NCI Aktuell Archiv Februar 2010
Samstag, 27.2.2010
AUB: Etikettenschwindel bei den Betriebsratswahlen?
In der SZ vom 26.2.2010 werden ausführlich Vorwürfe der IG Metall zitiert, die AUB würde nun, nach der Schelsky-Affäre, unter falschem Namen zu den BR-Wahlen antreten. Tatsächlich tritt auch keine AUB-Liste mehr an; stattdessen gibt es Namen wie „Die Alternative“ (bei SIS in Perlach), „Win“ beim Service, „Offene Liste“ in Mch-H, „Wittelsbacherplatz“ in demselben, oder ganz einfach „die Unabhängigen“ bei Siemens in Mch-M und Mch-P, wo sich wenigstens das „U“ aus dem „AUB“ wiederfindet.
Diese Listen bestreiten naturgemäß einen AUB-Bezug; die Tatsache dass sie rein zufälligerweise auch AUB-Mitglieder sind, erklären sie mit dem angeblich günstigen mit dem AUB-Mitgliedsbeitrag abgedeckten Rechtsschutz.
Das ist jedoch reichlich durchsichtig: Vor der Schelsky-Affäre mag das noch zugetroffen haben, dass viele Kollegen sich so eine billige Rechtsschutzversicherung beschafft haben, aber seit Aufdeckung dieser Affäre kann die AUB finanziell nicht mehr so aus dem Vollen schöpfen wie früher und musste daher ihre Mitgliedsbeiträge auf 12 Euro monatlich erhöhen - Arbeitsrechtsschutzversicherungen gibt es schon für wesentlich weniger!
Ein nur allzu durchsichtiges Manöver also – hoffen wir nur, dass es auch alle Wähler durchschauen.
By the way: Es gibt auch für Gewerkschaftsallergiker Alternativen zur AUB und deren Tarnlisten - z.B. das Mitarbeiternetz NCI ist gewerkschaftsunabhängig und AUB-frei zugleich.
Aber für’s NCI gilt dasselbe wie für alle anderen BR-Gruppierungen auch: Es reicht nicht nur Wähler zu haben, man braucht auch engagierte Kollegen die bereit sind zu kandidieren.
Dieser „kleine“ Pferdefuß ist häufig auch der Grund, warum Kollegen nach einer Ausgliederung in einen neuen kleineren Betrieb keinen Betriebsrat mehr wählen – und sich dann wundern, wenn sich keiner schützend vor sie stellt, wenn sie einen bräuchten!
(bt)
Samstag, 27.2.2010
Motivation in Zeiten unsicherer Arbeitsplätze
Was uns unser Bauchgefühl und unsere tägliche Erfahrung auch schon sagten, jetzt sagen es uns auch die „Profis“: Forsa ermittelte, dass fast zwei Drittel der Arbeitnehmer mehr leisten könnten, wenn Sorgen und Stress sie nicht so sehr belasten würden, und Gallup fand heraus, dass nur noch 13% mit vollem Einsatz bei der Sache sei; ein wesentlicher Grund dafür ist die ständige belastende Angst vor Jobverlust.
Einen teuren Motivationstrainer zu engagieren der dann alles mit einer tollen Show wieder richtet, das führt genauso in die Irre wie quietschbunte Hochglanzbroschüren und Folienvorträge.
Auch falsche Anreizsysteme werden gegeißelt: Zum Beispiel eine Zielvorgabe „fünf Prozent mehr Umsatz“ wendet sich ausschließlich an den Verstand und kann daher nicht wirklich motivieren; für Motivation braucht es einen Zugang zu den Gefühlen, denn nur diese können die Mitarbeiter mit „emotionaler Energie“ versorgen. Nicht umsonst wird immer gepredigt, dass Führungskräfte über „Sozialkompetenz“ und „emotionale Intelligenz“ verfügen sollten!
Prima wäre es, wenn solche Zielvereinbarungen den Mitarbeitern auch den Glauben an ihre Firma und auch an ihre eigene Zukunft in diese Firma wiedergeben könnten.
Im vorglobalisierten Zeitalter des Kapitalismus behauptete ein Heinrich von Pierer einmal „wirtschaftlicher Erfolg der Firma und sichere Arbeitsplätze sind nur zwei Seiten derselben Medaille“; in Zeiten des Offshorings stimmt das leider nicht mehr so uneingeschränkt, da kann es schon mal vorkommen dass ich meinen Job trotz hervorragender Ergebnisse verliere, weil die Kollegen in China nunmal billiger als ich sind, und womöglich habe ich dieses Offshoring überhaupt erst durch meinen erfolgreichen Arbeitseinsatz ermöglicht, weil dieser das für Offshoring und Personalabbau benötigte Kleingeld in die Kassen der Firma gespült hat?
In solchen Zeiten reißen Zielvorgaben wie „fünf Prozent mehr Umsatz“ keinen mehr mit; gerade auch in multinational aufgestellten Unternehmen und da insbesondere an den Hochlohnstandorten wollen die Mitarbeiter nicht nur die Ziele für die Firma insgesamt/weltweit kennen, sondern sie wollen zugleich auch den Konnex mit der „anderen Seite der Medaille“, das „win-win“ für Firma und Mitarbeiter, nachvollziehen können.
Eine Aussage „wenn dieser und jener Auftrag reinkommt, dann gibt es an Eurem Standort keinen Stellenabbau, auch nicht wegen Offshoring“ ist sicherlich motivierender als nur ein einfaches „wir müssen die Nummer zwei werden“; wer unternehmerisch denkt wird sofort rückfragen „warum, was habe ICH davon?“. Wenn die Antwort dann lautet „weil Du dann Deinen Job behältst“, dann habe ich ein Motiv.
Nur Mitarbeiter, die nach einem Stellenabbau wieder lernen, an die Zukunft ihrer Firma und vor allem auch an ihre eigene Zukunft in dieser Firma zu glauben, sind auch wieder zu motivieren.
(bt)
Freitag, 26.2.2010
NSN-BR Mch-M beschließt Vergleichswiderruf zu Einstweiliger Verfügung
Nach Rücksprache mit den Betroffenen hat der Betriebsrat Mch-M beschlossen, den angebotenen Vergleich zur Einstweiligen Verfügung wegen ausgrenzender Versetzungen von IT-Betriebsübergangs-Widersprechern ohne Versetzungsantrag nicht anzunehmen.
(
"Mal wieder Gerichtsluft schnuppern")
Zwar hat der Arbeitgeber mittlerweile eine erste Weiterbeschäftigung weitgehend eingetütet, wenn auch nur eine von dreißig (und diese auch nicht in der IT, obwohl doch einige IT-Aufgaben der Betroffenen nicht an Wipro/Accenture übergingen); da jedoch mit dem Vergleich (mit einer unverbindlichen Zusage bis Jahresende die Reintegration aller Betroffenen zu versuchen) der BR nicht nur auf den Unterlassungsanspruch des Eilverfahrens sondern zugleich auch auf das Hauptsacheverfahren wegen Versetzung ohne Versetzungsantrag hätte verzichten müssen, hat der Betriebsrat beschlossen den angebotenen Vergleich fristgerecht zu widerrufen; damit kommt es also am 3.3.2010 zur erstinstanzlichen Entscheidungsverkündung bzgl. der beantragten einstweiligen Verfügung, und vor allem eben dann noch (zu deutlich späterem Zeitpunkt) zur „eigentlichen“ Gerichtsverhandlung, dem Hauptsacheverfahren in gleicher Angelegenheit.
Wobei je nach Fortschreiten der Weiterbeschäftigungsbemühungen der Betriebsrat dann ja jederzeit noch seine Klage wieder zurücknehmen kann, das geht natürlich auch ohne Vergleich.
(bt)
Dienstag, 23.2.2010
Zum Suizid eines Siemens-Mitarbeiters
Wir haben uns lange überlegt ob wir zu diesem Vorgang noch etwas schreiben wollen:
Wir können nicht wirklich wissen, was alles den Kollegen zu seiner Verzweiflungstat getrieben hat, und wir wollen natürlich auch nicht Nachahmertaten provozieren.
Etwas Zurückhaltung ist daher sicherlich nicht verkehrt.
