiter sind die Aussichten schlecht, denn jedem von ihnen dürfte klar sein, dass das was nach diesem Kahlschlag in München übrigbleibt, keine Zukunftsperspektive über mehr als 1,5 oder 2 Jahre hinaus hat. Die angebliche Standortsicherung für drei Jahre steht unter dem Vorbehalt, dass sich die wirtschaftliche Lage von NSN nicht verschlechtert. Kein Kahlschlag seit Gründung von NSN hat bisher die sich stetig verschlechternde wirtschaftliche Lage aufhalten können. Warum sollte es jetzt anders sein, wo wieder empfindliche Lücken gerissen wurden und die letzte Motivation der Mitarbeiter durch diesen Abschluss vernichtet wurde? Denn jeder weiß jetzt, wie man mit ihm bei der nächsten Abbauwelle umgehen wird.
Die Jubelmeldungen in der Presse, gespeist durch NSN und die IG Metall, sind ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Mitarbeiter. Denn sie wissen, dass dieser Deal ein Scheinerfolg ist. Der Arbeitgeber hat alles erreicht, was er erreichen wollte, nur schneller und billiger. Der Standort Martinstraße wird geschlossen, er ist nicht erhalten geblieben, wie freudig in der Presse gemeldet.
Es besteht für keinen der 3.600 Mitarbeiter in München ein Grund, sich über diesen Deal zu freuen.
(iw/cr)
Dieser Artikel ist erschienen auf www.nci-net.de
Freitag, 13.4.2012
NSN München: Quorum für beE erreicht
Bis heute, Freitag den 13.04., 12:00 Uhr lief die Abgabefrist für die unterschriebenen beE-Verträge, d. h. die Zustimmungsmöglichkeit zum beE-Übertritt. Urlauber und sonstige Nachzügler haben eine Fristverlängerung bis zum 18.04.2012, 18:00 Uhr.
Das Zittern sollte also weitergehen bis nächste Woche, ob die geforderten 90 % Zustimmung erreicht werden oder nicht. Sollte der NSN-IGM-Deal noch platzen, weil weniger als 90 % zustimmen?
Auf der Homepage des Betriebsrates NSN in der Martinstraße wurde heute Abend dazu folgender Artikel gepostet:
„13.04.2012 Quorum erreicht
Wie wir soeben um kurz vor 18 Uhr erfahren haben, wurde das nötige Quorum von 90% Zustimmung zum beE-Angebot erreicht.“
Die Ungewissheit hat ein Ende.
(Buggy15)
Freitag, 13.4.2012
NSN: beE-Vertrag machte eine Rundreise
Mein beE-Vertrag wurde nicht auf direktem Weg an meine Heimatadresse zugestellt. Aufgegeben wurde der am 5. April 2012. Beauftragt für die Auslieferung wurde ein Express-Kurier-Direkt-Dienst.
Zuerst ging das Kuvert von München nach Landsberg am Lech. Dann wurde der beE-Vertrag mit noch einigen anderen ins Auto gepackt. Ausgeliefert wurde er dann am Samstag, den 7. April 2012. Ich musste mit meiner Unterschrift bestätigen, dass ich das Kuvert erhalten habe. Hierbei fiel mir auf, dass der Brief schon eine Rundreise in unserer Region hinter sich hatte, denn es waren schon viele vor mir dran. Es waren sehr wenige, die noch nicht ausgeliefert waren.
Woher ich das alles weiß? Auf dem Aufkleber stehen Abgabedatum, Zustelldatum sogar mit Uhrzeit und von wo nach wo. Auf dem DIN-A4-Zettel, wo ich unterschreiben musste, musste man schon blättern bis mein Name auftauchte.
Da wundert mich nichts mehr, wenn einige Verträge am Dienstag, 10. April immer noch nicht angekommen waren, wenn sie zuvor noch eine Rundreise absolvieren mussten.
(Buggy15)
Freitag, 13.4.2012
NSN Schweiz streicht 40 Stellen
Laut
NZZonline vom Donnerstag, den 12. April 2012, werden bei NSN in der Schweiz 40 Stellen gestrichen. Diese Streichung erfolgt über alle Schweizer Niederlassungen von NSN bis Ende des Jahres. Derzeit beschäftigt NSN dort 220 Mitarbeiter.
Über einen Sozialplan und andere Maßnahmen versucht NSN den Angestellten Hilfe zu geben.
(Buggy15)
Freitag, 13.4.2012
Keine Nachbesserungen an der beE-Namensliste: NSN schaltet auf stur
Wie sich das wohl an Löschers Unternehmensethik-Lehrstuhl anhören mag? Wahrscheinlich gar nicht, weil’s da totgeschwiegen wird.
Der Münchner NSN-Betriebsrat schreibt auf seiner Intranet-Seite unter der Überschrift
„Auch Härtefälle müssen in die beE“:
„Wir haben alles Mögliche versucht, aber die Firma hat trotz anfänglicher Zusagen in dieser Richtung nach dem 4.4.2012 keinerlei Änderungen an der beE-Liste mehr zugelassen. Das heißt, dass kein Härtefall – Schwerbehinderte, Ehepaare, die beide auf der beE-Liste stehen u.a. – ein Angebot bekommt, in eine der vier Gesellschaften überzugehen und es bei dem beE- (und ggf. ATZ-) Angebot bleibt.“
Ein Zyniker (und bei dem was wir dzt. bei NSN und mit unserem Betriebsrat und der glorreichen IGM erleben, muss man fast schon zwangsläufig zum Zyniker werden) würde jetzt vielleicht feststellen
„na darauf kommt’s jetzt auch schon nicht mehr an – ist der Ruf erst ruiniert…“.
Tatsächlich geht das Ganze noch weiter: Bekanntlich wurde diese Namensliste in kürzester Zeit aufgestellt und in noch kürzerer Zeit vom Betriebsrat quergeprüft (dabei umfasste diese zweitägige Prüfung nicht viel mehr als den Check, ob Betriebsräte, Ersatz-BR’s oder Elternzeit’ler dabei sind, und auch die Betriebsräte im Mch-T-Restmandat wurden von ihren „solidarischen“ MchM-Betriebsratskollegen großzügig abgenickt), und von daher ist es fast schon selbsterklärend, dass diese Namensliste nicht völlig fehlerfrei ist. Wie sollte sie auch – in so kurzer Zeit!
Sollte eigentlich kein Problem sein – Korrekturbedarf erkannt, korrigiert, gelöst und fertig – sollte man meinen.
Aber bei NSN werden nicht nur soziale Härtefälle, sondern auch Korrekturen von schlichten Fehlern in der Namensliste mittlerweile grundsätzlich kategorisch abgelehnt.
Also egal ob offenkundiger Fehler, Verstoß gegen Gesetze und/oder Verträge, Interessenausgleiche etc. oder ob offenkundiger sozialer Härtefall: Es wird grundsätzlich nichts mehr geändert, basta!
In keinem einzigen Fall, einfach prinzipiell nicht.
Was kann einen Arbeitgeber zu so einem unsozialen Verhalten treiben?
Es gibt dafür eigentlich nur eine Erklärung: Die Angst vor dem Aufmachen einer Tür. Die Angst davor, dass dann auch Andere mit durchschlüpfen wollen, wenn die Tür erstmal auch nur einen schmalen Spalt breit geöffnet ist. Die Angst vor einem Präzedenzfall und Nachahmungstätern.
Diese Angst wird vom NSN-Management anscheinend höherwertig eingestuft, als das Bedürfnis nach Gerechtigkeit und sozialer Verantwortung.
Noch ein Punkt mehr für unsere „unwürdig“-Auflistung...
Aber nicht vergessen, die Kollegen die noch bei NSN bleiben „dürfen“: In Bälde dann wieder brav eine Schulung über „ethical business“ belegen und unterschreiben, dass man nie-nicht Geschäftsziele über die Ethik stellt, gell!
(Aber das machen unsere NCI-Leser ja eh – nur dass es ganz Andere sind, die über unsere Zukunft entscheiden.)
(cnn)
Dienstag, 10.4.2012
Unwürdiges Ende bei NSN in München
20 und mehr Jahre Siemens und Nokia Siemens. Etliche Kollegen 30 Dienstjahre und noch mehr. Und was jetzt? Ein Tritt in den Allerwertesten. Aber nicht nur das. Nicht nur gefeuert. Sondern gefeuert auch noch unter unwürdigsten Bedingungen.
- Unwürdig, dass man am Karfreitag, etliche Kollegen auch am Ostersamstag oder Ostersonntag den Aufhebungsvertrag per Kurier zugestellt bekommen.
- Unwürdig, dass man sich binnen 3-4 Tagen entscheiden soll, ob man diesen unterschreibt.
- Unwürdig nach einem langen Berufsleben die Drohung, dass man andernfalls in einer "leeren" GmbH ohne Geschäftsauftrag landet und man mit der Schließung dieser GmbH entsorgt wird, wenn man den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt.
- Unwürdig, dass ein Betriebsrat aus Angst vor Standortschließung und eigenem Jobverlust sich selbst kastriert und auf alle seine Rechte verzichtet.
- Unwürdig, dass ein Betriebsrat diese unerträglich knappen Fristsetzungen für existenzielle Entscheidungen akzeptiert.
- Unwürdig, dass langjährige Mitarbeiter keine Zeit haben, sich mit Experten (Anwälten, Steuer-, Rentenfachleuten) zu beraten.
- Unwürdig, dass ein Betriebsrat in bester AUB-Manier namentliche Kündigungslisten der Unternehmensleitung akzeptiert.
- Unwürdig lächerliche 12 Monatsgehälter nach über 20 oder 30 Dienstjahren als Abfindung von einer Firma zu erhalten. Eine Firma, die nicht insolvent ist und zahlungskräftige Mütter hat.
- Unwürdig, dass ein Betriebsrat auf Kündigungswidersprüche für betroffene Kollegen verzichtet und ihnen damit den Erfolg von Rechtsmitteln praktisch vereitelt.
- Unwürdig, dass ein Betriebsrat diesen Willkürlisten auch noch scheinbare Legitimität verleiht, indem er marginalem sozialen Facelifting die Hand reicht (und damit einen etwaigen Klageerfolg noch weiter reduziert).
- Unwürdig, dass selbst Vorgesetzte nicht wissen, wie diese Kündigungslisten entstanden sind.
- Unwürdig, dass selbst Vorgesetzte völlig überraschend von Kündigung Betroffene sind.
- Unwürdig eine IGM, die obszöne Sonderrechte für bleibende und exorbitante Sonderzahlungen für gekündigte Mitglieder von der Firmenleitung zugestanden bekommt, obwohl die nicht organisierten Mitglieder in den letzten Wochen und Monaten genauso für den Münchner Standorterhalt gekämpft haben. Welches Interesse mag die Firmenleitung wohl hieran haben?
- Unwürdig vor allem eine Geschäftsleitung, die derart rücksichtslos mit langjährigen Mitarbeitern umgeht. Mögen ihnen ihre 30 Silberlinge Prämie dafür genauso wenig Glück bringen, wie einem Herrn J. vor rund 2000 Jahren.
- Unwürdig auch die Siemens AG, die all diese Machenschaften kaum 3 km Luftlinie entfernt von ihrer Konzernzentrale zulässt. Aber zur Not kauft man sich zur Hebung der Ethikbilanz eben einen Peter Löscher-Stiftungslehrstuhl für Wirtschaftsethik an der TUM.
Der letzte Rest an Würde, den man für sich selbst behalten kann, ist diese Firma erhobenen Hauptes und ohne einen einzigen Blick zurück zu verlassen.
(honoris causa)
Freitag, 6.4.2012
Q&A-Veranstaltung des NCI für die Kollegen von NSN in München
Gestern abend hat das NCI zu einer Fragen-und-Antwort-Runde geladen.
Gekommen sind etwa 150 wissbegierige Münchner NSN-Kollegen, die eine Vielzahl von Fragen loswerden wollten, die ihnen, anders als auf anderen NSN-Veranstaltungen wie zum Beispiel in der letzten Betriebsversammlung, bei uns auch beantwortet wurden. Freilich mit dem Ergebnis, dass wir nun zwar alle noch ein Stück schlauer, aber nicht unbedingt auch glücklicher sind: Die Lage ist leider wirklich sehr ernst.
Es muss (BR-)Kollegen geben, die schon von Alpträumen geplagt wurden, was wir da womöglich Schlimmes veranstalten könnten, es wurden sogar gezielt Gerüchte in die Welt gesetzt, wir wollten den Kollegen dazu raten, sich auf hochriskante Kündigungsschutzprozesse einzulassen, um so die 90%-Zustimmerquote zu sabotieren - mitnichten, schon lange keinen solchen Schmarrn mehr gehört!
(Und das will schon etwas heißen, denn in den letzten Tagen haben wir sehr viel Schmarrn zu hören und zu lesen bekommen…)
Warum sollten wir sowas tun wollen? Da hat mal wieder jemand überhaupt nichts begriffen.
Daher nochmal zur Klarstellung, worum es dabei ging, und worum nicht:
Wie schon mit der
Einladung verdeutlicht, diente diese Q&A-Runde nicht dazu, Detailfragen zum Verhandlungsergebnis, der beE etc. zu beantworten, darum dürfen sich gerne die Verhandlungsführer, der Betriebsrat und die Personalabteilung kümmern, die das angerichtet haben.
Auch diente dieses Trefffen nicht dem post-mortem-Abschimpfen über das bescheidene Verhandlungsergebnis, die fatale Namensliste, die noch miserablere Namenslisten-Sozialauswahl-Prüfung (auch das noch!), die nicht ganz geruchsfreie IGM-Selbstbevorzugung etc. – dazu hätten drei Abendstunden nicht gereicht, für diese Aufarbeitung bräuchte es wohl Wochen und Monate...
Wir haben uns vielmehr konsequent auf 1 Thema konzentriert, und dieses betraf natürlich primär die Unzufriedenen (z.B. „soll in die beE, will aber nicht“ oder „will in die beE, darf aber nicht“ etc.):
Den Kollegen ihre Fragen zu beantworten, die sie in ihrer Situation haben, nun in sehr kurzer Zeit eine sehr folgenschwere Entscheidung für sich treffen zu müssen.