Allgemein kann man aber sicherlich sagen, dass Situationen des Stellenabbaus, Betriebsschließungen, Kündigungen, oder auch schon Kündigungs-Androhungen zu psychischen Extremsituationen beitragen können.
Nicht jeder Personalabbau führt zu Suiziden, aber zumindest doch zu einer Erhöhung des Suizidrisikos im betroffenen Personenkreis; die Wirtschaftskrise und der dadurch beschädigte Arbeitsmarkt verschärfen dies noch.
Diese Verantwortung sollte jedem Arbeitgeber stets sehr bewusst sein.
Klar ist aber auch, dass Selbstmord keine Lösung ist! Wer in so eine Situation gerät, dass er z.B. einer Kündigung entgegensieht, der sollte sich nicht gleich aufgeben sondern lieber kämpfen, sich einen guten Anwalt nehmen und beraten und helfen lassen.
Nicht jede Kündigungs-Ankündigung (z.B. „Ihr Arbeitsplatz entfällt“) führt nachher auch wirklich zu einer Kündigung („Sie sind betriebsbedingt gekündigt“). Diesen feinen Unterschied versteht vielleicht nicht jeder juristische Laie, aber dafür gibt’s ja Leute die man fragen kann! Fachanwälte für Arbeitsrecht, Betriebsräte (die wahrscheinlich eh gerade darüber verhandeln und also bestens informiert sein sollten), oder auch Restrukturierungs-erfahrene Kollegen von einem Mitarbeiternetz wie unserem NCI.
Und selbst wenn es dann doch zu einer Kündigung kommen sollte: Selbst ohne Sozialauswahl (die bei einer Betriebsschließung, nicht aber bei einer Teilbetriebsschließung entfällt; auch das ist wieder so eine nicht unwichtige juristische Spitzfindigkeit) kann man sich auf dem Rechtsweg in die Firma zurückklagen, wenn man nachweisen kann, dass man mit zumutbarem Umschulungsaufwand auf freien Stellen in anderen Betrieben des Unternehmens hätte weiterbeschäftigt werden können (bei Siemens z.B. mit seinen doch noch immer recht vielen ausgeschriebenen Stellen wäre das eine durchaus lösbare Aufgabe für einen guten Anwalt).
Oder bei Schließung nach Ausgliederung kann man unter Umständen rückwirkend dem Betriebsübergang widersprechen und sich in die alte Firma zurückklagen, wie dies kürzlich die BenQ-Kollegen erfolgreich getan haben. Das heißt natürlich nicht von vornherein, dass auch jeder Gang zum Gericht immer erfolgreich sein wird, aber: Er KANN erfolgreich sein, und das heißt eben, die Lage ist nicht aussichtslos, es gibt einen möglichen Ausweg!
Selbstmord ist eine Verzweiflungstat, eine Kurzschlussreaktion in einer Extremsituation, in der jemand alleine überfordert ist und nicht mehr weiter weiß – und dabei wäre die Suche nach Hilfe, nach Verbündeten der richtige Ausweg.
Wenn man keinen Ausweg mehr sieht, so heißt das nicht zwangsläufig dass es auch keinen gibt.
Wir können daher nur immer wieder das NCI-Credo wiederholen:
Lasst Euch nicht vereinzeln, Ihr seid ja Viele in der gleichen Situation, redet miteinander, beratet Euch, kümmert Euch um betroffene Kollegen, lasst keinen alleine in einer solchen schwierigen Situation, die den einen oder anderen überfordern kann, wenn er alleine gelassen wird!
Und selbstverständlich könnt Ihr Euch auch jederzeit um Hilfe und Rat an unser Siemens/NSN-Mitarbeiternetz NCI wenden.
Wir brauchen kein zweites „France Telecom“ made in Germany, sowas darf keine Nachahmer finden!
Selbstmord ist keine Lösung, aber gemeinsam werden wir immer eine Lösung finden, die der Einzelne vielleicht nicht sieht.
(ctz)
Dienstag, 23.2.2010
Siemens-Hörgeräte-Verkauf stockt
Nachdem schon die meisten bisherigen Siemens-Verkäufe (
"Lösung für Gigaset in Sicht?") sich nicht gerade bewährt haben, stockt nun auch noch der aktuell geplante Verkauf der profitablen Siemens-Hörgeräte-Sparte, weil niemand die geforderten 2 Milliarden dafür locker machen will. (
www.peopleanddeals.de)
Schon auf der Siemens-Aktionärs-Hauptversammlung haben Aktionärsvertreter (und keineswegs nur die arbeitnehmerfreundlichen) ihr Unverständnis über den geplanten Verkauf geäußert; Siemens steckt finanziell nicht in der Klemme, der Bereich verdient gutes Geld, passt in das Produktportfolio (Medizintechnik) – was soll das? Will sich Siemens vielleicht von allem verabschieden, wo man es direkt mit dem Endkunden („Consumer“) zu tun hat?
Soll es keine Siemens-Endprodukte in unserem Alltag mehr geben dürfen, machen wir nur noch auf „Infrastruktur“ (und wenn ja, wie passt der Verkauf der Telekommunikationssparte in dieses Bild)?
Bleibt nur zu hoffen, dass Siemens nicht um jeden (zu niedrigen) Preis an seinen Verkaufsabsichten festhält.
(bt)
Montag, 22.2.2010
Lösung für Gigaset in Sicht?
Überraschend deutete der Vorstand des Finanzinvestors Arques, der die Gigaset-Sparte von Siemens erworben hat und seither mit Siemens immer wieder im Clinch liegt, an, dass man eventuell doch bereit sei Gigaset wieder an Siemens abzutreten.
Auch wenn dem dann höchstwahrscheinlich gleich der nächste Verkauf folgen dürfte: Für die Sicherheit der Arbeitsplätze der ehemaligen Siemens-Kollegen dürfe das nur gut sein, alles ist besser als bei Arques zu verbleiben in der gegenwärtigen Konstellation.
(bt)
Montag, 22.2.2010
Blick zur NSN-Konkurrenz: Auch Huawei versucht sich mit „managed services“
Die Telekommunikationsnetze-Anbieter machen sich gegenseitig alles nach, das ist nichts Neues, und so mag es auch nicht verwundern dass nach Nokia Siemens Networks nun auch noch Huawei mit „managed services“ den Europäern als Dienstleister beim Netzebetreiben Konkurrenz machen will.
(
www.handelsblatt.com)
Ob ihnen das aber gelingt, wird spannend und ist auch für ihre Konkurrenz entscheidend;
Experten bezweifeln allerdings wegen politischer Sicherheitsbedenken einen Erfolg in den USA und auch in Europa: Westliche Netzbetreiber haben Bedenken, sensible Gesprächsdaten in die Hände von Chinesen zu geben, und ihre Regierungen befürchten gar eine Gefährdung der nationalen Sicherheit.
Dieses nicht ganz unbegründete Misstrauen könnte also indirekt auch die europäische Netzeausrüster-Konkurrenz vor diesem neuesten Huawei-Angriff schützen.
Und noch eine Neuigkeit von der NSN-Konkurrenz, wenn wir gerade dabei sind:
Cisco und HP gehen (nach 20 Jahren) getrennte Wege.
(
www.channelpartner.de)
HP verliert dadurch seinen Status als Cisco-Systemintegrator, und Cisco wiederum verliert dadurch HP als Wiederverkäufer von Cisco-Produkten.
(bt)
Sonntag, 21.2.2010
Kurzarbeit: Glaube und Hoffnung
Wenn wir jetzt keine Kurzarbeit machen, wird sofort abgebaut! Also machen wir’s, oder?
Ja, wäre da nicht das andere Szenario: zuerst Kurzarbeit und dann der Abbau!
Was stimmt jetzt? Und was wäre für mich besser?
Das erste Szenario geht davon aus, dass die Firma aufgrund des Konjunktureinbruchs kurzfristig Probleme hat, die Belegschaft mit Arbeit auszulasten. Wenn die Konjunktur wieder anzieht, ist dann „alles in Butter“: die Firma hat sich viele Kosten erspart, der Staat hat die langfristigen Kosten der Arbeitslosigkeit vermieden und die Mitarbeiter haben ihren Arbeitsplatz auch für die Zukunft behalten. Eine win-win Situation für alle also.