Außer uns tut das ja leider keiner, alle Anderen sagen nur „frag nicht so viel, DA musst Du unterschreiben“.
Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat mögen in unheiliger Dreieinigkeit den Kollegen einhämmern, dass sie eigentlich nur noch tun können was ihnen befohlen wird, dass sie also gar keine verschiedenen Handlungsoptionen haben, so dass sie keine Wahl, keine persönliche Entscheidung zu fällen haben, weil eh schon Andere für sie entschieden haben – von ihnen wird eigentlich keine Entscheidung sondern nur noch eine Unterschrift verlangt, eine reine Formalie.
Aber ist das wirklich so?
Grundsätzlich nicht: Jeder hat verschiedene Handlungsoptionen, zwischen denen er sich nun entscheiden muss, und dies in gerade mal 5 Werktagen (für diesen großzügigen Terminrahmen nochmal ein herzliches Vergelt’s Gott!).
Wir haben diese Optionen (nach Betroffenen-Gruppen) besprochen, und wir haben besprochen (ausschließlich auf Fragen-Antwort-Basis, nicht mit vorbereiteten Präsentationen), was alles für die richtige Entscheidung für die richtige Option zu berücksichtigen ist, welche Pro’s und Con’s, Chancen und Risiken zu beachten sind.
Unser Ziel war zu keinem Zeitpunkt, irgend jemanden zu irgend etwas zu überreden (warum sollten wir auch?), deshalb sprachen und sprechen wir auch keine Entscheidungs-Empfehlungen aus, sondern wir versorgen die betroffenen, fragenden Kollegen nur mit den Infos, die diese benötigen, damit sie auf dieser Informationsbasis selber die für sich richtige Entscheidung finden können. Hilfe zur Selbsthilfe, unser altes NCI-Motto.
In dieser Vorgehensweise spiegelt sich freilich ein alter Konflikt zwischen NCI und IGM wider, wir NCI’ler stehen auf dem Standpunkt, dass wir denkende und selbst über unser Leben entscheidende erwachsene Menschen sind, während Andere uns einreden wollen, dass wir nur willenlose Schachfiguren seien – Andere entscheiden wohin der Bauer ziehen soll (z.B. in die beE), er selber soll sich nur noch gefälligst dahin bewegen. Denken tun andere für ihn.
Es zeichnet sich schon ab, dass viele Kollegen sich letztlich (wenn auch zähneknirschend) für genau das Vorgehen entscheiden werden, das der Arbeitgeber von ihnen verlangt - der große Unterschied (für Manchen mag der unwesentlich sein, für uns nicht) ist aber, dass sie sich dann nicht so entscheiden, weil Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat sie dazu drängen, sondern weil sie selbst, nach Abwägung aller Für’s und Wider’s, so entschieden haben - und sie dann auch wissen, warum sie das so entschieden haben.
Es hat etwas mit Fremd- und Selbstbestimmung zu tun.
Wie ist nun so die Stimmung, und wie schaut’s aus für die 90%-Zustimmerquote?
Fangen wir mit Letzterem an: Die 90%-Quote würde nur platzen, wenn mehr als 160 Kollegen einen (dank Namensliste und Ausgliederungen/Schließung in den meisten Fällen hochriskanten) Kündigungsschutzprozess führen wollten – das ist reichlich unwahrscheinlich.
Die Stimmung ist aber natürlich wütend und gedrückt zugleich; schlimm genug, dass es eine Namensliste geben musste, aber musste es dann auch gleich noch SO eine Namensliste sein? Uns wurden von den Betroffenen zahlreiche Beispiele geliefert, die deutlich dokumentieren, dass diese im Schweinsgalopp durchgeprügelte „Sozialauswahl“ trotz BR-Prüfung grob fehlerhaft ist, mit Fehlern die es nach einer gewissenhaften Prüfung durch den Betriebsrat nicht mehr hätte geben dürfen.
Aber es hilft wenig: Das Kind ist im Brunnen.
Und nun?
Nun dürfen wir alle entscheiden. Na, dann mal fröhliche Ostern!
(bt)
Mittwoch, 4.4.2012
Münchner NSN-Betriebsrat verweigert Auskünfte zur „Sozialauswahl“ hinter der beE-Namensliste
Was haben wir heute auf der NSN-Betriebsversammlung in München wesentliches Neues erfahren?
Mittwoch, 4.4.2012
NSN München: Teile und herrsche
Eines war von Anfang an klar: Sobald erst mal klar ist, wo wer landet, wird die Belegschaft gespalten sein.
Nicht etwa in die beE’ler und die GmbH’ler, sondern in die Zufriedenen (die eh in die beE wollten bzw. nicht müssen) und die Unzufriedenen.
Besonders wird das auch durch eine IGM-Terminverschiebung (ohne Begründung) dokumentiert:
Statt wie üblich am Donnerstag um 16:00, wird die IGM-Mitgliederversammlung nun erst um 17:00 stattfinden – wohlwissend, dass das NCI um 18:00 zu einer „was-kann-ich-tun-Q&A-Session“ eingeladen hat. So ein Zufall aber auch.
Prima, so werden die Mitarbeiter schön in 2 Haufen sortiert:
Wer zu den Unzufriedenen zählt, kommt zum NCI-Event, und die Zufriedenen gehen dann zur IGM-Mitgliederversammlung (dann kommen sie sich wenigstens nicht ins Gehege) und können sich gegenseitig beglückwünschen, dann gibt’s da wenigstens keine kritischen Kommentare der Unzufriedenen.
Böse kleine Spielchen.
(bt)
Mittwoch, 4.4.2012
Überwiegende Mehrheit = 90%
Nach langem Schweigen hat das NSN-Management gerade herausgelassen, was es unter einer „überwiegenden Mehrheit“ versteht, die der beE zustimmen sollen:
Satte 90%!
Angesichts dessen, dass eine Namensliste entstanden ist, auf der auch zahlreiche Kollegen mit sehr langer Dienstzeit (über 25 und gar 30 Jahre) und insbes. zahlreiche Kollegen im besonders kritischen Altersfenster 50-55 stehen, ist das ein sehr „herausforderndes“ Ziel, das den „Plan B“ (die Alternative zu Suris Plan) ernsthaft in Frage stellt!
Bei einer anständig (wirklich sozial) aufgestellten Namensliste wäre das anders – aber so ?
(cnn)
Dienstag, 3.4.2012
Namenslisten für NSN München: Hofmannstraße/2003 die Zweite?
Steht Plan B zur Rettung von NSN in München kurz vor dem Scheitern?
Der Münchner NSN-Betriebsrat übertrifft sich selbst:
Nicht schon schlimm genug, dass er überhaupt Personalabbau-Namenslisten durchwinkt (eigentlich auch dies schon ein absolutes Betriebsrats-NoGo), nein, er hat in nur 2 Tagen eine „Sozialauswahl“ des Arbeitgebers von 1600 (aus 3600) Mitarbeitern „überprüft“ – ein anwesender Betriebsrat formulierte das wie folgt:
"...die Überprüfung der einzelnen Namen (ca. 1.600) geht nur nach dem Zufallsprinzip. Name für Name wird durchgescrollt und wenn einem der Anwesenden BRMs (und der SB-Vertreterin) die Person zufällig bekannt ist, wird überlegt, ob grobe Fehler vorliegen."