Das zweite Szenarium tritt ein, wenn die Firma kein konjunkturelles sondern ein strukturelles Problem hat. Der Umsatz von NSN ging z.B. zeitweise um mehr als den Faktor 4 zurück im Vergleich zum Weltmarkt! Hier kann die Kurzarbeit höchstens eine Atempause verschaffen, um die selbstgemachten Probleme in den Griff zu bekommen. Der Betriebsrat sollte sich hier auf keine Kurzarbeit einlassen, wenn ihm nicht zuvor konkrete und plausible Pläne der Betriebsleitung vorgelegt werden, wie der Betrieb und seine Zukunft nach der Kurzarbeit aussehen wird. Eine Garantie, dass die Pläne aufgehen, gibt es natürlich nicht. Aber ohne einen guten Plan kann nur ein Wunder helfen!
Nur die Hoffnung, dass es nach der Kurzarbeit besser sein wird, reicht also nicht aus. Denn, es könnte sein, dass die Firma einen großen Teil des Betriebes innerhalb von 6 bis 18 Monaten sowieso schließen will. Dann wäre der Verzicht der Mitarbeiter aufs Geld (und auch der Zuschuss der Steuerzahler) vergeblich und nur ein nettes Zubrot für die Firma!
(BRM)
Freitag, 19.2.2010
Mal wieder Gerichtsluft schnuppern
…durften wir gestern am Arbeitsgericht in der Winzererstraße. Es ging um eine erstinstanzliche Gerichtsverhandlung über eine vom NSN-Betriebsrat Mch-M beantragte Einstweilige Verfügung gegen Versetzungen ohne Versetzungsantrag von IT-Betriebsübergangs-Widersprechern (mit räumlicher Separierung, neuem Vorgesetzten und Arbeitsentzug).
Der Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt, mit betroffenen Kollegen und Betriebsräten sowie interessierten und solidarischen NCI’lern. Letztlich ging es auch um die interessante Frage: Wie wird mit Kollegen umgesprungen, die von ihrem Widerspruchsrecht nach
§613a BGB Gebrauch machen?
Worum geht es dabei: 30 IT-Kollegen sollten zu den Firmen Wipro und Accenture ausgegliedert werden, haben dem aber nach §613a widersprochen. Unerwähnt blieb leider ein wesentliches Detail, das die hohe Widersprecherquote erklärt: Dass Outsourcing und Offshoring kombiniert wurden, die bisherige Aufgabe verbleibt nämlich beim Erwerber gar nicht in Deutschland sondern wandert nach Indien ab! Da haben sich die Kollegen eben gedacht „keine Arbeit kann ich auch bei NSN haben, dafür muss ich nicht zu Wipro/Accenture wechseln“…
Nach dem Widerspruch wurde ihnen ihre bisherige Arbeit entzogen (auch die Arbeit, die gar nicht zu Wipro und Accenture überging, das macht ca. 60% aus; als der IT-Vorgesetzte dies bestritt kam mal kurz ungnädiges Gelächter aus dem Zuschauerraum von den Betroffenen, die es natürlich aus erster Hand besser wissen; der Vorgesetzte sprach dazu von „unterschiedlicher Wahrnehmung“), und sie sollten (bei gleichzeitigem Vorgesetztenwechsel) innerhalb Münchens umziehen und so „wegen des Betriebsfriedens und Betriebsklimas“ von den anderen IT-Kollegen räumlich separiert werden. Diese Versetzungen wurden ohne Versetzunganträge, also unter Missachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, angeordnet; 17 davon wurden schon vollzogen, 13 stehen noch kurz bevor, und die sollen nun (so der Wunsch des Betriebsrats) gestoppt werden, bis in einem (in der Regel leider langwierigen) Hauptsacheverfahren über die Sache selbst (liegt hier nur ein Umzug oder eine mitbestimmungspflichtige Versetzung vor) entschieden ist.
Die Richterin versuchte zwei eigentlich zusammengehörende Dinge zu trennen, den Umzug und die Arbeit. Die einstweilige Verfügung drehe sich nur um den Umzug, der Arbeitsentzug sei eine andere Sache (und dabei ist es in Wahrheit 1 Vorgang, eine Versetzung auf einen Arbeitsplatz ohne Arbeitsinhalt in einem anderen Teil Münchens).
Richtig erkannte sie jedoch, dass nicht der Umzug sondern der Arbeitsentzug das Hauptproblem ist. Aber sie forderte dann zu einer gütlichen Einigung auf, in der die beiden Dinge wieder getrennt werden: Erst sollen die Kollegen umziehen, und eine neue Arbeitsaufgabe werde ihnen dann in einem zweiten Schritt gesucht.
Die Betroffenen haben damit jedoch ein Problem: Sie befürchten, der Arbeitgeber wolle womöglich in Wahrheit ein Exempel gegen Betriebsübergangs-Widersprecher statuieren und die Personalabteilung hätte daher schon aus Prinzip gar nicht die Erlaubnis, auch nur für einen Einzigen der 30 wirklich eine Weiterbeschäftigung zu finden. Mit einer unverbindlichen Versicherung, man werde sich stets redlich bemühen bis zum Jahresende etwas für sie zu finden (so nun der Vergleichsvorschlag), wollen sie sich daher nicht abspeisen lassen, da mit so einer unverbindlichen Aussage nicht auch nur für einen einzigen Betroffenen eine tatsächliche Weiterbeschäftigung gesichert wäre (zumal mit einem Vergleich zugleich auch das Hauptsacheverfahren geopfert werden müsste).
Und der Arbeitgeber wiederum ist zu verbindlicheren, belastbaren Zusagen nicht bereit.
Andererseits haben die Betroffenen durch ihren Arbeitsvertrag bereits einen einklagbaren Rechtsanspruch auf vertragsgemäße Weiterbeschäftigung; nur kann diesen eben nicht der Betriebsrat stellvertetend für sie einklagen, sondern das müssten die Betroffenen schon selber einzeln individualrechtlich einklagen; zwischen den Zeilen konnte man den Eindruck gewinnen, dass die Richterin genau diesen Weg nahelegen wollte und dem auch sehr gute Erfolgsaussichten einräumte, bessere jedenfalls als auf dem kollektivrechtlichen Weg.
(Diese Möglichkeit hätten übrigens auch alle anderen Mitarbeiter die dzt. ohne Arbeit sind!)
Wie geht’s nun weiter: Bis 1.3.2010 kann und wird das Betriebsratsgremium beschließen, ob es diesen Vergleich trotzdem annimmt oder widerruft; in letzerem Fall kommt es am 3.3.2010 zu einer erstinstanzlichen Entscheidungsverkündung zu diesem Eilverfahren.
Der Arbeitgeber hätte es dabei durchaus in der Hand, eine Annahme dieses doch recht unverbindlichen Vergleichsangebotes erträglich zu machen, indem er nächste Woche zumindest ein paar ersten betroffenen Kollegen wieder eine Arbeit zuweist (das sollte lösbar sein, da wie gesagt bei weitem nicht alle bisherigen Aufgaben an Wipro/Accenture übergingen); das wäre ein Zeichen des guten Willens, eine vertrauensbildende Maßnahme und zugleich ein Gegenbeweis, dass eben doch nicht wie befürchtet grundsätzlich keiner von diesen 30 weiterbeschäftigt werden soll.
Ende nächster Woche liegen so oder so die Karten auf dem Tisch, dann wissen wir woran wir sind; sollte dann noch immer nicht ein Einziger weiterbeschäftigt sein, dürften sich die Betroffenen in ihren Befürchtungen bestätigt sehen, das dürfte dann (hoffentlich) nicht ohne Auswirkungen auf die Betriebsratsentscheidung über die Annehmbarkeit eines solchen Vergleiches bleiben.
Aber wie gesagt, auch der Arbeitgeber hat es in der Hand, diese Entscheidung nächste Woche mit vertrauensbildenden Maßnahmen zu beeinflussen.
(bt)
Freitag, 19.2.2010
Bagatellkündigungen die x-te
Die Absurditäten reißen nicht ab: Eine Reinigungskraft wurde entlassen, weil sie Pfandflaschen aus dem Abfall (!) gefischt haben soll. Ihr Anwalt vertrat den Standpunkt, dies sei nur ein Vorwand, das wahre Motiv für die Kündigung sei vielmehr ihre 80 prozentige Behinderung.
Wie auch immer; das Arbeitsgericht Lübeck gab ihr erstinstanzlich recht: In diesem Falle wäre allenfalls eine Abmahnung gerechtfertigt gewesen.
(bt)
Dienstag, 16.2.2010
Suizid eines Siemens-Mitarbeiters
Durch Erkundigungen von Journalisten wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass ein Siemens-Mitarbeiter Selbstmord begangen haben soll; es handle sich um einen Mitarbeiter von EDM, der von Ausgliederung bedrohten Siemens-Leiterplattenherstellung, bei der eine größere Anzahl von Mitarbeitern in München von Betriebsschließung und Arbeitsplatzverlust bedroht ist.
Uns liegen noch keinerlei Informationen darüber vor, ob der Suizid des Siemens-Kollegen damit in einem Zusammenhang steht oder womöglich völlig andere Gründe hatte. Alles was wir wissen ist: Ein Kollege wusste keinen Ausweg mehr. Einer zuviel.
(ctz)
Dienstag, 16.2.2010
NSN hofft auf engere Zusammenarbeit mit Siemens
NSN-Chef Rajeev Suri hofft auf noch engere Zusammenarbeit mit seinen Mutterkonzernen Nokia und Siemens, vor allem im engen Schulterschluss mit Siemens sieht er noch viele Geschäftsmöglichkeiten, so Rajeev auf dem MWC in Barcelona.
www.zeit.de
Das klingt erfreulich wenig nach einem Ausstieg der Mütter.
Am Stellenabbau von 7-9% weltweit hält er fest, die Verteilung auf die verschiedenen NSN-Standorte stehe jedoch noch nicht fest; er sei sich aber "der Bedeutung der deutschen Standorte bewusst".
(bt)
Montag, 15.2.2010
Nokia Siemens Networks sieht Krise überwunden.
Wenn der NSN-Chef der Presse gegenüber die Krise für NSN für überwunden erklärt, für 2010 Wachstum und Profitabilität ankündigt und Trennungsabsichten der Mütter Nokia und Siemens dementiert (
de.reuters.com), dann mag das Optimisten beruhigen und Pessimisten misstrauisch machen (zumal goldene Zeiten für NSN insgesamt ja noch nicht zwangsläufig auch goldene Zeiten für NSN in Deutschland bedeuten müssen); in einem Jahr wissen wir, wer damit richtig lag, aber unabhängig davon bedeutet so eine Presseerklärung zumindest schon mal eines:
Ein klares Bekenntnis zum Joint Venture NSN, und zwar ein so klares, dass sowohl ein Ausstieg der Mütter ohne zwingende Gründe kaum mehr für diese folgenlos und geräuschlos von statten gehen könnte, als auch Stellenabbau in 2010 (statt oder zusätzlich zur Kurzarbeit) nun kaum mehr nachvollziehbar begründet werden könnte.
Also seien wir zur Abwechslung mal für einen Augenblick optimistisch – und wenn dann doch alles anders kommt, werden sich Peter Löscher und Rajeev Suri an seine heutigen Aussagen erinnern lassen müssen!
(bt)
Freitag, 12.2.2010
Geheimbetriebsrat hat Kurzarbeits-Rahmenvereinbarung zugestimmt.
Der NSN-GBR hat
bereits am 5.2.2010 einer Rahmenvereinbarung zur möglichen Einführung von Kurzarbeit in den deutschen NSN-Betrieben zugestimmt; wer bisher glaubte, „GBR“ stünde für „Gesamtbetriebsrat“, wurde eines besseren belehrt: Es heißt anscheinend „Geheimbetriebsrat“, denn die lokalen Betriebsräte wurden vom GBR erst eine geschlagene Woche danach über diesen Beschluss informiert!
Leider sind wir ein solches Informationsverhalten von diesem GBR ja schon gewöhnt; uns daran gewöhnen und es still-ergeben hinnehmen sollten wir aber nicht.
Wirkliche Überraschungen stehen aber nicht drin:
Im Zeitraum 1.3.2010-31.8.2011 kann (muss aber nicht) je Betrieb zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung Kurzarbeit „für einzelne Organisationseinheiten“ vereinbart werden.
Das schließt auch „Kurzarbeit Null“ nicht aus.
NSN stockt das Einkommen während der Kurzarbeit bis auf
80% des Bruttomonatsgehalts auf.
Qualifizierungsangebote während der Kurzarbeit soll eine Arbeitsgruppe noch ausarbeiten.
Während der Kurzarbeit gibt es einen
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen; aber für wen, nur für die von Kurzarbeit Betroffenen, oder für den ganzen Betrieb?
Nach dieser Rahmenvereinbarung weder-noch: Kündigungen werden vielmehr für alle „Mitarbeiter von Bereichen, die von Kurzarbeit betroffen sind“ ausgeschlossen. Es kommt demnach weder auf den Einzelnen noch auf seinen Betrieb sondern auf seinen „Bereich“ an.
Aber wie gesagt: Details müssen erst noch für jeden Betrieb einzeln vom lokalen BR ausgehandelt werden.
Diese Kurzarbeits-Vereinbarung kann der Arbeitgeber jedoch leicht wieder aufkündigen, sowohl im Positivfall (verbesserte Auftragslage; so kam es z.B. kürzlich bei SEN), als auch im Negativfall: Wenn z.B. der Ausblick für das zweite Halbjahr 2010 „nicht signifikant besser“ ist als das erste Halbjahr 2010. Interessant: Es reicht schon ein negativer „Ausblick“ (wer auch immer den macht), und es kommt nicht darauf an ob der Ausblick „gut“ ist sondern er muss „besser“ als das erste Halbjahr sein (so gesehen darf das erste Halbjahr nicht zu gut ausfallen sonst kriegen wir im zweiten Halbjahr ein Problem); und zwar „signifikant besser“, aber wer bestimmt wiederum was „signifikant“ ist?
Dreimal raten…
Man könnte auch verkürzt sagen: Wenn die Lage besser wird, kann NSN das ganze wieder einstampfen, und wenn die Lage schlechter wird auch, also genau genommen eigentlich immer. So gesehen äußerst unverbindlich das Ganze.
Und wie geht’s weiter: Damit, dass nun jeder lokale Betriebsrat für seinen Betrieb Verhandlungen führen wird, ob und für wen, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen (immer im Rahmen der GBR-Rahmenvereinbarung natürlich) Kurzarbeit eingeführt wird; das ist mit dieser GBR-Vereinbarung noch nicht vorweggenommen.
Dazu verweisen wir auch auf unsere Anregungen vom 28.1.2010:
"NSN: Keine Namenslisten für „Kurzarbeit null“ als Vorstufe zu Personalabbau!".
(cnn)
Donnerstag, 11.2.2010
BenQ’ler gewinnt nach §613a-Widerspruch auch noch Kündigungsschutzprozess
Bekanntlich hat nach Bekanntwerden der BenQ-Insolvenz eine Reihe von BenQ-Mitarbeitern rückwirkend nach
§613a BGB ihrem Betriebsübergang von Siemens zu BenQ widersprochen, um so die Firma dazu zu zwingen, sie bei Siemens weiterzubeschäftigen.
Ein solcher Widerspruch ist nur innerhalb eines Monats nach Unterrichtung über den Betriebsübergang möglich; dass in diesem Fall doch noch Widersprüche möglich waren, liegt daran, dass den Kollegen damals nicht die volle unangenehme Wahrheit über die düstere Zukunft von BenQ eingeschenkt wurde, mithin war ihre Unterrichtung noch nicht vollständig erfolgt und die Monatsfrist noch nicht angelaufen.
Naturgemäß hat Siemens das anders gesehen und eine Weiterbeschäftigung abgelehnt, ist damit jedoch vor Gericht in allen Instanzen unterlegen; die Folge: Diese Mitarbeiter der ehemaligen Siemens-Handysparte sind bei Siemens weiterzubeschäftigen!