Wem das noch nicht reicht, dem sei noch gesagt, dass dabei eine „Sozialauswahl“ herauskam, bei der mit (rechtlich nicht unumstrittenen) Altersclustern so trickreich operiert wurde, dass am Ende des Tages auch so manche Kollegen mit über 30 Dienstjahren auf der Namensliste landeten!
Wie wohl die Gerichte über eine derartige Überdehnung des Sozialauswahlbegriffs urteilen werden?
Trotz Namenslisten (bei denen die Sozialauswahl vor Gericht nur noch auf grobe Fehler geprüft wird, und dies auch noch mit Beweislast beim Arbeitnehmer): Rechtssicher sieht anders aus!
Damit haben die Genossen sogar uns überrascht (man kann doch nie schlecht genug denken…), das toppt die Hofmannstraßen-Kündigungen aus dem Jahr 2003 sogar noch:
Damals lachten sich die Juristen schon über die Firma Siemens schlapp, weil diese behauptet hatte, die Kündigung von Mitarbeitern mit 25 Dienstjahren sei das Ergebnis einer (wohl sehr speziellen) „Sozialauswahl“ gewesen – NSN macht jetzt dasselbe in Grün, sogar mit Mitarbeitern mit 30 und mehr Dienstjahren! Gibt’s denn gar keine Schamgrenze mehr?
Ist diese Namensliste damit rechtswidrig?
Klare Antwort: Nein! NOCH ist sie nicht rechtswidrig, aber sie kann es in Kürze werden.
Wieso dieses?
Ganz einfach: Zunächst mal ist das „nur“ eine Namensliste für beE-Nominierungen; beE-Eintrittsangebote sind „freiwillig“, daher gibt es für den Arbeitgeber dafür keinerlei Einschränkungen, er darf jedem dem er will das Angebot machen oder auch nicht machen.
Erst wenn dann (wie angedroht) jeder, der es wagt, dieses freiwillige Angebot auszuschlagen, betriebsbedingt gekündigt wird (copyright wie 2003 in der Hofmannstraße schon mal, wo Siemens alle Kündigungsschutzprozesse verlor), wird’s spannend, denn dann verwandelt sich die beE-Namensliste plötzlich in eine verkappte Kündigungs-Namensliste – und dafür gelten dann sehr wohl diverse Gesetze.
Klar ist ein Kündigungsschutzprozess vor dem Hintergrund dieser unsäglichen Namensliste und auch der bevorstehenden Aufgliederung in 4 Folge-GmbH’s erheblich schwieriger als 2003 - aber bei SOLCH einer „Sozialauswahl“, die so locker das wohl wichtigste Sozialauswahlkriterium, die Betriebszugehörigkeit, aushebelt?
Welche Folgen kann das aber nun konkret haben?
- Die Chancen einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen sind umso höher, je krasser beim Auswahlprozess gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen wurde - bedanken muss sich dafür aber keiner, weder beim Arbeitgeber noch bei seinem willfährigen Betriebsrat.
- Die Wahrscheinlichkeit, dass zahlreiche beE-„Nominierten“ (die mit entsprechenden Sozialdaten nämlich) darauf vertrauen dass nötigenfalls die Gerichte NSN zwingen werden, sich an die Gesetze zu halten, und daher das beE-Angebot ausschlagen, ist bei DIESER Auswahl sehr (und unnötig) hoch.
- Damit wächst auch die Gefahr, dass keine „überwiegende Mehrheit“ der beE-Nominierten brav bis 13.4. das beE-Papier unterschreibt, und deshalb doch Rajeevs ursprünglicher „alternativloser“ Plan A abgewickelt wird – und dann bezahlen womöglich plötzlich noch viel mehr NSN-Kollegen die Zeche, mit Arbeitsplatzverlust oder Umzug.
- Motivsuche: Hat sich da womöglich jemand viel Mühe gegeben, die Namensliste so zu gestalten, dass möglichst viele nicht unterschreiben – damit Rajeevs alter Plan A (A wie Alternativlos) mangels „überwiegender Mehrheit“ doch noch zur Geltung kommt?
Nur dass WIR dann auch noch selber dran schuld sind?
Denn wenn Plan B ernsthaft gewollt wäre, hätten Auswahl und Namenslisten doch wohl ganz anders ausgesehen! Ein Schelm wer sich Böses dabei denkt.
Ist diese unhaltbare Namensliste also nur das Abfallprodukt eines Machtkampfes zwischen Suri und Kaeser, den Suri nun für sich entscheidet?
Sieht leider nicht gut aus, nicht nur für die beE-Nominierten, sondern für alle Münchner NSN-Kollegen!
Der Betriebsrat aber hat auf ganzer Linie versagt. So sehr versagt, dass es womöglich sogar besser gewesen wäre, gar keinen Betriebsrat zu haben (statt eines Betriebsrats, der mehrheitlich so einen haarsträubenden Schmarrn mit unterschreibt).
(cnn)
(AdR.: Der folgende Artikel kann unter diesem Link direkt aufgerufen werden: http://www.nci-br.de/docs/nci-aktuell.htm#3.4.2012-1)
Dienstag, 3.4.2012
Glossar: "Verhandlung 2.0"
"Verhandlung 2.0" steht für eine gruppenweise Ablehnung von unerwünschten "Angeboten" der Firma durch Mitarbeiter, die nur wirksam wird, wenn sich eine vorher festgelegte Mindestanzahl von gleichgesinnten Betroffenen findet. Die Realisierung kann über einen zwischengeschalteten Treuhänder erfolgen. So kann man verhindern, dass ein einzeln Handelnder wider Erwarten unter die Räder kommt, weil er als solcher mit seinen rechtlichen Optionen für die Firma kein Problem darstellt, eine größere, kohärent handelnde Gruppe dagegen schon eher. Ziel einer solchen Aktion ist es, die Firma zu einer Änderung ihres ursprünglichen Angebotes zu bewegen und dabei das persönliche Risiko der einzelnen Personen zu minimieren (
siehe dazu auch Artikel vom 2.4.2012).
Das "Verhandlung 2.0" zugrunde liegende Konzept beunruhigt Betriebsräte oder Gewerkschaftsbosse (mit Abneigung gegen Transparenz beim Verhandeln), weil sie dadurch befürchten müssen, dass Betroffene die Suppe, die ihnen "im Einvernehmen mit der Firmenleitung" gekocht wurde, nicht essen werden.
(CvZ)
(AdR.: Der folgende Artikel kann unter diesem Link direkt aufgerufen werden: http://www.nci-br.de/docs/nci-aktuell.htm#2.4.2012-6)
Montag, 2.4.2012
Wurden die NSN Mitarbeiter in München über den Tisch gezogen? Gäbe es eine Nachbesserungs-Option an der Verhandlungskommission vorbei, ohne größere Gefahr, als einzeln Handelnder unter die Räder zu kommen?