Doch nun folgte, auch nicht überraschend, der Tragödie zweiter Teil:
Siemens kündigte den Kollegen „vorsorglich“ betriebsbedingt.
Was folgte war ein im Prinzip ganz normaler Kündigungsschutzprozess, wenn auch vor nicht ganz alltäglichem Hintergrund; das bedeutet aber auch, dass die gleichen Paragraphen wie bei allen anderen betriebsbedingten Kündigungen auch gelten, insbes.
§1.2 KSchG, demzufolge ein Mitarbeiter nicht gekündigt werden darf, wenn er auch in anderen Betrieben desselben Unternehmens weiterbeschäftigt werden könnte (was anhand des Siemens-internen Stellenmarktes leicht nachweisbar ist).
Das sah nun auch das Arbeitsgericht Wesel so und gab der Kündigungsschutzklage statt - die Kollegen sind bei Siemens weiterzubeschäftigen!
Dieses Urteil dürfte auch den Beschäftigten anderer Siemens-Ausgliederungen Mut machen:
Ausgliederungen mit anschließender Insolvenz oder Betriebsschließung tragen für Siemens das Risiko auf dem Umweg über nachträgliche Betriebsübergangs-Widersprüche die alten Mitarbeiter wieder übernehmen und weiterbeschäftigen zu müssen. Schlecht für Siemens, gut für die (ex-) Siemensianer!
(bt)
Donnerstag, 11.2.2010
Mitarbeiter darf Porsche „Jagd auf Kranke“ vorwerfen
Porsche scheiterte vor Gericht schon zum fünften mal in acht Jahren und nun wohl endgültig (Revision abgelehnt) mit dem Versuch, einen Mitarbeiter loszuwerden.
Dieser wirft seinem Arbeitgeber Ausbeutung und „menschenverachtende Jagd auf Kranke“ vor (
www.spiegel.de).
Der Richter sah dabei vordergründig das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung; da der Mitarbeiter nur Maschinen bediene, für die auch kein besonderes Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nötig ist, sei auch eine weitere betriebsdienliche Zusammenarbeit möglich (wenn man nur will - und Porsche muss nun eben wollen).
Ob diese Zusammenarbeit dann aber auch Spaß macht – egal, besser als HartzIV ist es allemal, da wird eben das Gehalt zum Schmerzensgeld.
A propos "Spaß" (worunter ja jeder etwas anderes versteht): Porsche ließ sich den Spaß bisher schon 75.000.- Euro Zwangsgelder an die Staatskasse kosten! Ob solche teuren Egotrips wohl auch in einem eigentümergeführten Unternehmen möglich wären?
(bt)
Donnerstag, 11.2.2010
Haftstrafe gegen chinesischen Bürgerrechtler bestätigt
Die Berufung von Liu Xiaobo, der als Mitverfasser der Charta08 zu elf (!) Jahren Gefängnis verurteilt wurde, ist nun auch höchstinstanzlich zurückgewiesen.
Wo? Richtig, in China; in dem Land, das auch einen harmlosen Hollywood-Streifen wie „Avatar“ verboten hat, damit kein Chinese dadurch an ähnliche Verhältnisse in China erinnert wird.
In dem Vorzeige-Land, mit dem wir wegen seiner Niedriglöhne und seines Wachstums so gerne Geschäftsbeziehungen pflegen.
Nachdem Siemens gerade erst erklärt hat, aus ethischen Gründen auf Geschäfte mit dem Iran verzichten zu wollen, stellt sich die Frage: Und was ist jetzt mit China? Ein Verzicht auf Geschäfte mit China und Offshoring nach China käme Siemens und seine Töchter freilich wesentlich teurer zu stehen als mit Iran; ist das aber Grund genug für zweierlei Maß?
(bt)
Donnerstag, 11.2.2010
Großdemonstration gegen Siemens
Die Taktik von Siemens-Chef Löscher, sich in der Aktionärshauptversammlung als umweltbewusster Gut-Mensch zu präsentieren, um gerade mal zwei Tage danach den Rauswurf von 2000 Siemens-Mitarbeitern bekanntzugeben, ging wohl nicht so ganz auf:
Zusätzlich zum Vorwurf wegen des Stellenabbaus an sich, kommt nun auch noch der Vorwurf wegen des Verschweigens hinzu.
Dem Firmenimage kommt es jedenfalls nicht zugute, wenn etwa die schöne Altstadt von Bad Neustadt mit 7000 Demonstranten förmlich aus allen Nähten platzt, das waren eindrucksvolle Bilder!
Klaus Ernst stellte nüchtern fest: „Siemens kann mit der Entscheidung eine ganze Region in Armut treiben“, und diese Demonstration bewies, dass genau dies der „ganzen Region“ auch sehr bewusst ist!
Spätestens jetzt dürfte klar sein: Wie auch immer es weiter geht, aber geräuschlos und ohne tiefgreifenden Imageschaden gehen solche Siemens-Massenentlassungen nicht mehr über die Bühne!
Das gilt übrigens auch für Siemens-Ausgliederungen und -Töchter:
Nur weil Siemens bestimmte Bereiche vor einem Stellenabbau erstmal schnell ausgegliedert (verkauft oder verselbständigt) hat, entlässt die öffentliche Meinung die Firma Siemens gemeinerweise noch lange nicht aus ihrer Verantwortung für ihre langjährigen Mitarbeiter; ob diese dann noch Siemens oder mittlerweile BenQ oder SEN oder NSN oder sonstwie heißen, spielt dafür in der öffentlichen Wahrnehmung kaum eine Rolle (und das ist auch gut so).
Dieser problematische Spagat ist auch dem Siemens-Management sehr bewusst; so bezeichnete Joe Kaeser die „Beschäftigung im stagnierenden Heimatmarkt“ als „eine der größten Herausforderungen“.
Man könnte auch sagen: Die Beschäftigung im Volumen-Markt, denn in den BRIC-Ländern liegt zwar das Wachstum, aber noch nicht das größte Geschäftsvolumen.
Kaeser: „Daran wird sich in dieser Dekade auch das gesellschaftspolitische Ansehen von Unternehmen und Unternehmensführern in Deutschland messen lassen müssen“ - die Demo von Bad Neustadt hat dies gerade erst unter Beweis gestellt.
Kurz und knapp könnte man auch sagen: Offshoring schadet dem Image hierzulande. Sowas aber auch!
(bt)
Donnerstag, 11.2.2010
Blick zur NSN-Konkurrenz: Weiter Verluste bei Alcatel-Lucent
Der NSN-Konkurrent wies für 2009 einen überraschend hohen Verlust in Höhe von 524 Millionen Euro aus; lediglich im Schlussquartal konnte der Konzern seinen ersten Quartalsgewinn seit der Fusion von Alcatel und Lucent Ende 2006 erwirtschaften.
(bt)
Donnerstag, 11.2.2010
1000 NII-Mitarbeiter wechseln zu Nokia Siemens Networks
NSN hat mit seinem neuen „managed services“ - Konzept in erfolgreicher Konkurrenz gegen Huawei, Ericsson, Alcatel-Lucent und Motorola einen 5-Jahres-Vertrag mit NII Nextel abgeschlossen und soll für diesen Betreiber nun Mobilfunknetze in Mexiko, Argentinien, Chile, Brasilien und Peru „managen“ (mit Planung, Konzeption, Wartung, Optimierung und Betrieb der lateinamerikanischen NII-Netze).
Woher das dafür benötigte Knowhow kommt? Ganz einfach: 1000 Betreiber-erfahrene NII-Mitarbeiter sollen zu NSN wechseln.
NII erhofft sich dadurch eine höhere „operational and cost flexibility“ und will durch dieses Outsourcing zu NSN seine Betriebskosten senken.
Welche Zukunft diese NII-Mitarbeiter mittelfristig bei NSN haben, und insbesondere inwieweit sich diese Erhöhung der NSN-Mitarbeiterzahl um 1000 neue Mitarbeiter auch auf die laufenden NSN-Personalabbaupläne (weltweit 7-9%) auswirkt, wurde noch nicht kommuniziert.