Fangen wir bei der Aktionärsversammlung im Januar 2012 an: Herr Kaeser sagte auf Anfrage, dass man die auf Siemens zukommenden Kosten für die NSN Restrukturierung erst beziffern könne, nachdem die Verhandlungen mit der NSN Arbeitnehmerschaft abgeschlossen sein werden. Das klingt nicht besonders unfair von einem Vorstand, der ganz genau weiß, was die Betroffenen in Jahrzehnten für den heutigen Glanz von Siemens geleistet haben. Später sagte Herr Kaeser öffentlich in Richtung des erfolg- und schamlos agierenden Herrn Suri, dass der Raum für Fehler jetzt sehr klein geworden sei und dass Siemens eine Standortschließung in München nicht ohne weiteres hinnehmen werde. Auch das klingt nicht besonders unfair.
Daraufhin, und das ist jetzt eine begründete Vermutung, wies Herr Suri Herrn Merz an, den finanziellen Puffer, der für die Gehälter des Standortes München bis zur geplanten Schließung Ende 2013 bereit stand, für die Erhaltung des Standortes München zu verwenden, dafür aber die "überzähligen" Leute schneller und ohne rechtliche Risiken (zu erwartende Klagen) zu „entsorgen“. Für jede anhängige Klage muss eine Firma nämlich eine erhebliche finanzielle Rückstellung machen, die potenzielle Käufer und Investoren abschreckt.
Und so sieht das Konzept von Herrn Merz aus:
Herr Merz verhandelt auf Wunsch der IG Metall über einen "Zukunftstarifvertrag" und überredet die Verhandlungskommission, sich auf Namenslisten für die Abzubauenden einzulassen, die der Betriebsrat abgesegnet hat. Dabei sichert Herr Merz zu, dass ca. 600 der ursprünglich Abzubauenden nicht auf den Namenslisten erscheinen werden. Das sind vermutlich jene, die eventuell bessere Chancen hätten, sich mit rechtlichen Schritten zu wehren.
Herr Merz nutzt geschickt die Gunst der Situation, nämlich die erkennbare Furcht der mitverhandelnden NSN Betriebsräte, es durch zu hohe Forderungen doch noch zu einer Standortschließung kommen zu lassen und damit ihren Posten zu verlieren. Und er nutzt die erkennbare Furcht der IG Metall, in diesem Fall das Gesicht zu verlieren. Er macht das angebotene Abfindungspaket aber mindestens so groß, dass ihm dessen Annahme durch die abzuschiebenden Betroffenen bei Empfehlung durch die IG Metall wahrscheinlich erscheint. Die Annahme wird von der von IGM geführten Verhandlungskommission empfohlen, die es sogar hinnimmt, dass die zur Abschiebung bestimmten Mitarbeiter unter einen unanständig hohen Zeitdruck gesetzt werden, nämlich innerhalb weniger Tage und in der Osterzeit eine existenzielle Entscheidung treffen zu müssen, ohne sich gründlich beraten zu lassen und bedenken zu können.
Die Kommunikation der Verhandlungskommission mit der Belegschaft war mangelhaft. Die Nicht-IG Metall Betriebsräte wurden bei den Verhandlungen ausgeschlossen und den IG Metall Mitgliedern wurde ein sog. Eckpunktepapier präsentiert, das diesen Namen nicht verdiente, aber unter fragwürdigen Umständen „einstimmig“ angenommen wurde. Eine von vielen erwartete nochmalige Abstimmung auf einer klareren Basis unterblieb. Der vorgestellte Interessensausgleich enthält anscheinend keine zusätzlichen Inhalte zum Tarifvertrag, was einem sonderbar vorkommen darf.
Wer zur Gruppe der Abzuschiebenden gehört, wird erst am 4. April 2012 enthüllt. Das Gesamtpaket enthält Tabubrüche von beiden Verhandlungsparteien und Klauseln, deren Wirksamkeit bzw. Rechtsgültigkeit bereits jetzt öffentlich von Arbeitsrechtlern bezweifelt werden. Oder es enthält bedingte Zusagen wie „Drei Jahre Standorterhalt bei gleichlaufender wirtschaftlicher Entwicklung“. Das wirft die Frage auf, welche Folgen es hat und wer dafür einsteht, wenn sich einzelne Vertragsklauseln, die für die Entscheidung der Betroffenen fundamentale Bedeutung hatten, bei Belastung als nicht tragfähig im erwarteten Sinne erweisen? Wurden hier in stillschweigender Übereinkunft möglicherweise unwirksame Vereinbarungen getroffen, bei deren Platzen dann jede Seite die Schuld auf die jeweils andere schieben kann?
Weder der von der IGM geführte Betriebsrat noch die IGM haben mit dem angebotenen Gesamtpaket ein Problem. Auch Herr Merz hat wohl seine wichtigsten Ziele erreicht:
- Erhebliche Zeitvorteile und entsprechende Einsparungen gegenüber seinem „worst case“, denn die Zahlung der Gehälter der in München Abzubauenden war schätzungsweise bis Ende 2013 eingeplant.
- Einsparung der Umzüge zum Zweck der Umgehung des Kündigungsschutzes
- Einsparung durch erhebliche Reduzierung der Abfindungspakete gegenüber dem Niveau von 2009 München Hofmannstraße
Die Ziele der Belegschaft aber, mit dem Erhalt des Standortes eine vernünftige Perspektive bzw. ein faires Abfindungspaket zu erhalten, wurden nur teilweise erreicht.
In Anbetracht dieses Gesamt-Bildes stellt sich vor allem für viele zur Abschiebung bestimmten Mitarbeiter die Frage, ob sie ein faires Angebot bekommen haben, zumindest im Vergleich zu Angeboten, die im Jahr 2009 gemacht wurden. In beiden Fällen ist wohl Siemens AG letztlich der Hauptkostenträger, wenn diese Firma sich nicht ihrer Verantwortung entzieht.
Offensichtlich unfair an diesem Abfindungspaket ist zum Beispiel, dass die „Abfindung“ für alle Mitarbeiter, die vor dem 1.4.2007 dabei sind, generell 12 Monatsgehälter (das ist übrigens weniger als ein vertragliches Jahresgehalt) beträgt, ungeachtet ihres Alters und der Zahl ihrer vertraglich anerkannten Dienstjahre, zu denen die Siemens-Zeit mitzählt. Als fragwürdig angesehen wird auch der Bonus für IGM Mitglieder.
Nach der öffentlichen Äußerungen von Herrn Kaeser war und ist vermutlich nicht zu befürchten, dass es zu einer Schließung des Standortes München kommt, solange sich die Forderungen für Abfindungspakete in einem bei Siemens üblichen Rahmen bewegen, denn diese Pakete sind für teilweise langjährige (20+ Jahre) exSiemensianer mit einem Durchschnittsalter von 49 Jahren bestimmt.
Was könnte man jetzt noch tun?
Wer von den zur Abschiebung bestimmten Mitarbeitern davon ausgeht, dass ein faires Angebot anders aussieht und dass man da noch etwas abholen kann, ohne dass es zu einer Standortschließung kommt, der sollte sich unbedingt mit Gleichgesinnten verbinden. Ein verlässlich über einen Treuhänder abgestimmtes gleichartiges Vorgehen vieler Einzelner ist hier wohl der Schlüssel zum Erfolg. So etwas lässt sich wasserdicht organisieren, wenn genügend Interesse daran besteht.
Eine Option wäre zum Beispiel, dass eine größere Zahl der zur Abschiebung bestimmten Mitarbeiter das Angebot nicht annimmt, nachdem unwiderruflich sicher gestellt ist, dass eine vorher festgelegte Mindestzahl sich beteiligt. Und dass zugleich der Firma signalisiert wird, dass eine klar umrissene Nachbesserung zu einer Annahme führen würde. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass der Einzelne nicht fürchten muss, plötzlich unter die Räder zu kommen, weil er wider Erwarten zu einer kleinen Minderheit gehört.
Konkret: Wer seine Angebotsannahme nur genau dann nicht abgeben möchte, wenn z. B. mindestens 500 andere auch nicht abgeben, der könnte seinen unterschriebenen Vertrag zusammen mit einem gemeinsamen Deckblatt an einen für die Durchführung dieser Aktion engagierten Treuhänder (Anwalt) senden. Der Treuhänder zählt die Zahl der Mitmacher und sendet die unterschriebenen Verträge nur dann an die Firma weiter, falls bis zu einem Stichtag die vorher bestimmte Schwellenzahl (z. B. die erwähnten 500) von Verträgen nicht eingegangen ist. Im anderen Fall sendet der Treuhänder die Verträge in einem beigefügten Rückumschlag an die Absender zurück. Das Deckblatt sendet er der Firma. Zur Kostendeckung für den Treuhänder könnte jeder Einsender neben dem Deckblatt eine Einzugsermächtigung über z.B. 50 EUR beifügen. Alle Zahlen sind zunächst nur Beispiele.
Auf dem Deckblatt könnte u. a. stehen (alle Zahlen nur Beispielzahlen):
„Wir Nichtannehmenden erwarten ein nachgebessertes Angebot für alle Betroffenen wie folgt:
- Der "IGM Bonus" wird allen betroffenen Mitarbeitern gewährt.
- Mitarbeiter im Alter von mindestens 50 Jahren und mindestens 20 anerkannten Dienstjahren erhalten eine zusätzliche „Abfindung“ in Höhe von 75 000 EUR (das ist zugleich ein Eckpunkt für eine Staffelung)“
Würde die Standorterhaltung wirklich an einer solchen Nachbesserung scheitern oder würde das zu einem nachgebesserten Angebot führen? Eine Garantie kann es nicht geben, andererseits ist das jetzige Angebot für viele Betroffene garantiertes Unrecht. Werden sie sich noch einmal dazu überwinden, ihren Zorn gemeinsam zur Zornsparkasse zu tragen, um ein Zornkapital entstehen zu lassen, dessen faktische Macht von der Siemens Konzernzentrale nicht ignoriert werden kann, für die eine solche Nachbesserung zumutbar wäre?
Den Betroffenen ist zu raten, sich sehr rasch von einem Anwalt dahingehend beraten zu lassem, welche Risiken mit so einer kollektiven Nachbesserungsforderung verbunden sind und wie tief man ggf. gemeinsam fallen kann, wenn sich bei den Beteiligten bis hin zu Siemens in der Schlüsselrolle nicht der Wille zur Fairness durchsetzt.
Und das Wichtigste: Es muss sich sehr rasch jemand bereit finden zur Organisation der Aktion „Nachbesserung“. Ist im April wirklich alles so alternativlos, wie Herr Merz es im März noch darstellte?
(CvZ)
Montag, 2.4.2012
Willkürliche Ausnahme vom Betriebsübergang nicht möglich
Auf der Betriebsversammlung vom 30.3.2012, fragte ein Mitarbeiter, wie das rechtlich sei, wenn eine Abteilung überwiegend in eine der neuen GmbH’s übergehe, während einige Wenige nicht mit dürfen und stattdessen in die beE sollen.
Es ist rechtlich nicht erlaubt, Mitarbeiter von einem Betriebsübergang (
§ 613a BGB) auszunehmen. Das BAG definierte als Betrieb „die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder zusammen mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe sächlicher oder immaterieller Mittel einen arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt.“
Eine vorausgehende Umorganisation, die willkürlich einzelne Mitarbeiter aus einer Abteilung herausnimmt, ist nicht rechtens. Ein Mitarbeiter, dem so etwas passiert, sollte sofort einen Anwalt aufsuchen, am besten einen der in den ganzen Deal nicht verwickelt ist.
Wie erkennt man, dass man aus der Abteilung herausgenommen und versetzt wurde? In der jetzigen Situation, in der Betriebsrat und Betriebsleitung einvernehmlich zusammenarbeiten, erkennt man diese Situation nur daran, dass man ein beE-Angebot erhält, die Kollegen dagegen ein Unterrichtungsschreiben für einen Übergang in eine der vorgesehenen GmbHs.
In diesem Fall sollte der betroffene Mitarbeiter, falls er nicht in die beE will, sofort schriftlich der Versetzung widersprechen und einen Anwalt aufsuchen. Wenn der Arbeitgeber aufgrund des Widerspruchs gegen die Versetzung nicht einlenkt, wird der Anwalt des betroffenen Mitarbeiters eine Feststellungsklage erheben, dass die Versetzung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis zur XY GmbH übergegangen ist. Die Chance, diesen Prozess unter den geschilderten Umständen zu gewinnen, ist hoch.
(iw/cr)
Dieser Artikel ist erschienen auf www.nci-net.de
Montag, 2.4.2012
Metaller und Betriebsrat – ein Rollenkonflikt?
In der Münchner NSN-Betriebsversammlung am 30.3. gab es harsche Kritik vor allem für die finanzielle beE-Ungleichbehandlung von Metallern und non-Metallern im Betrieb; so monierte ein Kollege unter viel Beifall: „Die IG Metall hat damit die innerbetriebliche Solidarität aufgekündigt“ und „wenn Ihr mal wieder zu gemeinsamen Demos aufruft: Nur noch gegen Vorkasse!“
Nachdem die befragten Betriebsräte seine Fragen primär aus Gewerkschaftssicht beantworteten, stellte er (sinngemäß) nochmal klar:
„Hier ist eine Betriebsversammlung, und ich frage Euch als unser aller Betriebsräte (und nicht als Metaller) warum Ihr sowas gemacht habt!?“
Nach ausweichenden Antworten gab IGM-Betriebsrat C.S. dann ein interessantes Statement ab: Er sei nun mal Beides, Metaller und Betriebsrat, und das bringe ihn in einen „täglichen Rollenkonflikt“.
Damit hat er zweifellos recht, nur zeigt das zugleich, worin eben das Problem bei gewerkschaftlichen BR-Listen liegt!
Da schlagen stets zwei Herzen ach in einer Brust, und wenn diese bei den meisten Alltagsthemen auch im Gleichtakt schlagen mögen, so wird es eben doch ganz heikel, wenn’s dann mal zu Herzrhythmusstörungen kommt, so wie bei NSN in München.