Nichts gegen gute Geschäfte (wenn sie unsere Jobs sichern), aber wir wollen natürlich nicht mit unseren eigenen Jobs die Zeche für die Aufnahme von 1000 neuen Kollegen zahlen.
(bt)
Mittwoch, 10.2.2010
Kurzarbeitergeld 2010
Das Kurzarbeitergeld (KUG) wird ab dem 1.1.2010 für maximal 18 Monate bezahlt.
Das Kurzarbeiterentgelt beträgt in der Regel 60 % vom Nettoentgelt des Kurzarbeitstages, bzw. 67%, wenn mindestens 1 Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Das Kurzarbeiterentgelt ist durch die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung gedeckelt.
Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungsbeiträge werden während der Kurzarbeit weitergezahlt, so dass der Arbeitnehmer dort keine Ansprüche verliert. Für die Zeit, die der Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt ist, muss er und der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge gemäß Beitragssätzen zur Sozialversicherung tragen.
Nehmen wir Herrn Max Mustermann, 36 Jahre, Gehalt EG 10B in Bayern, 14.2 % Leistungszulage, 35h-Vertrag, verheiratet, rk-kirchensteuerpflichtig, 2 Kinder, Er: Lohnsteuerklasse 3, Sie: LS-Klasse 5 und „Nur-Hausfrau“. Kein Weihnachtsgeld , kein Urlaubsgeld und keine Incentives.
Der Betrieb von Max Mustermann arbeitet ab dem 01.04. 2010 kurz und zwar 1 Tag die Woche, nämlich immer freitags. Aufstockungsbetrag auf 80% des Tagesentgeltes brutto durch die Firma. Dazu Kündigungsschutz während KUG-Bezuges und Weiterbildungsanspruch an den KUG-Tagen.
Gehalt vor der Kurzarbeit:
EG10B : 3779.- plus Zulage 536.- ergibt: 4315.- Brutto, ergeben 2.847 Euro netto.
Gehalt während der Kurzarbeit:
EG10B: 3779.- plus Zulage 536.- gekürzt um 20 % - (1 KA-Tag die Woche) ergeben nun ca. 3.452.- Euro brutto und damit ca. 2.350 Euro netto.
KUG:
Das Kurzarbeiterentgelt beträgt in diesem Fall ca. 300.- Euro, 2.350 netto plus 300 KUG = ca. 2.650.- netto
Aufstockungsbetrag:
Dazu kommt noch die Aufstockung des Arbeitgebers auf 80%, so dass hier auch noch ca. 80.- Euro zufließen.
In Summe also bei einem Kurzarbeitstag pro Woche verliert Max vorläufig ca. 120.- Euro netto im Monat, behält aber dafür seinen Arbeitsplatz.
Den KUG-Rechner findet man übrigens hier:
www.kurzarbeit-aktuell.de
Vorsicht in 2011 - > Steuerliche Behandlung von Kurzarbeitergeld
Generell gilt, dass das Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung für den betroffenen Arbeitnehmer steuerfrei bleibt. Allerdings wird es durch den Fiskus zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen, dem das übrige steuerpflichtige Einkommen unterworfen wird. In der Praxis wird dies als
Progressionsvorbehalt bezeichnet, weshalb das KUG in der Einkommenssteuer-Erklärung in jedem Fall mit anzugeben ist. Sofern Arbeitnehmer bisher nicht zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet waren, entsteht die Verpflichtung in dem Fall, dass für ein Kalenderjahr Leistungen aus dem Kurzarbeitergeld von mindestens 410,- EUR in Anspruch genommen wurden.
Nehmen wir wieder Max Mustermann, der in 2010 kurzgearbeitet hat in der Zeit vom dem 01.04.2010 bis zum 31.12.2010 (1 Tag pro Woche).
Bruttoentgelt:
3 x 4315 Euro plus 9 x 3.452 Euro = 44.013.- Euro
KUG:
9 x 300 Euro = 2700.- Euro = 2.700.- Euro
Aufstockungsbetrag
9 x 80.- Euro = 720.- Euro = 720.- Euro
Summe: = 47.433.- Euro
Der Progressionsvorbehalt sagt nun, dass Max die 44.013.- Euro so zu versteuern hat wie die 47.433.- Euro.
Auf die 44.013.- Euro wird nun der Steuersatz (13,2%) angerechnet, der eigentlich für die 47.433 Euro Anwendung finden würde. 12,14% wäre der „echte“ Wert gewesen für 44.013 Euro.
So muss Max in diesem Beispiel Einkommensteuern in 2011 für 2010 nachzahlen, nämlich ca. 533 Euro incl. Kirchensteuer und Soli.
Was hat Max nun verloren?
9 x 120.- Euro plus 533 Euro Steuernachzahlung = 1.633.- Euro – das Ganze grob gerechnet x 2 = 3.300.- Euro, da die Kurzarbeit insgesamt 18 Monate läuft.
Was hat Max gewonnen?
Seinen Arbeitsplatz, denn der ist am Ende der Kurzarbeit noch vorhanden.
Anmerkung:
Diese o.g. Berechnung ist nur beispielhaft zu sehen, da sämtliche anderen möglichen einkommenssteuerlichen Parameter nicht berücksichtigt wurden und stellt keine Beratung im Sinne der Steuergesetzgebung dar. Sie dient lediglich zur vereinfachten Veranschaulichung des KUG in Bezug auf Gehalt und Besteuerung.
(DoDo)
Mittwoch, 10.2.2010
Staatliches Kindergeld 2010 – nach Gutsherrenart?
Das Kindergeld für 2010 wurde von 164.- Euro monatlich auf 184.- Euro monatlich angehoben. (für das 1. und 2 Kind, für das 3. gibt es 190 und für das 4 und jedes weitere 215 Euro)
Für das erste Kind gibt es dann also 20 Euro mehr im Monat von Vater Staat als in 2009? Im Prinzip ja, aber es gibt Ausnahmen.
Ausnahme 1: Alle Hartz-IV Bezieher bekommen diese Erhöhung auf die Regelleistungssätze angerechnet,
also null Erhöhung! Das sind in dieser Republik geschätzte 2 Millionen Kinder, die diese Erhöhung nicht erhalten. (
Quelle)
Ausnahme 2: Alle Spitzenverdiener mit einem Höchststeuersatz von 42 % im EStG erhalten bei ihrer Steuererklärung in 2011 aufgrund des Kinderfreibetrages und der Anrechnung des bereits erhaltenen Kindergeldes eine satte Nachzahlung vom Finanzamt auf das Kindergeld:
Beispiel: 184.- x 12 Monate ergeben 2208 Kindergeld für 2010, gezahlt vom Staat direkt monatlich auf ein Konto. So passiert es fast bei jeder Familie, die das Kindergeld beantragt hat.
7007 Euro Kinderfreibetrag wird dagegen gerechnet: Bei der Einkommenssteuer-erklärung 2010, die in 2011 abgegeben wird, wird ungefähr so gerechnet:
7008 x 0,42 +( 0,42x 0,09 + 0,42x0,055) = 3377.- Euro. Kindergeld. (KiSt und Soli mit abgezogen)
Das Finanzamt überweist nun dem Spitzenverdiener noch die Differenz von 2208 Euro zu 3377.- Euro.
Macht also 1.169 Euro mehr Kindergeld im Jahr aus.
In Summe also nicht 184.- Euro Kindergeld im Monat, sondern 281.- Euro Kindergeld für den Spitzenverdiener.
Fällt der Spitzenverdiener unter die Kategorie > 250.731 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen, erhöht sich das Kindergeld nochmals um knapp 20 Euro im Monat auf 300 Euro im Monat
Dieses Phänomen des progressiven Kindergeldbetrages beginnt bereits bei einem Grenzsteuersatz von ca. 28 %, also bei einem zu versteuerndem Einkommen in 2010 von ca. 40.000 Euro (Familieneinkommen). Hier fällt es aber aufgrund der geringen Beträge nicht wesentlich auf.
Fazit:
Der Düvel shiet immer op de dickste Hauve!