Dann unterschreibt der Betriebsrat eines non-Metallers, dass dessen Metaller-Kollegen mehr Geld bekommen sollen, weil ihm einfällt, dass er selber ja nicht nur Betriebsrat sondern zugleich auch Metaller ist.
(cnn)
Montag, 2.4.2012
NSN Mch M: O tempora, o mores
Die Mitarbeiter haben phantasievoll und engagiert sieben Wochen lang gekämpft. Waren sogar zum Streik bereit. Ich habe so etwas in meinen 25 Jahren bei Siemens nur zweimal erlebt. Hut ab vor den Kämpferinnen und Kämpfern!
Aber jetzt bekommt die Firma doch noch alles, was sie von Anfang an beabsichtigt hat: Betriebsschließung und Ausgliederungen. Das ist eine Schweinerei ohne gleichen und alleine von der Firma zu verantworten! Es gab wohl keine Alternative für uns. Die Firma hat von Anfang an alle Trümpfe in der Hand gehabt und hat sie auch ausgespielt. Ein Kompromiss war nicht gewollt. Dafür hat sie ein unmoralisches Angebot gemacht.
Warum hat der Betriebsrat das Angebot angenommen? Warum macht er bei den Namenslisten mit? Warum nimmt er die Schuld der Firma auf sich? „Mit uns gibt es keine Namenslisten“ haben sie versprochen und jetzt stehen sie als Lügner und Handlanger da! Mit den
Namenslisten haben sie doch die Mitarbeiter eigenhändig gefesselt, bevor die „Management-Entscheidung“ vollstreckt wird! Diese Grenze hätte nie überschritten werden dürfen! Welches Tabu ist als nächstes dran?
Was haben wir dafür bekommen? Die Umzüge unterbleiben. Es werden in München ca. 400 Mitarbeiter weniger entlassen. (Aber wahrscheinlich auf Kosten der Mitarbeiter in den Regionen.) 2.000 Mitarbeiter werden in kleine Töchter ausgegliedert (Qimonda lässt grüßen). Die IGM und der BR dürfen sich 150 Mitarbeiter für die Altersteilzeit (ATZ) aussuchen. Es gibt eine beE, in die man gepresst wird. Wie viele Menschen wird das Harz IV Schicksal ereilen?
Und dann noch die unsägliche Ungleichbehandlung in der beE: 10% und 10.000 € mehr nur für die IGM Mitglieder. Auch für die „last minute“ Mitglieder, die womöglich gar nicht gekämpft haben. Aber nicht für langjährige nichtorganisierte Unterstützer, welche bei Kälte, Regen und Schnee mitdemonstriert haben!
Ob diese Bevorzugung der Mitglieder formaljuristisch zulässig ist, werden wohl die Gerichte entscheiden. Gerecht ist diese Regelung mitnichten und moralisch schlicht verwerflich! Habt ihr überhaupt noch ein Gewissen und Anstand oder nur noch $-Zeichen in den Augen!? Mit 10% und 10.000 € mehr versucht ihr jetzt einige zu euch auf die dunkle Seite der Macht zu ziehen. Passend zur Karwoche kommen mir auch die 30 Silberlinge in den Sinn.
Ein Tabubruch ist geschehen und die böse Frucht geht schon auf: Spaltung der Belegschaft in „Nützliche“ und „Ballast“, in Gewerkschafter und Nichtmitglieder, in Gewinner und Verlierer. In den Foren kommen schon die niedrigsten Instinkte zum Vorschein, homo homini lupus, der Mensch ist des Menschen Wolf.
Ich bin stolz darauf gekämpft zu haben, solidarisch Arm in Arm mit Gewerkschaftlern und Nichtmitgliedern. Ich bin traurig, sehr traurig, dass wir verloren haben. Aber zu verlieren ist keine Schande! Wir können erhobenen Hauptes dastehen. Die Mehrheit unserer „Interessensvertreter“ nicht. Wer die Namenslisten unterschreibt, macht sich genauso schuldig wie die Firma!
Mene mene tekel u-parsin
Wann werde ich endlich aus diesem Alptraum erwachen? Oder bin ich einfach zu altmodisch für diese Art von „Pragmatismus“ und „Realitätssinn“?
(Dr. Joachim Bialas)
Montag, 2.4.2012
April April
Der Artikel
„NSN und SEN tauschen ihre Chefs aus“ von Autor O.H. (nur schwer als OsterHase zu enttarnen) war natürlich nur ein selten dämlicher Aprilscherz (was kann man auch schon anderes von einem Hasen erwarten, der Hühnern die Eier klaut und dann farbig anmalt und versteckt):
Nein, Akhavan bleibt bei SEN, und auch den NSN-Kollegen bleibt ihr Chef Rajeev Suri (vorerst) erhalten – hurra! Dann kann eigentlich fast nichts mehr schiefgehen (oder sagen wir mal: Nichts was nicht schon längst schief gegangen wäre).
(O.H.)
Montag, 2.4.2012
April April part II
Jetzt reicht’s: Wir haben beschlossen, den Kollegen O.H. (Osterhase ist sein richtiger Name) künftig nicht mehr als „zuverlässige Quelle“ zu listen:
Auch der Artikel
„NSN: Auswirkungen der Sozialauswahl auf den ATP“ war nur ein geschmackloser Aprilscherz.
Obwohl, ein Geschmäckle hatte er irgendwie schon...
Und wer weiß, wie nahe O.H. damit womöglich der Wahrheit gekommen ist?
Tatsächlich aber erfreut sich das böse S-Wort (S wie „Sozialauswahl“) nach wie vor keiner allzu großen Beliebtheit beim Arbeitgeber, und ATP wird auch (noch?) nicht in AWYP umbenannt.
PS: Anlässlich der Hofmannstraßen-Schließung hatten wir seinerzeit mit dem damaligen NSN-Ethik-Officer (bei NSN leisten wir uns einen eigenen verantwortlichen Manager für alles, auch für die Ethik, dann brauchen sich alle anderen nicht mehr darum zu kümmern...) eine Diskussion über die Sozialauswahl, bei der dieser tatsächlich den beschriebenen „internationalen“ Aspekt der Sozialauswahl so vorbrachte!
(O.H.)
Sonntag, 1.4.2012
IGM und BR als Hilfstruppen des Arbeitgebers - Das Kündigungsschutzgesetz muss geändert werden
Das deutsche Kündigungsschutzgesetz schreibt bei betriebsbedingten Kündigungen vor, dass bei der Sozialauswahl (
§1 (3)) ausschließlich folgende Kriterien zu berücksichtigen sind:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung
Üblicherweise führt dies zu den bekannten Punkteschemata, wonach diese Kriterien jeweils mit einer bestimmten Punktezahl bewertet werden.
Dem Arbeitgeber wird gleichzeitig im Gesetz die Möglichkeit eingeräumt, Leistungsträger von der Sozialauswahl auszunehmen, deren Weiterbeschäftigung "im berechtigten betrieblichen Interesse liegt". Diese Herausnahme wird jedoch von Arbeitsgerichten nur sehr eingeschränkt zugelassen.