(DoDo)
Mittwoch, 10.2.2010
Mehr Netto vom Brutto? – ab 2010
Ab dem 1. Januar 2010 sind die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (AN-Anteile) von der Einkommenssteuer absetzbar. So weit, so gut.
Dies macht in der Einkommensspitze bis zu ca. 100.- Euro monatlich aus, die rechnerisch netto mehr in der Tasche sind.
Rechnet man jedoch die Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Versicherungen dagegen, bleiben von den 100 Euro in der Spitze gerade mal 50 Euro monatlich übrig, kommt dann die Krankenkasse noch mit dem Zusatzbeitrag von 37,50 pro Monat, verbleiben maximal 12,50 Euro in der Kasse.
Das reicht gerade für zwei Halbe, ein halbes Hendl und ein Stamperl Obstler im Biergarten. Und das auch nur, wenn im Biergarten die Preise auch nicht noch steigen.
(DoDo)
Dienstag, 9.2.2010
NSN: Vor-Ort-Sprechstunde des NSN-BR Mch-M in der Tölzerstraße
...ist ab sofort eingerichtet:
Mittwochs 09:00-11:00 Uhr und Freitags 14:00-16:00 in der Tölzerstr.35, Raum A469.
(DoDo)
Dienstag, 9.2.2010
NSN: Umzüge von Mch-M nach Düsseldorf
Erste Mitarbeiter von Mch-M (bei CBT Vodafone) werden anscheinend nun doch nach Düsseldorf versetzt, der abgebende Betriebsrat war darüber nicht informiert, und die betroffenen Kollegen haben der Versetzung widersprochen.
Zur Erinnerung: Bei Versetzungen hat der abgebende BR zumindest ein Informationsrecht, bei Widerspruch der Betroffenen sogar auch Mitbestimmungsrecht.
Der BR Mch-M hat beschlossen, diese Versetzungen gerichtlich überprüfen zu lassen.
(DoDo)
Dienstag, 9.2.2010
NSN: Kurzarbeit in Mch-M
Eine Betriebsrats-Projektgruppe "Kurzarbeit" mit 6 Mitgliedern aller BR-Fraktionen wurde gegründet.
Damit ist noch nicht vorweggenommen, ob (und wie) es überhaupt zu Kurzarbeit in Mch-M 2010 kommen wird. Auch ist mit Verhandlungen über eine Kurzarbeit das Thema "Restrukturierung 2010" noch nicht vom Tisch.
(DoDo)
Samstag, 6.2.2010
NSN Mch-M: Betriebsrat beschließt Einstweilige Verfügung zu beantragen
Nachdem nahezu alle deutschen von den IT-Ausgliederungen zu Wipro und Accenture betroffenen NSN-Kollegen diesem Betriebsübergang widersprochen haben, sollen diese nun nicht nur in spezielle Räumlichkeiten umgezogen, sondern zugleich auch einem neuen Vorgesetzten zugeteilt werden; auch die Zuordnung zu einer eigenen Organisation sowie Arbeitsentzug und Kurzarbeit Null wurde angekündigt, und auch mit Aufhebungsvertrags-Angeboten rechnen die Kollegen.
Zunächst aber steht nun ganz konkret der kurzfristig angeordnete Umzug mit Vorgesetztenwechsel an; das ist nach Ansicht des BR (und auch von uns) eine mitbestimmungspflichtige Versetzung (der der BR so wohl kaum zugestimmt hätte), der Arbeitgeber will das jedoch anders sehen und überging daher den Betriebsrat.
Der Betriebsrat Mch-M hat daraufhin am Freitag beschlossen, das Unterlassen dieser vom BR nicht zugestimmten Versetzungen gerichtlich per Einstweiliger Verfügung anordnen zu lassen.
Den betroffenen Kollegen aber raten wir, bis zu einer gerichtlichen Klärung erstmal weisungsgemäß den Umzug durchzuführen (und sei's auch nur unter Protest und Vorbehalt einer rechtlichen Klärung), um sich nicht der Gefahr folgenschwerer arbeitsrechtlicher Sanktionen auszusetzen.
(bt)
Samstag, 6.2.2010
NSN: beE-Beirat
Der Beirat der neuen MchH-beE hat am 5.2.2010 erstmalig getagt.
Von bisherigen beE's unterscheidet sich diese beE nicht nur die ihre fast 3-jährige Laufzeit in Zeiten der Wirtschaftskrise, sondern auch durch einen extrem hohen Altersdurchschnitt und die zahlreichen beE/vB-Kombipaket'ler; auch vor diesem Hintergrund sind wohl die bisher eher bescheidenen Vermittlungsergebnisse zu sehen.
Eine allgemein gewünschte Infoveranstaltung zu Fragen zum beE-Gehaltszettel wurde übrigens von HR leider unnachgiebig abgelehnt.
Die nächste Beirats-Sitzung findet am 5.5.2010 statt.
(bt)
Mittwoch, 3.2.2010
Schließung des NSN-Betriebs Mch-M mit 2-jähriger beE?
InWaChRo spekulieren über ein mögliches Szenario, demzufolge im Rahmen des Brautschmückens vor einem NSN-Verkauf der Betrieb Mch-M mit 2-jähriger beE für alle Insassen geschlossen werden könnte; wie wahrscheinlich ist dies?
Der von den Müttern genehmigte weltweite Restrukturierungsetat für 2010 ist bekannt (er entspricht weltweit-durchschnittlich etwa 95.000 Euro je abzubauender Nase), und der würde durch so ein Szenario schon bei weitem überschritten werden, selbst dann, wenn nirgendwo sonst in der Welt NSN-Personal abgebaut werden müsste und also alles Geld ausschließlich für Mch-M ausgegeben werden könnte.
Bei allem Pessimismus: Ein solches Vorgehen käme NSN viel zu teuer; daher u.E. wenig plausibel.
Ohne lästern zu wollen, aber: Vielleicht sollten wir uns zur Abwechslung mal auch in Szenarien üben, auf welche Weise wir erreichen können, dass wir auch morgen noch unsere Jobs haben?
Anstatt nur über vermeintlich Unvermeidbares zu klagen, auch mal zielführende Handlungsoptionen eruieren?!
Wer sich jetzt schon nur noch über die Höhe seiner Abfindung Gedanken macht, hat zu früh kapituliert.
(bt)
Mittwoch, 3.2.2010
Verstößt Gleichstellung gegen das Naturgesetz?
Der Papst meint „ja“, und der ist bekanntlich unfehlbar (meinen zumindest die Katholiken).
Während wir in zähem Ringen für eine Gleichstellung von Männlein und Weiblein, Behinderten und nicht-Behinderten, Heterosexuellen und Homosexuellen etc. kämpfen, und jeder Meter Fortschritt sehr mühsam gegen anerzogene Vorurteile erkämpft werden will, wettert der Papst gegen ein dem britischen Parlament vorliegendes Gesetz gegen die Diskriminierung von Frauen und Homosexuellen am Arbeitsplatz; ein Motiv scheint die Befürchtung zu sein, dass dadurch auch Homosexuelle und Transsexuelle Zugang zu hohen Ämtern erlangen könnten. Auch könne dies, so der Papst, zu „ungerechten Einschränkungen“ für Religionsgemeinschaften führen, nach ihrem Glauben zu handeln; dabei sollte doch die Gleichstellung gerade Ungerechtigkeiten ausräumen?!
Ob Benedikt XVI befürchtet, dass sein Nachfolger ein Transsexueller wird? Da denke ich an die „Rocky Horror Picture Show“ und versuche mir das mal bildlich vorzustellen… die haben vielleicht Sorgen!
(bt)
Dienstag, 2.2.2010
Siemens baut Personal in Deutschland ab und baut in Indien auf
Das Spiel ist nicht neu, und es heißt Offshoring: Kurz nach Bekanntwerden der Siemens-Abbaupläne ist zu erfahren, dass Siemens in Indien in den nächsten 3 Jahren 250 Millionen Euro investieren will, das entspricht etwa einer Verdoppelung der dortigen jährlichen Offshoring-Investitionen.
Begründet wird das mit dem Wachstum in Indien – großzügig übersehen wird dabei, dass zwar das Wachstum dort, das Volumen aber nach wie vor in Westeuropa zu suchen ist, so gesehen entfernt sich Siemens damit also geographisch von seinem Markt.
www.heise.de
(bt)
Dienstag, 2.2.2010
Bagatelldelikt-Urteil: Keine Kündigung wegen Trinkgeldkasse
Nicht zu fassen: Jetzt wurden Schwimmbad-Kassiererinnen sogar gekündigt, nur weil sie eine Trinkgeldkasse eingerichtet hatten! Der Arbeitgeber (die Stadt Worms) sah dies als Schwarzgeld an, kam mit seiner Kündigung am Arbeitsgericht aber nicht durch; einer "Verurteilung" entging Worms nur durch einen "Vergleich" auf Basis einer Wiedereinstellung (dann allerdings nicht mehr als Schwimmbad-Kassiererinnen, sondern in einem Wormser Tierpark; vielleicht geht es da ja nicht mehr ganz so tierisch zu?).
(bt)
Dienstag, 2.2.2010
Zu viel Freizeit macht krank
Arbeitslose, insbesondere Männer, verkraften gesundheitlich ihre geänderte Lebenssituation nicht, und nehmen durchschnittlich dreimal so viele Antidepressiva wie Beschäftigte; das beste Antidepressivum wäre freilich ein Job!
Wirklich neu ist diese Erkenntnis nicht; als 1933 in Marienthal bei Wien eine Textilfabrik schloss, untersuchten Wissenschaftler die Geschwindkeit, mit der die Menschen die dortige Dorfstraße entlang gingen, das Ergebnis kann man sich denken...
Der aktuelle BKK-Gesundheitsreport 2009 geht da noch wesentlich weiter;
Zitat:
„Arbeitslose verzeichneten mehr als doppelt so viele Krankheitstage durch Neubildungen (Krebserkrankungen) wie pflichtversicherte Beschäftigte“, und fast ein Viertel der Krankheitstage bei Arbeitslosen werden mit einer psychischen Diagnose gemeldet; auch müssen sie etwa doppelt so oft zur Behandlung in eine Klinik.
Ob Arbeitslosigkeit nun auch Krebs auslöst, das ist so eine Frage – dass sie aber krank macht, nicht nur psychisch sondern auch psychosomatisch und letztlich auch organisch, das steht außer Frage.
Und die Statistik zeigt auch klar, dass Männer damit viel schlechter als Frauen zurechtkommen; das dürfte zwei Ursachen haben: Zum einen ist ihr Selbstwertgefühl häufig doch noch stärker (zu stark) nur an den Beruf gekoppelt und das Umdenken geht nicht so von jetzt auf nachher, und zum anderen gehen sie auch weniger offen mit psychischen Problemen um (man will ja kein Weichei sein), was aber nunmal eine Voraussetzung dafür ist, Hilfe zu suchen und auch zu bekommen.
Deshalb ist es so wichtig, zu erkennen: Arbeitslosigkeit ist keine Schande, der Arbeitslose ist nicht Täter sondern Opfer, schämen müssten sich andere! Und es ist auch keine Schande, zu sagen „ich habe ein psychisches Problem“ und „ich brauche Hilfe“. Jeder braucht mal Hilfe; vielleicht kommt mal der Tag, wo man auch umgekehrt anderen wieder helfen kann, wo man diese empfangene Hilfe zurückgeben kann; es ist die selbsterwählte Isolation die krank macht, und falsches Schamgefühl sollte niemanden daran hindern diese zu beenden.
(bt)
Dienstag, 2.2.2010
Gigaset-Zoff geht weiter
Finanzinvestor Arques will sich in Sachen der von Siemens gekauften ehemals florierenden Gigaste-Sparte nicht reinreden lassen; während Siemens anscheinend ein zweites BenQ-Desaster befürchtet und verhindern will (was übrigens mal ein netter Zug ist; ein zweites BenQ wäre nunmal schlechte Imagepflege), will Arques am liebsten Gigaset ganz übernehmen (was wiederum für die Belegschaft nicht gerade erfreulich wäre, da stehen Gigaset-Belegschaft und Siemens-Management mal auf der selben Seite, sie würden eine Übertragung an einen anderen Investor vorziehen). Derweilen läuft das Schiedsgerichtsverfahren um den noch nicht einmal ganz bezahlten Kaufpreis weiter und dürfte sich erfahrungsgemäß auch noch lange hinziehen, was wiederum Arques in die Hände spielt.
Arques hat auch schon weiteren Stellenabbau angekündigt, und dazu verlauten lassen: „Dies wird aber zu mittelständischen Konditionen, nicht zu Siemens-Konditionen erfolgen“, was auf etwa halbierte Abfindungen hinauslaufen dürfte (trotz der zugeschossenen Siemens-Millionen).
Arques versucht also weiter sich auf Kosten von Siemens und seinen Gigaset-Mitarbeitern zu bereichern, die betroffenen Kollegen zahlen die Zeche. Eigentlich wäre es jetzt doch der richtige Zeitpunkt für Joe Kaeser, mal offen zuzugeben „dieses Outsourcing war ein Fehler“, oder?!
Es weiß ja jetzt eh schon jeder, und es wäre ein Zeichen von Größe, Selbsterkenntnis und Lernfähigkeit, das dann auch mal einzuräumen und die Konsequenzen zu ziehen.
Outsourcing ist genausowenig ein immertaugliches Allheilmittel wie Offshoring oder Fusionen; wäre Gigaset bei Siemens (oder NSN/SEN) geblieben würde dort auch heute noch gutes Geld mit sichereren Jobs verdient werden.
(bt)
Dienstag, 2.2.2010
Hartz IV 1984
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will Hartz IV abschaffen - allerdings nicht inhaltlich, nur den Namen!
Nur zu gerne würde sie das böse H-Wort („Hartz IV“) aus dem deutschen Sprachwortschatz verbannen, weil dieser Begriff doch „so negativ besetzt“ sei, deshalb sei es „absolut wünschenswert“, dass auf die Dauer das Wort Hartz IV verschwindet.
Tja, auch wir würden uns wünschen, dass Hartz IV verschwindet, damit würde ganz zwangsläufig auch der Name dazu verschwinden - ob aber nur eine geänderte Namensgebung das Ganze schon besser macht? Wenn es z.B. stattdessen „Ursula V“ heißen würde, verkaufte sich dann die Tatsache besser, dass meine private Altersvorsorge bei Eintreten einer Langzeitarbeitslosigkeit quasi konfisziert wird?
Warum dürfte Frau von der Leyen mit ihrem halbherzigen Ansatz (Etikett ändern, Inhalt lassen) scheitern? Das könnte z.B. daran liegen, dass sie mit diesem euphemistischen Ansatz um ein viertel Jahrhundert zu spät kommt, und dass sie im falschen Ministerium arbeitet: Sowas gab es laut Orwell zuletzt im Jahr
1984 und beim „Ministerium für Wahrheit“ (und als „Ministerium für Wahrheit“ kann man das Arbeitsministerium nicht gerade bezeichnen, auch nicht in Zeiten mit einer DDR-stämmigen Bundeskanzlerin).
Es könnte aber auch schlicht am IQ der deutschen Wähler liegen – für wie dumm hält man/frau uns eigentlich?!
(bt)
Dienstag, 2.2.2010
Wie lange reicht noch der Geduldsfaden der NSN-Mütter?
Laut BR-Homepage Mch-M wird 2010 entscheidend sein, die NSN-Eltern Nokia und Siemens erwarten „mindestens vier kontinuierlich erfolgreiche Quartale“.
Was ist erfolgreich? Keine Ahnung, aber rote Zahlen schon mal ganz sicherlich nicht.
Da erfahrungsgemäß das erste Quartal immer das schwerste ist, dürften wir in Kürze schon abschätzen können, ob uns der Liebesentzug unserer Mütter droht… Wollen wir wetten?
Wahrscheinlich ist es eher anders herum: Schon heute haben uns die Eltern nicht mehr lieb, und wenn wir nun ganz unerwartet plötzlich wieder gutes Geld verdienen würden, würde das sowohl das Gefühlsleben als auch die Familienzukunftspläne unserer Eltern ganz durcheinander bringen…
(bt)
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