Die rot-grüne Koalition hat im Rahmen der Reform des Kündigungsschutzes seinerzeit auch noch die Möglichkeit sogenannter Namenslisten eingeführt, die vom Betriebsrat genehmigt werden können. Gibt es eine Namensliste, besteht die gesetzliche Vermutung, dass die Sozialauswahl erfolgt ist. Für den Arbeitnehmer reduziert dies bei Prozessen die Erfolgsaussichten ganz erheblich, da sich die Beweislast umkehrt: Jetzt muss er beweisen, dass die Sozialauswahl nicht korrekt war, nicht der Arbeitgeber.
Bei NSN München ist nun ein unerhörter Tabubruch erfolgt. Die IGM und vermutlich fast der ganze Betriebsrat (bis auf NSI 2.0?) stimmt Namenslisten zu und zwar Namenslisten, die der Arbeitgeber vorgibt. Also Hire&Fire wie in Amerika. Die angekündigte Prüfung der Listen durch den Betriebsrat auf soziale Kriterien wird nicht mehr als ein "soziales Trostpflaster" sein, vermutlich darf der Betriebsrat noch 2 Tage über die Listen sehen und der Arbeitgeber wird bereit sein, einige wenige offenkundig unsoziale Trennungen zurückzunehmen. Besonders unsozial wäre dabei natürlich, wenn ein Betriebsrat auf der Liste stünde. Das Gros der Namen, aber legt der Arbeitgeber fest. (Übrigens, wenn man annimmt, dass die Listen 2 Tage à 12 Arbeitsstunden geprüft werden, dann bleiben dafür bei 1600 Namen gerade mal 54 sec pro Listenposition – also pro Mensch).
Man muss gerechter Weise sagen, dass dieses Vorgehen aufgrund einer unerhörten Erpressung durch den Arbeitgeber gewählt wurde: Der Schließung des gesamten Standortes. Es bleibt aber der Verdacht, dass diese Drohung nur ausgesprochen wurde, um das Kündigungsschutzgesetz zu umgehen. Was ja nun auch erreicht wurde. Dass die Komplettschließung, im Sinne eines Entlassens aller Mitarbeiter, nie geplant war, sieht man an den rund 1500 angekündigten Umzugsangeboten von key people an andere Standorte.
Eine Lehre aus diesen unerhörten Vorgängen ist, dass nun der Gesetzgeber gefordert ist. Das Kündigungsschutzgesetz muss dahingehend erweitert werden, dass eine Schließung von Standorten (Beispiel Hofmannstraße, Drohung Martinstraße), die offenkundig vor allem zur Umgehung der Sozialauswahl dient, unmöglich gemacht wird.
Eine erste Idee dafür wäre folgende Ergänzung des
KSchG:
"Wird innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten vor Schließung eines Betriebes eine signifikante Anzahl (z.B. 20%) von Mitarbeitern durch Versetzung an anderen Unternehmensstandorten weiterbeschäftigt, so ist bei Kündigungen aufgrund der Betriebsschließung eine Sozialauswahl über das gesamte Unternehmen und allen seinen Standorten, an die Mitarbeiter versetzt wurden, vorzunehmen.",
ferner ist die Möglichkeit des Erstellens von Namenslisten wieder aus dem Gesetz zu streichen.
Nächstes Jahr ist Bundestagswahl! Schreibt die Parteien an!
(nlst)
Sonntag, 1.4.2012
NSN und SEN tauschen ihre Chefs aus
Eine hochrangige Jobrotation bei den Siemens-Ablegern der Telekommunikationsnetzesparte:
Entgegen aller Vermutungen, Rajeev Suri solle erst noch die NSN-Hinrichtungen abschließen, bevor er sich „verstärkt seiner Familie widmet“ (damit sein Nachfolger unvorbelastet weitermachen und alle Schuld seinem Vorgänger geben kann, genauso wie er dies zuvor mit seinem Vorgänger Simon Beresford-Wylie gemacht hat), verlässt neuesten Informationen zufolge Rajeev Suri bereits jetzt das Unternehmen, und wird (statt sich verstärkt seiner Familie zu widmen) zum neuen SEN-Chef, im Tausch gegen SEN-Chef Hamid Akhavan, der dafür wiederum den NSN-Chefposten übernimmt (zumindest Letzteres haben wir ja schon
am 8.3.2012 gemutmaßt).
Beide bekommen ihren jeweiligen Abschied von ihrer bisherigen Firma mit jeweils rund 2 Millionen Euro Abfindung versüßt; trotzdem profitiert Familie Suri mehr davon als die Akhavans, denn eingefädelt wurde dieser Deal von einer Headhunterin namens Suri - Rajeev Suri’s Ehefrau. Die Welt ist ein Dorf.
Wieviel sie dafür bezahlt bekam, konnten wir leider noch nicht herausfinden - ist aber auch eigentlich egal, denn es ist kaum davon auszugehen, dass sie uns davon etwas abgibt. Vielleicht nicht mal Rajeev…
Wie kam’s dazu?
Nun, Akhavan bekommt den NSN-Job schlichtweg deshalb, weil sich kein anderer kompetenter Manager aus der Branche fand, der sich diesen NSN-Job antun will - Totengräber war halt noch nie ein beliebter Beruf.
Und Suri? Es ist wohl anzunehmen, dass es SEN in letzter Zeit einfach zu gut ging!
Das lässt sich ändern.
Und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Bei NSN werden die Abfindungen, die bei Verlassen der beE gezahlt werden, deutlich reduziert, um die Millionen-Abfindung für Suri wieder einzusparen.
Und bei SEN kursieren schon Wetten, wie lange Suri wohl brauchen wird, bis er SEN da hat, wo NSN heute schon ist.
(O.H.)
Sonntag, 1.4.2012
NSN: Auswirkungen der Sozialauswahl auf den ATP
Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren haben, hat NSN nun endlich beschlossen, doch noch auf die immer wieder erhobenen Forderungen nach einem Personalabbau per Sozialauswahl einzugehen.
Genauer gesagt vertritt NSN den Standpunkt, das ohnehin schon längst zu tun:
Der tiefere Sinn einer Sozialauswahl liegt darin, bevorzugt die Kollegen zu entlassen, die eine Kündigung sozial weniger hart treffen würde.
Dank HartzIV seien dies die deutschen NSN-Mitarbeiter: Indische, chinesische oder amerikanische Mitarbeiter zum Beispiel würde eine Kündigung viel härter treffen.
Daher hat das NSN-Management ja auch beschlossen, überproportional viele deutsche Mitarbeiter zu entlassen.
So hebt NSN die Sozialauswahl auf eine höhere, auf eine internationale Ebene.
Vor diesem Hintergrund wird nun auch der ATP (der „Achievement Together Process“) für Deutschland nun umbenannt in AWYP: Achievement Without You Process.
Darin wird festgelegt, wie die abzubauenden NSN-Mitarbeiter ihren Beitrag dazu leisten können, dass NSN künftig auch ohne sie klarkommt, z.B. durch eine fundierte Einarbeitung ihrer indischen oder chinesischen Nachfolger.
(O.H.)
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